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Document 92001E000237

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0237/01 von Erik Meijer (GUE/NGL) an die Kommission. Preisauftrieb für Eigentumswohnungen in Belgien durch Anwendung des Freibetrags für Hypothekenzinsen bei der niederländischen Besteuerung.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 204–205 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92001E0237

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0237/01 von Erik Meijer (GUE/NGL) an die Kommission. Preisauftrieb für Eigentumswohnungen in Belgien durch Anwendung des Freibetrags für Hypothekenzinsen bei der niederländischen Besteuerung.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0204 - 0205


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0237/01

von Erik Meijer (GUE/NGL) an die Kommission

(7. Februar 2001)

Betrifft: Preisauftrieb für Eigentumswohnungen in Belgien durch Anwendung des Freibetrags für Hypothekenzinsen bei der niederländischen Besteuerung

1. Ist der Kommission bekannt, daß eine der Folgen der einschneidenden Änderung des niederländischen Steuersystems mit Wirkung vom 1. Januar 2001 die ist, daß die bereits länger in den Niederlanden bestehende Möglichkeit, die gezahlten Zinsen für eine höchstens dreizigjährige Hypothek auf eine erste Wohnung von der Einkommenssteuer abzusetzen, auf Wohnungen in anderen Ländern ausgedehnt werden kann, wenn deren Eigentümer und Bewohner eine Person ist, die in den Niederlanden arbeitet und dort Steuern zahlt?

2. Ist der Kommission ferner bekannt, daß die in Frage 1 genannte steuerliche Maßnahme zu einem starken Preisanstieg für Eigentumswohnungen in der nördlichen Grenzregion Belgiens beiträgt, insbesondere in jenen Teilen der flämischen Provinzen Antwerpen und Limburg, die im Einzugsbereich der niederländischen Städte Tilburg, Eindhoven und Maastricht liegen, da Niederländer dort zu erheblich geringeren Kosten als Belgier eine Wohnung kaufen können, so daß belgische Wohnungssuchende auf ihnen noch erschwingliche Wohnungen in weiter von der Grenze gelegenen Gemeinden zurückgreifen müssen?

3. Wie beurteilt die Kommission eine steuerliche Maßnahme, die zum Vorteil für Käufer von Wohnungen zur eigenen Nutzung zu sein scheinen, in der Praxis aber zum Preisanstieg zugunsten der Verkäufer führen, da diese wissen, daß der Käufer dank der Steuerermäßigung beträchtlich mehr zahlen kann, als es ansonsten der Fall wäre?

4. Wie gedenkt die Kommission dazu beizutragen, das in hier angesprochene grenzüberschreitende Problem so zu lösen, daß die Bewohner der nördlichen Grenzregion Belgiens vor Preissteigerung und Verdrängung infolge ausländischer steuerlicher Maßnahmen geschützt werden?

Antwort von Herrn Bolkestein im Namen der Kommission

(21. März 2001)

1. Der Kommission ist die Änderung der niederländischen Steuervorschriften bekannt, durch die der steuerliche Vorteil bei der Rückzahlung von Hypothekendarlehen, der bis zum 1. Januar 2001 nur für Wohnungen in den Niederlanden galt, auf Wohnungen in anderen Ländern ausgedehnt wurde, deren Eigentümer und Bewohner in den Niederlanden arbeiten und dort Steuern zahlen.

2. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, daß diese neue steuerliche Vorschrift für die niederländischen Staatsangehörigen eine Rolle spielt, wenn sie beschließen, eine Wohnung in Belgien zu kaufen. Sie nimmt außerdem zur Kenntnis, daß die erhöhte Nachfrage nach Häusern in der nördlichen Grenzregion Belgiens, die aus dem erhöhten Interesse der potentiellen niederländischen Käufer resultiert, den Anstieg der Preise für Wohnraum in dieser Region fördert. Diese Entwicklung gereicht den Verkäufern in der Tat zum Vorteil.

3. Die Kommission ist der Ansicht, daß die von den Niederlanden erlassene Steuervorschrift mit dem Gemeinschaftsrecht im Einklang steht, da dieses den Mitgliedstaaten ja untersagt, steuerliche oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die die Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit ihrer Staatsangehörigen außerhalb der Staatsgrenzen einschränken.

4. Daher vertritt die Kommission die Auffassung, daß auf Gemeinschaftsebene kein spezifisches Eingreifen in der geschilderten Situation in Betracht gezogen werden kann.

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