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Document 92001E000188

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0188/01 von Toine Manders (ELDR) an die Kommission. Kinderarbeit bei jungen Fußballspielern.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 199–200 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92001E0188

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0188/01 von Toine Manders (ELDR) an die Kommission. Kinderarbeit bei jungen Fußballspielern.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0199 - 0200


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0188/01

von Toine Manders (ELDR) an die Kommission

(1. Februar 2001)

Betrifft: Kinderarbeit bei jungen Fußballspielern

Wie kürzlich aus der Presse zu erfahren war, haben zahlreiche bekannte europäische Fußballvereine über mehr oder weniger vertrauenswürdige Fußballagenten außerhalb Europas viele oft sehr junge Jugendliche für ungewöhnlich niedrige Beträge langfristig an sich gebunden. Auch hieß es in diesem Artikel, daß von diesen Tausenden von Jugendlichen jährlich eine große Zahl nach Europa kommt, um Fußball zu spielen. Viele dieser Jugendlichen kommen mit vermeintlich falschen europäischen Pässen an, eventuell auch mit Wissen der Vereine, für die sie spielen (z.B. Leonardo bei Feijenoord in Rotterdam), da sie ohne einen solchen Pass keine Arbeitserlaubnis erhalten oder sich dabei Schwierigkeiten ergeben. Wenn diese Jugendlichen als Fußballspieler erfolgreich sind, erhalten sie einen Arbeitsvertrag, wenn sie versagen, werden sie mehr oder weniger ihrem Schicksal überlassen.

Bekanntlich haben die nationalen Fußballverbände keine Möglichkeit oder Befugnis, dagegen vorzugehen.

1. Sind der Kommission diese Praktiken bekannt?

2. Teilt die Kommission die Auffassung, daß dies gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und die ILO-Konvention verstößt?

3. Teilt die Kommission die Auffassung, daß dies gegen die europäischen Wettbewerbsregeln und die Freizügigkeit für Arbeitnehmer verstößt, da reiche Vereine außerhalb Europas offensichtlich illegale oder unerwünschte Praktiken anwenden, um sich anschließend auf dem Binnenmarkt mit für europäische Begriffe sehr kostengünstigen Arbeitnehmern versorgen zu können, während Vereine, die sich ordnungsgemäß verhalten, ihre Arbeitnehmer auf dem teuren europäischen Markt suchen müssen?

4. Hat die Kommission Möglichkeiten, gegen die vorgenannten Praktiken vorzugehen, und falls ja, welche? Ist sie dazu bereit?

Antwort von Frau Reding im Namen der Kommission

(26. März 2001)

Der Herr Abgeordnete spricht mehrere Fragen an, derer sich auch die europäische Presse in den letzten Monaten angenommen hat: Rolle und Status von Spielervermittlern, junge Spieler betreffende Transaktionen und gefälschte Pässe.

Was die Spielervermittlung angeht, so prüft die Kommission gegenwärtig, inwieweit die Wettbewerbsregeln eingehalten werden. Bei dieser Gelegenheit hatte der Internationale Fußballverband (FIFA) frühzeitig seine Absicht zum Ausdruck gebracht, diese Tätigkeit zu reglementieren. Eine entsprechende FIFA-Neuregelung der Tätigkeit der Spielervermittler ist am 1. Januar 2001 in Kraft getreten. Einige Mitgliedstaaten haben einschlägige Rechtsvorschriften erlassen, um strengere Regeln für die Ausübung dieser Tätigkeit vorzugeben.

Zu junge Spieler betreffenden Transaktionen hat die Kommission sich vor kurzem kritisch und besorgt geäußert. Sie tat dies im Helsinki-Bericht über den Sport(1) sowie auf dem Europäischen Sportforum, das am 26. und 27. Oktober 2000 in Lille stattfand. Auf diesem Forum befasste sich ein Workshop speziell mit dem Schutz junger Sportler.

Was die falschen Pässe angeht, so verfolgt die Kommission die Entwicklung aufmerksam. Es sei darauf hingewiesen, daß die Ausstellung von Pässen, die Aufdeckung von Passfälschungen und deren Ahndung in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt.

Mit allen vom Herrn Abgeordneten angesprochenen Fragen setzt sich die Kommission gegenwärtig auseinander. In der Erklärung von Nizza im Dezember 2000(2) hat der Europäische Rat sich wie folgt geäußert: Der Europäische Rat ist besorgt über kommerzielle Aktivitäten, deren Ziel minderjährige Sportler, darunter auch aus Drittländern, sind, sofern sie nicht den geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften entsprechen oder die Gesundheit und das Wohlergehen der jungen Sportler gefährden. Er ruft die Sportorganisationen und die Mitgliedstaaten auf, Untersuchungen über derartige Praktiken anzustellen, sie zu überwachen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ins Auge zu fassen. Von den Mitgliedstaaten zu gewährleisten ist in diesem Kontext auch, daß die Bestimmungen der Richtlinie 94/33/EG des Rates vom 22. Juni 1994 über den Jugendarbeitsschutz(3) eingehalten werden.

(1) Bericht der Kommission an den Europäischen Rat im Hinblick auf die Erhaltung der derzeitigen Sportstrukturen und die Wahrung der sozialen Funktion des Sports im Gemeinschaftsrahmen Helsinki-Bericht zum Sport KOM(1999) 644 endg.

(2) Schlussfolgerungen des Vorsitzes Europäischer Rat von Nizza 7.8. und 9. Dezember 2000 Anlage IV: Erklärung über die im Rahmen gemeinsamer Politiken zu berücksichtigenden besonderen Merkmale des Sports und seine gesellschaftliche Funktion in Europa.

(3) ABl. L 216 vom 20.8.1994.

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