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Document 92001E000170

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0170/01 von Alexandros Alavanos (GUE/NGL) an die Kommission. Schaffung eines Netzes von Städtepartnerschaften.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 198–199 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92001E0170

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0170/01 von Alexandros Alavanos (GUE/NGL) an die Kommission. Schaffung eines Netzes von Städtepartnerschaften.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0198 - 0199


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0170/01

von Alexandros Alavanos (GUE/NGL) an die Kommission

(1. Februar 2001)

Betrifft: Schaffung eines Netzes von Städtepartnerschaften

Stadtgemeinden in Griechenland, Zypern und Frankreich sowie in anderen Regionen, die sich auch im Rahmen des Programms Städtepartnerschaften (Twinning, jumelages) mit dem Ziel zusammengeschlossen haben, unter den günstigsten Bedingungen ihre Zusammenarbeit auszubauen, haben nunmehr zur Errichtung eines gemeinsamen Netzes verschwisterter Städte und Regionen des Mittelmeeres in Angriff genommen. Durch die Schaffung des Netzes werden angestrebt: einerseits gemeinsames Handeln und Zusammenarbeit mit anderen regionalen Selbstverwaltungskörperschaften ersten, zweiten und dritten Grades der Mittelmeerländer, mit wissenschaftlichen Zentren und Einrichtungen, mit den EU-Institutionen sowie den internationalen Organisationen und andererseits die Förderung der kulturellen Identität der Mittelmeervölker. Mit den EU-Politiken wird eine informelle und dezentrale Zusammenarbeit angestrebt.

Kann die Kommission angesichts dessen mitteilen, ob:

1. die Rechtsgrundlage eines Netzes von Städtepartnerschaften im Mittelmeerraum von den EU-Institutionen anerkannt wird? Unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen muß seine Bildung erfolgen;

2. welche Möglichkeiten bestehen für die Einbeziehung des Netzes in verschiedene EU-Programme (Städtepartnerschaften, Meda, Euromed-Heritage und andere)?

Antwort von Frau Reding im Namen der Kommission

(27. März 2001)

Die Kommission erkennt die Existenz von Netzen von Städtepartnerschaften an und begrüßt deren Einrichtung, weil das eigentliche Ziel dieser Art von Maßnahmen, d.h. die Annäherung und das gegenseitige Verständnis der europäischen Bürger, viel besser durch die multilaterale Zusammenarbeit lokaler Behörden erreicht werden kann.

Damit die Aktionen dieser Netze in den Genuss einer finanziellen Unterstützung vonseiten der Kommission kommen können, müssen alle beteiligten Gemeinden untereinander Partnerschaften aufgebaut haben und es muß ein Förderantrag gemäß den Modalitäten der entsprechenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gestellt werden.

Die Teilnahme der Städte an anderen Gemeinschaftsprogrammen ist im Prinzip möglich, unter Beachtung der jeweiligen Bedingungen und unter der Voraussetzung, daß keine Doppelfinanzierung der unterstützten Aktivitäten erfolgt.

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