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Document 92001E000145

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0145/01 von Toine Manders (ELDR) und Jules Maaten (ELDR) an die Kommission. Feuergefährliche Kleidung.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 194–195 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92001E0145

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0145/01 von Toine Manders (ELDR) und Jules Maaten (ELDR) an die Kommission. Feuergefährliche Kleidung.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0194 - 0195


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0145/01

von Toine Manders (ELDR) und Jules Maaten (ELDR) an die Kommission

(31. Januar 2001)

Betrifft: Feuergefährliche Kleidung

Vor kurzem kamen in Volendam (NL) bei einem entsetzlichen Brand in einem Lokal 10 Menschen ums Leben und viele weitere wurden in Lebensgefahr gebracht oder auf Lebenszeit entstellt. Ein Grund für den Ausbruch des Feuers waren unsichere, feuergefährliche Gegenstände, u.a. Kleidung. Daraufhin hat die niederländische Bekleidungsindustrie angekündigt, daß sie freiwillig die Feuergefährlichkeit der verwendeten Materialien im Etikett der Kleidung angeben wird.

1. Kann die Kommission prüfen, ob europäische Rechtsvorschriften möglich bzw. wünschenswert sind, wonach europaweit die Feuergefährlichkeit von Kleidung im Etikett angegeben werden muß, um dem Verbraucher das Risiko bewußt zu machen?

2. Kann die Kommission im Anschluß an Frage 1 prüfen, ob es möglich bzw. wünschenswert ist, bei allen Gebrauchsgütern, die feuergefährlich sein können, für den Benutzer ein ähnliches Warnetikett anzubringen?

Antwort von Herrn Byrne im Namen der Kommission

(7. März 2001)

Für Kleidung gibt es hinsichtlich des Brandverhaltens keine besonderen EG-Vorschriften. Sie fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 92/59/EWG des Rates vom 29. Juni 1992 über die allgemeine Produktsicherheit(1), in der eine allgemeine Sicherheitsverpflichtung verankert ist. In der neuen Fassung der Richtlinie, die jetzt in Ausarbeitung ist, wird auf europäische Normen verwiesen, bei deren Einhaltung die Übereinstimmung mit den allgemeinen Sicherheitsanforderungen angenommen wird.

Die Kommission hat im Dezember 2000 dem Europäischen Komitee für Normung ein Mandat zur Ausarbeitung europäischer Normen für die Flammfestigkeit von Nachtkleidung erteilt, weil aus den vorliegenden Statistiken klar hervorging, daß diese Art von Kleidung eine besondere Gefährdung birgt. Die Kommission wird jetzt prüfen, ob ein neues Mandat über das Brandverhalten anderer Kleidung notwendig ist. Zu diesem Zweck wird sie die Mitgliedstaaten und andere betroffene Kreise wie Verbrauchervereinigungen und Industrieverbände anhören, um deren Stellungnahmen einzuholen und Daten sowie Statistiken über die Unfälle der letzten Jahre zu sammeln.

Nach Auffassung der Kommission kann ein Etikett mit Warnhinweisen eine Ergänzung zu den möglichen technischen Lösungen sein, wenn sich das betreffende Risiko dadurch nicht völlig ausschalten lässt. Das Normungsgremium kann solche Warnhinweise vorsehen, wenn es keine zufriedenstellenden technischen Lösungen zur Hand hat.

(1) ABl. L 228 vom 11.8.1992.

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