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Document 92001E000138

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0138/01 von Christopher Huhne (ELDR) an die Kommission. Rechtzeitige Vorlage von Wirtschaftsstatistiken.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 193–194 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92001E0138

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0138/01 von Christopher Huhne (ELDR) an die Kommission. Rechtzeitige Vorlage von Wirtschaftsstatistiken.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0193 - 0194


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0138/01

von Christopher Huhne (ELDR) an die Kommission

(31. Januar 2001)

Betrifft: Rechtzeitige Vorlage von Wirtschaftsstatistiken

Angesichts der großen Verzögerungen bei der Veröffentlichung der vierteljährlichen Schätzungen der nationalen Gesamtrechnungen durch die Mitgliedstaaten vergleiche Antwort vom 22. Dezember auf die schriftliche Anfrage E-3426/00(1) stellt sich folgende Frage: Welcher Anteil des EU- bzw. des Euro-Raum-BIP wird allgemein bei der Veröffentlichung der ersten Schätzungen des vierteljährlichen BIP-Wachstums durch Eurostat herangezogen?

(1) ABl. C 151 E vom 22.5.2001.

Antwort von Herrn Solbes Mira im Namen der Kommission

(15. März 2001)

Eurostat erstellt dreimal pro Vierteljahr Schätzungen des vierteljährlichen Bruttoinlandsproduktes (BIP) für die Eurozone und die 15 Mitgliedstaaten und geht dabei wie folgt vor:

- eine erste Schätzung innerhalb einer Frist von 70 Tagen nach Ende des Referenzquartals, Erfassung mindestens 75 % des BIP;

- eine zweite Schätzung innerhalb von 100 Tagen, Erfassung 90 %;

- eine dritte Schätzung innerhalb von 120 Tagen, Erfassung 95 %.

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