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Document 92001E000119

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0119/01 von Ria Oomen-Ruijten (PPE-DE) an die Kommission. Mögliche Gesundheitsrisiken durch die Geschmacksverstärker E621 und E632 (Glutamat).

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 191–191 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92001E0119

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0119/01 von Ria Oomen-Ruijten (PPE-DE) an die Kommission. Mögliche Gesundheitsrisiken durch die Geschmacksverstärker E621 und E632 (Glutamat).

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0191 - 0191


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0119/01

von Ria Oomen-Ruijten (PPE-DE) an die Kommission

(1. Februar 2001)

Betrifft: Mögliche Gesundheitsrisiken durch die Geschmacksverstärker E621 und E632 (Glutamat)

In den Medien erscheinen regelmäßig Berichte über ernsthafte Gesundheitsbeschwerden (Kopfschmerzen, Ausschlag, Schwindel, Schlaflosigkeit), die eventuell in Zusammenhang mit dem Genuss von Lebensmitteln stehen, die Geschmacksverstärker enthalten. Genannt werden u.a. die Geschmacksverstärker E621, E631 und E632 (Monosodiumglutamat oder Ve-Tsin).

Sind der Kommission diese Berichte bekannt?

Wurden die genannten Nebenwirkungen dieser Stoffe bei der Entscheidung über die betreffenden Stoffe mitberücksichtigt? Welches waren die Schlußfolgerungen bezüglich dieser Nebenwirkungen?

Gedenkt die Kommission die möglichen Schadwirkungen dieser Stoffe zu untersuchen bzw. entsprechende Maßnahmen zu ergreifen? Falls ja, bis wann? Falls nein, warum nicht?

Antwort von Herrn Byrne im Namen der Kommission

(16. März 2001)

Natriumglutamat (E 621) ist nach der Gemeinschaftsgesetzgebung für die Verwendung in Lebensmitteln im Allgemeinen mit einem Hoechstwert von 10 Gramm pro Kilogramm (g/kg) zugelassen, Dinatrium- und Dikaliuminosinat (E 631 und E 632) für die Verwendung in Gewürzmischungen nach den Vorschriften einer sachgemäßen Herstellungspraxis. Wie alle Lebensmittelzusatzstoffe sind auch diese Stoffe vor ihrer Zulassung einer Sicherheitsbewertung durch den Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuß unterzogen worden.

So wurden insbesondere Natriumglutamat und das sogenannte Chinarestaurant-Syndrom von diesem Ausschuss im Jahre 1995 in dem Bericht über schädigende Nebenwirkungen von Lebensmitteln und Lebensmittelbestandteilen bewertet.

In diesem Bericht heißt es, daß Tests an Personen, die nach eigener Aussage unter diesem Syndrom leiden, vielfach keine Bestätigung für die Rolle des Natriumglutamats als Verursachersubstanz erbringen konnten. Zudem sind diese Stoffe in allen tierischen und pflanzlichen Geweben weit verbreitet.

Die Kommission sieht daher z.Z. keine Notwendigkeit, die geltenden Rechtsvorschriften für Glutamate und Inosinate zu revidieren, wird aber selbstverständlich die Lage unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen Fortschritts in diesem wie auf anderen Gebieten im Auge behalten.

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