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Document 92001E000117

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0117/01 von Marit Paulsen (ELDR) an die Kommission. Tierschutzrechtsvorschriften in Europa.

    ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 189–190 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    92001E0117

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0117/01 von Marit Paulsen (ELDR) an die Kommission. Tierschutzrechtsvorschriften in Europa.

    Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0189 - 0190


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0117/01

    von Marit Paulsen (ELDR) an die Kommission

    (18. Januar 2001)

    Betrifft: Tierschutzrechtsvorschriften in Europa

    Erneut gibt es in den Medien Berichte über schlechte Behandlung von Tieren in EU-Mitgliedstaaten (diesmal in Belgien). Wieder empören sich Europas Bürger über diese unfassbare Grausamkeit. Und wieder hört man von der Kommission, daß dem ein Ende gesetzt werden soll.

    Der Bericht der Kommission vom 6. Dezember 2000 über die Erfahrungen der Mitgliedstaaten mit dem Tierschutz beim Transport(1) zeigt mit erschreckender Deutlichkeit, wie die Tiere in vielen Ländern ungeheuren Leiden ausgesetzt werden und wie die zuständigen Behörden ihren Kontrollaufgaben nicht nachkommen. In dem Bericht werden auch eine Reihe möglicher Maßnahmen zur Verbesserung der Situation aufgezeigt, jedoch kein Zeitplan dafür aufgestellt.

    Wann beabsichtigt die Kommission daher einen Gesamtvorschlag für eine einheitliche und umfassende Tierschutzverordnung mit den erforderlichen Mechanismen zur Kontrolle der Einhaltung sowohl für die Gesundheit der Tiere als auch für die der Menschen in Europa vorzulegen?

    Oder vertritt die Kommission die Auffassung, daß derartige Rechtsvorschriften nicht erforderlich sind?

    (1) KOM(2000) 809.

    Antwort von Herrn Byrne im Namen der Kommission

    (7. März 2001)

    Die Kommission ist sich ihrer wesentlichen Aufgabe, die Bedingungen zu verbessern, unter denen Tiere aufgezogen, transportiert und geschlachtet werden, vollauf bewußt.

    Der von der Frau Abgeordneten erwähnte Bericht über den Schutz von Tieren beim Transport enthält eine Analyse der bisherigen Umsetzung der einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften durch die Mitgliedstaaten und Empfehlungen für künftige Maßnahmen. In dem Bericht kommt die Kommission zu dem Ergebnis, daß weitere Rechtsvorschriften vorgeschlagen werden müssen, um die derzeitige Situation zu verbessern.

    Bei den Tiertransporten sind schon mehrere Initiativen durchgeführt bzw. eingeleitet worden, die auch die internationale Dimension dieses Problems berücksichtigen. Deshalb wurde auch mit den Beitrittsländern eine Zusammenarbeit zum Schutz der Tiere beim Transport eingeleitet. Außerdem ersuchte die Kommission den Rat im April 2000, sie zu ermächtigen, Verhandlungen über eine Beteiligung der Gemeinschaft an einem revidierten Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport aufzunehmen. Dieser Vorschlag ist bereits im Rat auf drei Sitzungen von Sachverständigen erörtert worden, und die schwedische Präsidentschaft hat das Thema als vorrangig eingestuft.

    Ein Entwurf einer Entscheidung der Kommission zur Änderung der Veterinärbescheinigungen für den innergemeinschaftlichen Handel mit Tieren, dem zufolge diese Bescheinigungen künftig auch Angaben zur Transportfähigkeit der Tiere enthalten sollen, wurde bereits im Januar 2001 vom Ständigen Veterinärausschuß erörtert.

    Außerdem arbeitet die Kommission im Einklang mit den Empfehlungen des Berichts an verschiedenen Gesetzesinitiativen.

    Im ersten Halbjahr 2001 soll dem Rat eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 411/98(1) des Rates vorgeschlagen werden, um die Belüftung von Straßenfahrzeugen auf Langstreckentransporten zu verbessern. Dadurch sollen die Tiere vor extremen Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen geschützt werden, die ihnen gegenwärtig viel Leid zufügen.

    Ferner soll dem Rat ein Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 91/628/EWG des Rates vom 19. November 1991 über den Schutz von Tieren beim Transport sowie zur Änderung der Richtlinien 90/425/EWG und 91/496/EWG(2) unterbreitet werden, um den Transportplan zu verbessern. Es geht darum, ein harmonisiertes Zulassungssystem für Transportunternehmer einzuführen und genau festzulegen, unter welchen Umständen ein Tier nicht transportfähig ist. Für den Transport von Pferden sind zusätzliche Maßnahmen vorgesehen. Der Wissenschaftliche Ausschuss für Tiergesundheit und artgerechte Tierhaltung wird voraussichtlich Ende 2001 eine neue Stellungnahme vorlegen. Unter Berücksichtigung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse sollen die Transportzeiten und Ladungsdichten anschließend gegebenenfalls neu festgelegt werden.

    Der Erfolg der Gemeinschaftsrichtlinien hängt im Wesentlichen davon ab, inwieweit diese von den Mitgliedstaaten eingehalten werden. Um die Einhaltung der Richtlinien zu überprüfen, wird die Kommission die Lage intensiv beobachten und erforderlichenfalls einschreiten, wenn bei der Durchführung der Gemeinschaftsvorschriften keine Fortschritte zu verzeichnen sind. Allerdings muß betont werden, daß die Mitgliedstaaten ihrer Verantwortung gerecht werden und für eine humane Behandlung der Tiere Sorge tragen müssen. Verantwortungsvolles Handeln der Mitgliedstaaten ist nämlich das beste Mittel, den Schutz der Tiere zu verbessern.

    (1) Verordnung (EG) Nr. 411/98 des Rates vom 16. Februar 1998 mit zusätzlichen Tierschutzvorschriften für Straßenfahrzeuge zur Beförderung von Tieren während mehr als acht Stunden, ABl. L 52 vom 21.2.1998.

    (2) ABl. L 340 vom 11.12.1991.

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