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Document 92001E000092

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0092/01 von Rosa Miguélez Ramos (PSE) an die Kommission. BSE: Von den Mitgliedstaaten zu ergreifende Maßnahmen.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 179–180 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92001E0092

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0092/01 von Rosa Miguélez Ramos (PSE) an die Kommission. BSE: Von den Mitgliedstaaten zu ergreifende Maßnahmen.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0179 - 0180


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0092/01

von Rosa Miguélez Ramos (PSE) an die Kommission

(29. Januar 2001)

Betrifft: BSE: Von den Mitgliedstaaten zu ergreifende Maßnahmen

Am 4. Dezember des vergangenen Jahres nahm der Ministerrat der EU eine Reihe von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Rinderseuche BSE an. Unter anderem wurden die Durchführung von Tests bei Rindern von über 30 Monaten und ein zeitweiliges Verbot der Verfütterung von Tiermehl in den 15 Mitgliedstaaten beschlossen.

Alle Mitgliedstaaten haben Verfahren zur Umsetzung dieser Beschlüsse eingeleitet, wobei zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Reichweite der ergriffenen Maßnahmen und der zu ihrer Durchführung bereitgestellten Mittel festzustellen sind. So hat in Frankreich beispielsweise die Regierung Maßnahmen ergriffen, die eigentlich erst ab dem 1. Juli 2001 vorgeschrieben sind, wie die Einrichtung von 26 Referenzlaboratorien, die zu den 13 bereits bestehenden Laboratorien hinzukommen, und die Durchführung von 100 000 Tests pro Woche. Der Vergleich mit anderen europäischen Mitgliedstaaten wie Italien, das bereits zugegeben hat, es sehe sich nicht in der Lage, diese Aufgabe zu bewältigen, oder Spanien, wo nur ein einziges Referenzlaboratorium besteht und die Testkapazitäten der Nachfrage nicht gerecht werden, löst bei den Verbrauchern in der Gemeinschaft und in dem betroffenen Sektor Verwirrung aus angesichts der unterschiedlichen Handhabung des Problems durch die verschiedenen nationalen und sogar regionalen Regierungen.

Beabsichtigt die Kommission in Anbetracht der Tatsache, daß es sich bei der BSE um ein Problem von europaweitem Ausmaß handelt, das durch die Einfuhr von verseuchtem Tierfutter aus Großbritannien verursacht wurde, und daß dieses Problem in den 15 Mitgliedstaaten ganz unterschiedlich gehandhabt wird, Leitlinien hinsichtlich der Zahl der Tests, die proportional zum gesamten Viehbestand durchgeführt werden müssen, der zur Durchführung dieser Tests erforderlichen Zahl von Referenzlaboratorien, der optimalen Zahl der Zentren für die Behandlung, Vernichtung und Beseitigung der Abfälle sowie aller sonstigen Maßnahmen zu erlassen, die geeignet sind, das Vertrauen der Verbraucher wiederherzustellen und dem Viehzuchtsektor zu helfen, die Krise zu überwinden?

Antwort von Herrn Byrne im Namen der Kommission

(15. März 2001)

Aufgrund der neuen Entwicklungen der BSE-Seuche (bovine spongiforme Enzephalopathie) in der Gemeinschaft Ende 2000 wurde eine Reihe von Gemeinschaftsmaßnahmen beschlossen, um die Verbraucher besser gegen BSE zu schützen und die Übertragung von BSE zu verhüten. Zu diesen Maßnahmen gehört die Durchführung systematischer Tests bei für den menschlichen Verzehr bestimmten über 30 Monate alten Rindern sowie ein vorläufiges Verbot der Verwendung von verarbeitetem tierischem Eiweiß in der Tierfütterung.

Die Entscheidung 1998/272/EG der Kommission vom 23. April 1998 über die epidemiologische Überwachung der transmissiblen spongiformen Enzephalopathien(1), zuletzt geändert durch die Entscheidung 2001/8/EG vom 29. Dezember 2000(2) zur Änderung der Entscheidung 2000/764/EG der Kommission vom 29. November 2000 über die Untersuchung von Rindern auf bovine spongiforme Enzephalopathie(3), enthält detaillierte Bestimmungen für die Untersuchung von Rindern auf bovine spongiforme Enzephalopathie. Gemäß diesen Bestimmungen müssen alle Rinder, die älter 30 Monate sind, für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, zur speziellen Notschlachtung gebracht werden oder bei der Untersuchung vor der Schlachtung klinische Krankheitssymptome aufweisen, ab 1. Januar 2001 auf BSE getestet werden. Mehr als 30 Monate alte und im landwirtschaftlichen Betrieb oder auf dem Transport verendete Rinder werden nach dem Zufallsprinzip getestet, wobei die Mindestgröße der Stichprobe für jeden Mitgliedstaat auf der Grundlage des Rinderbestands festgelegt wird. Ab 1. Juli 2001 werden alle über 30 Monate alten Rinder, die für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden, auf BSE getestet.

Die Verordnung (EG) Nr. 2777/2000 der Kommission vom 18. Dezember 2000 über außerordentliche Stützungsmaßnahmen für den Rindfleischmarkt(4) legt ferner fest, daß alle Rinder über 30 Monaten, die für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden, ab 1. Januar 2001 auf BSE zu testen sind. Alternativ dazu können die Mitgliedstaaten über 30 Monate alte Rinder zur Beseitigung aufkaufen.

Anfang dieses Jahres wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, der Kommission einen Bericht über die Umsetzung der neuen gemeinschaftlichen BSE-Maßnahmen vorzulegen. Alle Mitgliedstaaten berichteten, daß sie die Vorschriften für die BSE-Tests in nationales Recht umgesetzt hätten. Einige Mitgliedstaaten werden jedoch erst Ende März die vollen Testkapazitäten erreichen; in der Zwischenzeit können jedoch über 30 Monate alte Rinder für die Beseitigung angekauft werden. Es wäre nicht sinnvoll, Leitlinien für die Zahl der in jedem Mitgliedstaat erforderlichen Testlaboratorien aufzustellen, da die Kapazität der verschiedenen Laboratorien stark variiert.

Auch die Kapazität der zugelassenen Tierkörperbeseitigungsanlagen kann stark variieren. Die tatsächlich Anzahl dieser Anlagen ist daher nicht unbedingt ein zuverlässiger Indikator für die Kapazität. Die Kommission kennt jedoch die Probleme einiger Mitgliedstaaten, Tierkörper und tiermehlhaltige Fütterungsmittel zu beseitigen.

Die Kommission wird die Situation weiterhin aufmerksam überwachen, unter anderem durch die Inspektionen des Lebensmittel- und Veterinäramts.

(1) ABl. L 122 vom 24.4.1998.

(2) ABl. L 2 vom 5.1.2001.

(3) ABl. L 305 vom 6.12.2000.

(4) ABl. L 321 vom 19.12.2000.

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