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Document 92001E000086

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0086/01 von Camilo Nogueira Román (Verts/ALE) an die Kommission. Unfalltod von zwölf ecuadorianischen Einwanderern in Murcia/Spanien.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 177–177 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92001E0086

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0086/01 von Camilo Nogueira Román (Verts/ALE) an die Kommission. Unfalltod von zwölf ecuadorianischen Einwanderern in Murcia/Spanien.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0177 - 0177


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0086/01

von Camilo Nogueira Román (Verts/ALE) an die Kommission

(29. Januar 2001)

Betrifft: Unfalltod von zwölf ecuadorianischen Einwanderern in Murcia/Spanien

Am 3. Januar 2001 starben in der Autonomen Gemeinschaft von Murcia/Spanien zwölf ecuadorianische Einwanderer, als der Autobus, mit dem sie auf dem Weg zu ihrem Arbeitsplatz waren und der zu viele Fahrgäste transportierte, an einem Bahnübergang von einem Zug erfasst wurde. Die zwölf Ecuadorianer waren illegal in einem landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigt, sie hatten keine menschenwürdige Wohnung, kein regelmäßiges Einkommen, keine soziale Absicherung, keine gewerkschaftlichen und bürgerlichen Rechte. Nach dem tragischen Tod dieser Menschen wurde hervorgehoben, daß in dieser Mittelmeerregion in landwirtschaftlichen Betrieben 20 000 lateinamerikanische Auswanderer leben und arbeiten, die nicht über einen legalen Wohnsitz gemäß dem Ausländergesetz verfügen, das von der spanischen Regierung in Anwendung der europäischen Vorschriften gebilligt wurde, sofern die Erklärungen der spanischen Regierung korrekt sind. Kann die spanische Regierung sich auf die europäischen Rechtsvorschriften berufen, um die Einwanderer aus Ecuador und aus anderen Ländern unter derartigen Arbeits- und Unterbringungsbedingungen sowie ohne bürgerliche Rechte leben zu lassen?

Antwort von Herrn Vitorino im Namen der Kommission

(22. März 2001)

Die Kommission hat mit Bedauern vom Unfalltod von zwölf illegalen Einwanderern erfahren, die starben, als der überfuellte Autobus, mit dem sie auf dem Weg zu ihrem Arbeitsplatz waren, an einem Bahnübergang von einem Zug erfasst wurde. Wie andere bedauernswerte Ereignisse dieser Art macht dieser Unfall deutlich, daß illegal beschäftigte Personen nicht immer dieselbe Behandlung erfahren wie legal beschäftigte Arbeitnehmer. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, daß auf Unionsebene Politiken entwickelt werden, die sich mit den Problemen der illegalen Einwanderung und der illegalen Beschäftigung befassen. Die Union besitzt gemäß Artikel 63 Absatz 3 Buchstabe b (vormals Artikel 73k) des EG-Vertrags die Zuständigkeit dafür.

Vorläufig sind noch keine verbindlichen Vorschriften erlassen worden. Die Kommission beabsichtigt, in naher Zukunft eine Mitteilung über die gemeinsame Bekämpfung illegaler Einwanderung vorzulegen.

Die Kommission hat 1998 eine Mitteilung über illegale Beschäftigung angenommen. Damit sollte in den Mitgliedstaaten und bei den Sozialpartnern eine Debatte darüber in Gang gesetzt werden, welche Strategie zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung am geeignetsten ist. Unlängst wurde eine Studie abgeschlossen, in der untersucht wird, welche Schritte die Mitgliedstaaten auf diese Mitteilung hin unternommen haben.

Darüber hinaus wird in der unlängst angenommenen Mitteilung der Kommission über eine Migrationspolitik der Gemeinschaft(1) darauf hingewiesen, daß in manchen Bereichen der Wirtschaft ein Einwanderungsbedarf besteht und daß die Einwanderung zur Bewältigung des Bevölkerungsrückgangs beitragen könnte. Neue Zulassungspolitiken könnten sich daher ebenfalls positiv auf die Verringerung der Zahl der illegalen Einwanderer auswirken.

(1) KOM(2000) 757 endg.

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