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Document 92001E000055

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0055/01 von Dorette Corbey (PSE) an die Kommission. Brandhemmende Mittel.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 171–172 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92001E0055

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0055/01 von Dorette Corbey (PSE) an die Kommission. Brandhemmende Mittel.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0171 - 0172


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0055/01

von Dorette Corbey (PSE) an die Kommission

(16. Januar 2001)

Betrifft: Brandhemmende Mittel

Sowohl im Vereinigten Königreich als auch in Irland ist die Anwendung von brandhemmenden Mitteln bei Sitzmöbeln vorgeschrieben. Dies hat zu einer geringeren Zahl von Todesfällen bei Wohnungsbränden geführt (siehe Effectiveness of the Furniture and Furnishings, Government consumer safety research, DTI). Der Nachteil der Anwendung brandhemmender Mittel sind jedoch mögliche Umweltschäden: brandhemmende Mittel beeinträchtigen den Hormonhaushalt. In Antworten auf frühere Anfragen (Whitehead, Watson und Sterckx) hat die Kommission mitgeteilt, sie beabsichtige, die geltenden Brandschutznormen zu bewerten und falls notwendig die Ausarbeitung einer neuen Norm in Auftrag zu geben.

1. Wann wird die Kommission brandhemmende Mittel für Sitzmöbel bindend vorschreiben?

2. Welche brandhemmenden Mittel wird die Europäische Kommission angesichts ihrer Auswirkungen auf den Hormonhaushalt von der vorgeschriebenen Anwendung ausnehmen oder sogar verbieten?

In den letzten Monaten hat es zwei tragische Unglücke in Österreich bzw. in den Niederlanden gegeben, bei denen die Entflammbarkeit von Kleidung eine Rolle spielte.

3. Ist die Kommission der Ansicht, daß eine Behandlung von u.a. Sportbekleidung und Ausgehbekleidung vorgeschrieben werden muß? Falls ja, welche Initiativen sind zu erwarten und zu welchem Zeitpunkt?

4. Ist die Kommission der Ansicht, daß Etiketten mit Warnhinweisen eine sinnvolle Maßnahme wären?

Antwort von Herrn Byrne im Namen der Kommission

(13. März 2001)

Die Sicherheit und Flammwidrigkeit von Polstermöbeln und Kleidungsstücken als solchen unterliegen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften. Sie fallen unter den Geltungsbereich der Richtlinie 92/59/EWG des Rates vom 29. Juni 1992 über die allgemeine Produktsicherheit(1), die allgemeine Sicherheitsauflagen enthält. Diese Richtlinie verweist auf die europäischen Normen, deren Einhaltung die Konformitätsvermutung für die allgemeinen Sicherheitsauflagen in der neuen Fassung der Richtlinie, die derzeit überarbeitet wird, voraussetzt.

Wie in den Antworten auf die mündlichen Anfragen H-147/00 von Herrn Watson in der Fragestunde der Parlamentssitzung vom März(2) und H-303/00 von Herrn Sterckx in der Fragestunde der Parlamentssitzung vom April 2000(3) sowie in der schriftlichen Anfrage E-1212/00 von Herrn Whitehead(4) ausgeführt, ist die Kommission der Auffassung, daß diese Frage im juristischen Kontext zu behandeln ist.

Die Kommission hat daher im Dezember 2000 dem Europäischen Normenausschuß einen Auftrag zur Erstellung europäischer Normen zum Brandverhalten von Nachthemden erteilt. Die Kommission erwägt einen neuen Auftrag über sonstige Kleidungskategorien.

Bezüglich Polstermöbel hat die Kommission im Jahre 2000 die Mitgliedstaaten im Rahmen des Ausschusses für die Richtlinie 92/59/EWG vom 29. Juni 1992 über die allgemeine Produktsicherheit angehört und im Dezember des gleichen Jahres eine Anhörung der Europäischen Verbraucherverbände durchgeführt, um zu ermitteln, ob ein Normenauftrag im obenerwähnten Rahmen erforderlich ist.

Auf jeden Fall müssen die Bestimmungen der Richtlinie 76/769/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe und Zubereitungen(5) eingehalten werden. Tatsächlich wurden bestimmte gesundheitsgefährdende Brandhemmer wie Tri (2,3-dibromopropyl) -phosphat, Tri-aziridinylphosphoinoxid und polybrominierte Biphenyle bereits durch Richtlinie 76/769/EWG für die Verwendung in Textilerzeugnissen, die mit der Haut in Kontakt kommen, verboten. Ferner hat die Kommission vorgeschlagen, Pentabromodiphenylether zu verbieten, da es umweltgefährdend ist und in zunehmenden Konzentrationen in der Muttermilch festgestellt wurde.

Die Kommission beabsichtigt nicht, brandhemmende Stoffe für die Konstruktion von Stühlen für den privaten Gebrauch zu verbieten.

Hinsichtlich der Sicherheit in öffentlichen Räumen im weiteren Sinne entwickelt der Europäische Normenausschuß derzeit europäische Normen für die Klassifizierung von Stores und Wandbespannungen für öffentliche Räume entsprechend ihrer Flammenwidrigkeit sowie Prüfverfahren für diese Klassifizierung. Sobald diese Normen vorliegen, wird die Kommission die Mitgliedstaaten anhalten, diese im nationalen Bereich umzusetzen.

Zur Frage von Warnhinweisen auf Etiketten ist die Kommission der Auffassung, daß diese die bestehenden technischen Lösungen ergänzen könnten, falls diese Lösungen das betreffende Risiko nicht vollkommen ausschliessen. Der Normengeber kann diese Warnhinweise vorsehen, als er über keine anderen zufriedenstellenden technischen Lösungen verfügt.

(1) ABl. L 228 vom 11.8.1992.

(2) Debatten des Europäischen Parlaments (März 2000).

(3) Debatten des Europäischen Parlaments (April 2000).

(4) ABl. C 46 E vom 13.2.2001.

(5) ABl. L 262 vom 27.9.1976.

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