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Dokument 92001E000026

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0026/01 von Marianne Thyssen (PPE-DE) an die Kommission. Umstellung elektronischer Zahlungssysteme auf die Verwendung des Euro.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, s. 161–162 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92001E0026

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0026/01 von Marianne Thyssen (PPE-DE) an die Kommission. Umstellung elektronischer Zahlungssysteme auf die Verwendung des Euro.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0161 - 0162


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0026/01

von Marianne Thyssen (PPE-DE) an die Kommission

(17. Januar 2001)

Betrifft: Umstellung elektronischer Zahlungssysteme auf die Verwendung des Euro

Für das Jahr 2001 sind umfangreiche Informationskampagnen für die Öffentlichkeit geplant, um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Umstellung von nationalen Münzen und Banknoten auf Euromünzen und -banknoten zu ermöglichen.

Es steht außer Zweifel, daß die Verbraucher angeregt werden sollen, verstärkt und soweit wie möglich auf elektronische Zahlungssysteme zurückzugreifen, um für eine schnellere Umstellung zu sorgen.

Ist die Kommission sich der Tatsache bewußt, daß diese Zahlungsweise nicht kostenlos ist und daß die Kosten zu Lasten des Vertriebssektors und des Verbrauchers gehen? In einigen Mitgliedstaaten, u.a. in Belgien, hat sich herausgestellt, daß praktisch ein Monopol auf dem Markt elektronischer Zahlungssysteme besteht. Hat die Kommission Beschwerden darüber erhalten? Hat die Kommission selber Untersuchungen darüber durchgeführt? Falls ja, wie ist die Sachlage? Welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Kommission in dem Zeitraum vor der tatsächlichen Umstellung von nationalen Münzen und Banknoten auf Euromünzen und -banknoten noch zu ergreifen, um den Missbrauch einer Machtposition auszuschließen?

Antwort von Herrn Monti im Namen der Kommission

(1. März 2001)

Die Kommission weiß, daß elektronische Zahlungen ebenso wie andere Zahlungen einschließlich Barzahlungen Kosten verursachen und daß diese Kosten den Benutzern elektronischer Zahlungssysteme, also den Händlern und Verbrauchern, aufgebürdet werden können.

Die Kommission hat eine Beschwerde von Unizo (ehemals NCMV), einem belgischen Einzelhandelsverband, gegen Banksys erhalten, dem Betreiber des belgischen elektronischen Zahlungssystems BanContact/MisterCash. Unizo behauptet, daß Banksys seine beherrschende Stellung auf dem belgischen Markt für elektronische Zahlungssysteme insofern missbraucht, als es von kleineren Einzelhändlern überhöhte, diskriminierende Preise verlangt. Die Kommission untersucht die Beschwerde und will diese Untersuchung im Laufe des Jahres abschließen.

Der mögliche Missbrauch einer beherrschenden Stellung kann nach gemeinschaftlichem Wettbewerbsrecht zunächst nicht ausgeschlossen werden. Die Kommission kann eine Untersuchung einleiten, wenn konkrete Hinweise dafür bestehen, daß ein Unternehmen auf einem bestimmten Markt seine beherrschende Stellung missbräuchlich ausnutzt. Eine solche Untersuchung kann von Amts wegen oder aufgrund einer Beschwerde eingeleitet werden.

Upp