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Document 92001E000008

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0008/01 von Lord Inglewood (PPE-DE) an die Kommission. Europäische Verteidigungs- und Sicherheitspolitik und NATO.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 154–154 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92001E0008

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0008/01 von Lord Inglewood (PPE-DE) an die Kommission. Europäische Verteidigungs- und Sicherheitspolitik und NATO.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0154 - 0154


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0008/01

von Lord Inglewood (PPE-DE) an die Kommission

(17. Januar 2001)

Betrifft: Europäische Verteidigungs- und Sicherheitspolitik und NATO

Fügen sich die Beschlüsse von Nizza zur Europäischen Verteidigungs- und Sicherheitspolitik nahtlos und kohärent in den größeren Zusammenhang der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik, die es bereits im Rahmen der NATO gibt?

Antwort von Herrn Patten im Namen der Kommission

(21. Februar 2001)

Die Kommission begrüßt die Beschlüsse von Nizza zur Europäischen Verteidigungs- und Sicherheitspolitik (ESDP) und ist der Ansicht, daß sie voll und ganz mit der breit angelegten Verteidigungs- und Sicherheitspolitik im Einklang stehen, die bereits im Rahmen der NATO bestehet.

Die Beschlüsse von Nizza betreffen die Handlungsfähigkeit der Union, wenn das nordatlantische Bündnis in Fällen, die unter die sogenannten Petersberger Aufgaben fallen, nicht als Ganzes betroffen ist. Zu diesen zählen Krisenbewältigung und Friedenserhaltung, jedoch nicht die territoriale Verteidigung von Mitgliedstaaten.

Auf dem NATO-Gipfel in Washington wurde betont, daß die Krisenbewältigung neben dem reinen Gesichtspunkt der Verteidigung eine immer stärkere Rolle spielt. Die neuen, im Rahmen der ESDP entwickelten Strukturen und Fähigkeiten sollten als Ergänzung zu denen des Bündnisses betrachtet werden.

Nach Auffassung der Kommission sind sowohl die Mitglieder der NATO als auch die Mitgliedstaaten der Union bereit, bei Operationen dieser Art im Rahmen der NATO oder der Union und des entstehenden Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Organisationen ihre Rolle zu übernehmen.

Natürlich muß an den verfahrenstechnischen Aspekten dieser Zusammenarbeit weitergearbeitet werden. Dies geschieht in vier Arbeitsgruppen Union/NATO, die in den letzten Monaten bereits regelmäßig zusammengekommen sind.

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