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Document 92000E004150

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-4150/00 von Kathleen Van Brempt (PSE) an die Kommission. Umstrukturierung der GD Umwelt.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 147–148 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92000E4150

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-4150/00 von Kathleen Van Brempt (PSE) an die Kommission. Umstrukturierung der GD Umwelt.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0147 - 0148


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-4150/00

von Kathleen Van Brempt (PSE) an die Kommission

(9. Januar 2001)

Betrifft: Umstrukturierung der GD Umwelt

Es ist eine tiefgreifende Umstrukturierung der Generaldirektion Umwelt der Kommission vorgesehen, in deren Rahmen die Dienststellen für Abfallentsorgung und Naturschutz, die die stärksten Aktivitäten hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinien in den Mitgliedstaaten entwickeln, abgebaut und aufgeteilt zu werden drohen. Diese Umstrukturierung erntet starke Kritik der Nichtregierungsorganisationen und der betroffenen Beamten in der GD Umwelt selbst. Sowohl die Struktur als auch die neuen Personen werden als Verlagerung betrachtet, die nicht aufgrund des allgemeinen Interesses zu vertreten ist und ausschließlich als Verlagerung zugunsten der Industrie gilt.

Wie ist es möglich, daß für eine optimale Umsetzung der bestehenden europäischen Umweltrichtlinien plädiert und gleichzeitig akzeptiert wird, daß die aktivsten Dienststellen in diesem Bereich abgebaut (Abfallentsorgung) und aufgeteilt (Naturschutz) werden?

Welche zugrunde liegende Philosophie hat zur Aufteilung des Finanzinstrumentariums (LIFE) der übrigen Verwaltung bezüglich der Umsetzung der Natur-2000-Richtlinien geführt?

Welche Gründe können dafür angeführt werden, zwei bedeutende, sehr kompetente und angesehene Personen gegen ihren Willen aus ihrer Dienststelle zu versetzen?

Trägt die Kommission die politische Verantwortung für diese eingeleitete Umstrukturierung?

Antwort von Frau Wallström im Namen der Kommission

(27. Februar 2001)

Der Auftrag der Kommission im Bereich der Umweltpolitik hat fünf Hauptziele: Ein hohes Umweltschutzniveau, kontinuierliche Verbesserung der Lebensqualität, Wahrung der Rechte künftiger Generationen auf eine intakte Umwelt und nachhaltige Entwicklung, zunehmende Umwelteffizienz sowie Gewährleistung der angemessenen Nutzung unserer gemeinsamen Umweltressourcen.

Mit allen von der Kommission durchgeführten Maßnahmen und Tätigkeiten im Umweltbereich sollen diese Ziele angestrebt und ausgebaut werden.

Das Arbeitskonzept für die nächsten zehn Jahre ist im Sechsten Umweltaktionsprogramm enthalten, das dem Parlament am 29. Januar 2001(1) übermittelt wurde. Ferner lässt sich die Kommission in ihren Entscheidungen von den Strategischen Zielen 2000-2005 der Kommission und den organisatorischen Konsequenzen des Weißbuchs über die Verwaltungsreform der Kommission(2) leiten.

Die Organisation der Dienststellen muß stets den Auftrag im Auge haben und dessen Erfuellung erleichtern. Der Schwerpunkt der zentralen Aufgaben der Dienststellen wird auf folgenden Bereichen liegen: Nachhaltige Entwicklung, Umweltqualität und natürliche Ressourcen, Umwelt und Gesundheit, Umsetzung und Durchsetzung (wobei alle drei Teile des LIFE-Programms aus Gründen der Kohärenz und größenbedingter Kostenvorteile in einem Referat zusammengefasst werden) sowie globale und internationale Angelegenheiten.

Ziel ist es, Aufgaben und Funktionen so umzugruppieren, daß sie den zentralen Anliegen gerecht werden und die Dienststellen in der Lage sind, so effizient und wirkungsvoll wie möglich Rechtsvorschriften umzusetzen, Politiken zu erarbeiten und Programme durchzuführen, wobei die durchgeführten Evaluierungen berücksichtigt und die Fähigkeiten der hoch motivierten und flexiblen Mitarbeiter voll ausgeschöpft werden sollten.

(1) KOM(2001) 31.

(2) KOM(2000) 200 endg.

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