EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 92000E004115

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4115/00 von Laura González Álvarez (GUE/NGL) an die Kommission. Ermordungen in Kolumbien.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 138–139 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

European Parliament's website

92000E4115

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4115/00 von Laura González Álvarez (GUE/NGL) an die Kommission. Ermordungen in Kolumbien.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0138 - 0139


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4115/00

von Laura González Álvarez (GUE/NGL) an die Kommission

(11. Januar 2001)

Betrifft: Ermordungen in Kolumbien

Im vergangenen Frühjahr hatten die afrokolumbianischen Gemeinschaften und insbesondere die der Gemeinde von Buenaventura vor den Drohungen der Paramilitärs gewarnt; niemand tat irgendetwas, um die Ermordungen zu verhindern, und am 6. und 9. September des letzten Jahres töteten paramilitärische Gruppen insgesamt 27 Menschen der Gemeinden Triana, Zaragoza und Las Palmas.

Jetzt rückt eine neue paramilitärische Intervention am Fluss Yurumangui, ebenfalls in dem ländlichen Reservat von Calamar in Guaviare nach Ankündigung ihres Bürgermeisters, José Germán Olarte Palomino heran.

Was kann die Europäische Kommission aufgrund der notwendigen Dringlichkeit und ihrer Beziehung zu der kolumbianischen Regierung unternehmen, um diese Tötungen zu vermeiden?

Antwort von Herrn Patten im Namen der Kommission

(19. Februar 2001)

In ihren Kontakten zu der kolumbianischen Regierung haben die Vertreter der Europäischen Union wiederholt betont, wie wichtig es ist, bei den Menschenrechten Fortschritte zu erzielen. So sollen auch effiziente Initiativen ergriffen werden, um gegen die Aktivitäten der Paramilitärs vorzugehen. Die kolumbianischen Behörden zeigen eine wachsende Bereitschaft, diesen Forderungen zu entsprechen. Die Regierung hat bereits die ersten dahingehenden Schritte unternommen. Beispielsweise die Entlassung von an Menschenrechtsverletzungen beteiligten Armeeoffizieren aus dem Dienst und die Überstellung von Angehörigen des Militärs an die zivile Gerichtsbarkeit. Aber es gibt mit Sicherheit noch viel zu tun und die internationale Gemeinschaft sollte auch weiterhin ihre Menschenrechtspolitik aktiv vorantreiben.

Was die Frage, der Frau Abgeordneten zur Vermeidung von Ermordungen angeht, so ist die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten nur beschränkt. Es ist die Aufgabe der kolumbianischen Regierung, die für die Sicherheit erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Die Kommission wird selbstverständlich dafür sorgen, daß alle Informationen über eine mögliche Bedrohung der Zivilbevölkerung umgehend an die kolumbianische Regierung weitergeleitet werden.

Top