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Έγγραφο 92000E004105

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-4105/00 von Frédérique Ries (ELDR) an die Kommission. Übernahme der Renovierungskosten für das Berlaymont-Gebäude durch die Kommission.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, σ. 135 έως 136 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Ιστότοπος του Ευρωπαϊκού Κοινοβουλίου

92000E4105

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-4105/00 von Frédérique Ries (ELDR) an die Kommission. Übernahme der Renovierungskosten für das Berlaymont-Gebäude durch die Kommission.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0135 - 0136


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-4105/00

von Frédérique Ries (ELDR) an die Kommission

(20. Dezember 2000)

Betrifft: Übernahme der Renovierungskosten für das Berlaymont-Gebäude durch die Kommission

In der Zeitung La Libre Belgique vom 6. Dezember wird über die Ergebnisse einer von der Beraterfirma Ernst&Young durchgeführten Studie zum Berlaymont-Gebäude berichtet. Danach kann die Kommission die Büros des Berlaymont-Gebäudes im Jahre 2002 nicht, wie ursprünglich vorgesehen, wieder beziehen und die Kosten könnten den ursprünglich veranschlagten Betrag erheblich überschreiten. Dem Zeitungsartikel zufolge hat Kommissionsmitglied Neil Kinnock das Berlaymont-Dossier dem OLAF übermittelt, das eine Untersuchung eingeleitet hat. In dem Bericht der SA Berlaymont 2000 für das Haushaltsjahr 1999 heißt es auf Seite 19, daß die Kosten für die mit dieser Renovierung verbundenen Arbeiten mit 15,5 Milliarden BF oder 387,5 Millionen Euro veranschlagt werden. Dieser Betrag schließt die Preisänderungen und die von der Europäischen Kommission verlangten zusätzlichen Arbeiten in Höhe von 120 Millionen BF (3 Millionen Euro) ein. Zwischen Belgien und der Kommission wurde im Juli 1997 eine Vereinbarung abgeschlossen. In Artikel 4 Absatz 2 der Vereinbarung heißt es, daß die Renovierungskosten zum Zeitpunkt der Übergabe endgültig festgelegt und durch entsprechende Belege nachgewiesen werden. Es heißt dort ferner, daß die SA Berlaymont bereit ist, ihre Unterlagen offen zu legen und der Gemeinschaft alle Buchführungs- und technischen Daten, die als Belege für die Kosten der Arbeiten, der Studien und der Bauleitung sowie für verschiedene Ausgaben und die Bauzinsen dienen, zur Kontrolle vorzulegen. Soweit ich weiß, ist in Anhang 1 der Vereinbarung von einem Betrag von 13 Milliarden die Rede, wobei präzisiert wird, daß die Gesamtsumme eine vorläufige Kostenschätzung darstellt und die endgültigen Renovierungskosten auf der Grundlage der endgültigen Ausgaben festgelegt werden.

Ich habe dazu folgende Fragen:

1. Wann werden die Ergebnisse der vom OLAF eingeleiteten Untersuchung vorliegen?

2. Es war vorgesehen, im Anschluß an die Vereinbarung kurzfristig ein Übereinkommen und eine öffentliche Urkunde auszuarbeiten. Wann sollen diese abgeschlossen werden?

3. Handelt es sich bei der Vereinbarung um eine feste und definitive Verpflichtung seitens der Kommission, die Renovierungskosten zu übernehmen?

4. Welche Maßnahmen hat die Kommission getroffen, um die Arbeiten und die damit zusammenhängenden Kosten zu verfolgen?

5. Gibt es eine Erklärung für die Abweichung von 2,5 Milliarden BF zwischen dem Voranschlag von 1997 und dem jetzigen Voranschlag?

6. Der Vereinbarung zufolge ist der einzige Gesprächspartner der Kommission in dieser Angelegenheit die belgische Regierung. Welche Art von Beziehungen unterhält die Kommission mit der Régie des Bâtiments und der SA Berlaymont 2000?

Antwort von Herrn Kinnock im Namen der Kommission

(20. Februar 2001)

Die Kommission stellt folgendes fest:

1. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hat am 5. Dezember 2000 eine Untersuchung eingeleitet, nachdem ihm einschlägige Schriftstücke vorgelegt worden sind. Die Kommission geht davon aus, daß das Amt den Fall gründlich untersucht, da es aber unabhängig ist, kann sie nicht vorhersagen, wann die Ergebnisse der Untersuchung vorliegen werden.

2. Auf Initiative der Kommission wird über eine Folgemaßnahme zu der Vereinbarung mit der belgischen Regierung und Berlaymont 2000 verhandelt. Es wäre wünschenswert, so rasch wie möglich eine Einigung herbeizuführen. Da jedoch alle Parteien mit den Ergebnissen einverstanden sein müssen, ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, einen Termin zu nennen.

3. Bei der genannten Vereinbarung handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Parteien. Kommt eine dieser Parteien ihren vertraglichen Pflichten nicht nach, kann die andere Vertragspartei gegebenenfalls die Erfuellung ihrer eigenen Pflichten aussetzen oder einstellen. Die Vereinbarung verpflichtet die Kommission nicht, das Berlaymont um jeden Preis zu übernehmen. Sie bestätigt die Absicht der Kommission, das Gebäude wieder zu übernehmen, sofern die Arbeiten zufriedenstellend abgeschlossen werden.

4. Laut Vereinbarung ist für den ordnungsgemässen Abschluß der Arbeiten allein die SA Berlaymont 2000 verantwortlich. Die Kommission hat ihre internen Verwaltungsdienststellen damit beauftragt, die technischen Fortschritte der Arbeiten und die Kostenentwicklung zu überprüfen. Des weiteren hat sie mit zwei Firmen Ernst & Young/MDA und Coalpa Verträge über eine externe Überwachung und technische Unterstützung geschlossen.

5. Gegenwärtig prüft die Kommission alle Daten im Zusammenhang mit den Renovierungskosten. Diese Prüfung schließt auch ein externes Audit aller unterzeichneten Verträge ein. Sie kann sich deshalb noch nicht endgültig und umfassend zu dem Kostenvoranschlag der SA Berlaymont äußern. Bislang steht lediglich fest, daß die Verzögerungen und die damit verbundenen Zusatzkosten mit dem vertraglichen Problem zusammenhängen, das die SA Berlaymont 2000 mit dem 4D-Konsortium hat, das Heizung, Ventilation und Klimaanlage installieren sollte.

6. Die Beziehungen, die die Kommission zur Régie des bâtiments und insbesondere zu der SA Berlaymont 2000 unterhält, sind auf die technische und finanzielle Überwachung der Renovierung begrenzt. Alle politisch wichtigen Fragen werden zur Zeit mit Rik DAEMS, dem belgischen Minister für Fernmeldewesen, Öffentliche Unternehmen und Öffentliche Beteiligungen erörtert.

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