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Document 92000E004104

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4104/00 von Graham Watson (ELDR) an die Kommission. System der Zwangsarbeit in Nepal, Pakistan und Indien.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 134–134 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92000E4104

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4104/00 von Graham Watson (ELDR) an die Kommission. System der Zwangsarbeit in Nepal, Pakistan und Indien.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0134 - 0134


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4104/00

von Graham Watson (ELDR) an die Kommission

(10. Januar 2001)

Betrifft: System der Zwangsarbeit in Nepal, Pakistan und Indien

Die für 2001 vorgesehene Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation bietet Gelegenheit, auf das wiederholte Versäumnis der Regierungen von Indien, Nepal und Pakistan hinzuweisen, die Zwangsarbeit abzuschaffen.

Erwägt die Kommission:

1. eine unabhängige Untersuchung durchführen zu lassen, um Anzahl und Aufenthalt der Versklavten zu ermitteln?

2. wie sie gewährleisten könnte, daß die gesetzlichen Verbote aller Formen der Zwangsarbeit ernstgenommen und durchgesetzt werden?

3. wie sie erreichen könnte, daß die ILO Mechanismen einführt, um den Erfolg ihrer Beteiligung am Kampf gegen die Zwangsarbeit zu überwachen?

Gemeinsame Antwort von Herrn Patten im Namen der Kommission auf die Schriftlichen Anfragen E-4104/00 und E-4114/00

(20. Februar 2001)

Die Kommission teilt die Besorgnis des Herrn Abgeordneten im Zusammenhang mit der Praxis der Zwangsarbeit in Südasien. Die Komplexität dieses Problems und seine enge Verbindung zu sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Faktoren hängt mit der großen Armut zusammen, von der die besonders gefährdeten sozialen Gruppen auf dem Subkontinent noch immer betroffen sind.

Die Kommission ist der Auffassung, daß sich die Strategien der Entwicklungszusammenarbeit bei der Bekämpfung der Zwangsarbeit auf spezifische Initiativen zur Armutsbekämpfung konzentrieren sollten, um dadurch den Status der Arbeitskräfte in kritischen Wirtschaftsbereichen zu verbessern.

Außerdem erkennt die Kommission an, welch bedeutende Rolle die spezialisierten internationalen Organisationen spielen und wie wichtig es ist, die bestehenden multilateralen Instrumente angemessen zu nutzen, um die allgemeinen Arbeitsbedingungen diskriminierter Arbeitskräfte zu verbessern.

Die kommende internationale Arbeitskonferenz der IAO (Internationale Arbeitsorganisation) 2001 bildet ein besonders geeignetes Forum, um die Situation bezüglich der Zwangsarbeit umfassend zu bewerten und Empfehlungen für die Ergänzung, Überwachung und

Durchsetzung bereits bestehender Übereinkommen auf diesem Gebiet abzugeben. Insbesondere die Vorlage des ersten Umfassenden Berichts der IAO über Zwangsarbeit eine der Folgemaßnahmen der Erklärung der IAO von 1998 über Grundprinzipien und Rechte am Arbeitsplatz wird eine geeignete Plattform sein, um die von dem Herrn Abgeordneten genannten Themen anzusprechen.

Zu den bedeutenden Initiativen in Indien, durch die die Rechte und Lebensbedingungen der am stärksten benachteiligten und diskriminierten sozialen Gruppen verbessert werden sollen, zählen das Gesetz zur Abschaffung der Zwangsarbeit aus dem Jahre 1976, das Internationale Programm der IAO zur Beseitigung der Kinderarbeit (IPEC-Programm) sowie die unablässigen Bemühungen der Gemeinschaft und verschiedener Nichtregierungsorganisationen (NRO), sich auf die allgemeine Grundschulbildung und Gesundheitsprogramme zu konzentrieren.

In Pakistan hat die Regierung ihre Absicht erklärt, die Durchsetzung der Rechtsvorschriften zu stärken. Es ist geplant, das IAO-ÜBereinkommen Nr. 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu ratifizieren. Des weiteren wird derzeit ein Aktionsplan für die Rehabilitation von Zwangsarbeitern ausgearbeitet. Außerdem plant das Arbeitsministerium, wieder Aufsichtskomitees einzusetzen, die sich auf lokaler Ebene mit dem Problem der Zwangsarbeit befassen sollen. Die Kommission unterstützt die Regierung durch ein Projekt, das von der IAO im Rahmen des IPEC durchgeführt wird und das sich in Form von Präventiv- und Rehabilitationsmaßnahmen dem vielschichtigen Problem der Kinder- und Zwangsarbeit widmet.

In Nepal gibt es eine klare in der Verfassung verankerte Rechtsgrundlage (Artikel 20), die das Recht auf Schutz vor jeglicher Ausbeutung von Menschen garantiert. Darüber hinaus wurden bereits sieben IAO-Übereinkommen ratifiziert. Ferner wurden am 17. Juli 2000 Begleitausschüsse der Regierung sowohl auf zentraler als auch auf Distrikt-Ebene eingerichtet. Außerdem wurde ein Regierungsteam geschaffen, das die Rehabilitation von aus der Zwangsarbeit Entlassenen überwachen soll, während das IAO-Übereinkommen Nr. 29 über Zwangsarbeit derzeit noch dem nepalesischen Parlament zur Ratifizierung vorliegt.

Die Kommission versichert dem Herrn Abgeordneten, daß die Sitzungen des Gemischten Ausschusses im Rahmen der bestehenden Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit mit diesen Ländern einen besonders geeigneten Rahmen für die regelmäßige Überwachung der Durchsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich Zwangsarbeit und die Förderung der Rehabilitationsinitiativen bilden und auch in Zukunft bilden werden.

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