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Document 92000E004066

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4066/00 von Erik Meijer (GUE/NGL) an die Kommission. Preissteigerungen durch Einführung des Euro und Umrechnung der alten Preise in abgerundete Beträge.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 125–126 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92000E4066

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4066/00 von Erik Meijer (GUE/NGL) an die Kommission. Preissteigerungen durch Einführung des Euro und Umrechnung der alten Preise in abgerundete Beträge.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0125 - 0126


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4066/00

von Erik Meijer (GUE/NGL) an die Kommission

(10. Januar 2001)

Betrifft: Preissteigerungen durch Einführung des Euro und Umrechnung der alten Preise in abgerundete Beträge

Nach einer Untersuchung der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Erasmus-Universität Rotterdam werden die Preise für die täglichen Einkäufe ab 1. Januar 2002 oder kurz danach um 5-10 % steigen. Auch bei Autos und Häusern wird es zu Preissteigerungen kommen. Der Grund dafür ist, daß die Verkäufer immer mit runden Beträgen rechnen, wie beispielsweise 100 bzw. 99,99 oder 99,95. Bei jeder Umrechnung aus der alten nationalen Währung in Euro verfahren sie so, indem sie den Preis erhöhen oder senken. Es wird erwartet, daß dabei nahezu immer nur das letztere der Fall sein wird. Fast immer werden die Verkäufer den alten Preis aufstocken, um wieder einen ins Auge fallenden Betrag zu erhalten.

Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen:

1. Verfügt die Kommission über Angaben aus anderen Untersuchungen, die die Resultate der niederländischen Untersuchung bestätigen?

2. Verfügt die Kommission über Angaben aus anderen Untersuchungen, die zu einer Schlussfolgerung führt, welche dieser Untersuchung widerspricht? Wenn ja, welche Argumente werden in jenen Untersuchungen vorgebracht für die Behauptung, daß keine größere Preissteigerung als die jährliche zu erwarten ist?

3. Was gedenkt die Kommission in Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden der zwölf betroffenen Mitgliedstaaten zu unternehmen, um aktiv zu verhindern, daß es im ersten Halbjahr 2002 zu einer Preiswelle kommt, beispielsweise indem sie Abrundungsvorschriften ausarbeitet, die bewirken, daß die Preise im Durchschnitt stabil bleiben?

4. Wie gedenkt die Kommission zu verhindern, daß es bereits im Laufe des Jahres 2001 zu ungewöhnlichen Preissteigerungen im Vorgriff auf abgerundete Euro-Beträge im Jahre 2002 kommt?

5. Hat sich die Kommission bereits bestimmte Gedanken darüber gemacht, was geschehen muß, wenn eine mehr als übliche Preissteigerung nicht verhindert werden kann? Wie wird dann für einen Ausgleich bei den Löhnen, Renten und Sozialleistungen gesorgt, um das Niveau der Kaufkraft der großen Mehrheit der Bevölkerung, die von diesen Einkommensquellen abhängig ist, zu sichern?

Quelle: Die niederländische Tageszeitungen De Telegraaf und Rotterdams Dagblad vom 7. Dezember 2000

Antwort von Herrn Solbes Mira im Namen der Kommission

(27. Februar 2001)

1. Der Kommission sind keine wirtschaftswissenschaftlichen Untersuchungen zu dem Thema bekannt. Die Verfasser der niederländischen Studie haben sich im Übrigen öffentlich gegen die Darstellung ihrer Ergebnisse durch die Presse verwehrt.

2. Der Wettbewerbsdruck bei den großen Anbietern wird dazu führen, daß sich der Übergang zum Euro für die Verbraucher preislich günstig auswirken wird. Auch den kleineren Händlern, die das Vertrauen ihrer Kunden genießen, wird daran gelegen sein, daß ihre Kundschaft ihnen keine unmotivierten Preiserhöhungen vorwerfen kann und nicht zu den großen Handelsketten abwandert. Verschiedene Marktführer der Eurozone wollen ihre Preise Ende 2001-Anfang 2002 sogar einige Monate lang einfrieren. Auch zeichnen die meisten Einzelhändler in den teilnehmenden Mitgliedstaaten ihre Waren schon heute doppelt aus, und ihre Zahl wird wachsen, je näher der Einführungstermin rückt. Eine Vereinbarung zwischen den Verbrauchern und dem Handel unter Schirmherrschaft der Kommission über das Euro-Logo soll die freiwillige doppelte Preisauszeichnung und die Einhaltung bewährter Verfahren fördern. Diese Vereinbarung wurde in den meisten Mitgliedstaaten der Eurozone auch auf nationaler Ebene geschlossen.

Die doppelte Preisauszeichnung gibt den Verbrauchern und letztlich auch den nationalen oder regionalen Kontrollgremien die Möglichkeit, beim Übergang zum Euro vorgenommene Preiserhöhungen aufzudecken. Aus diesem Grund hatte sich die Kommission auch für die Einrichtung von Euro-Beobachtungsstellen ausgesprochen (Empfehlung Nr. 98/288/EG(1) vom 23. April 1998, insbesondere Artikel 2), die es inzwischen in den meisten Teilnehmerstaaten der Eurozone gibt.

Die vorzeitige Festlegung von Euro-Preisen im dritten Quartal 2001, für die die Kommission in ihrer Empfehlung vom 11. Oktober 2000 plädiert hat(2), dient demselben Zweck. Das Problem dürfte sich daher wenn überhaupt auf Sektoren mit wenig Wettbewerb bzw. auf die wenigen Geschäfte beschränken, die die Preise nicht in beiden Währungen angeben.

3. Die freie Preisbildung ist ein Grundprinzip des Binnenmarkts. Die Rundungsregeln für die Umrechnung von nationalen Währungseinheiten in den Euro sind jedoch durch die Verordnung (EG) Nr. 1103/97 des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro festgelegt worden und daher verbindlich. Bei der doppelten Preisangabe ist der Handel also an diese Umrechnungsregeln gebunden. Die Kommission prüft zur Zeit gemeinsam mit den Unterzeichnerstaaten der Euro-Logo-Vereinbarung, wie diese im Hinblick auf die globale Stabilität der Preise nach dem Vorbild entsprechender Regelungen in Spanien und Irland ausgebaut werden könnte. Außerdem wird in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten über Maßnahmen nachgedacht, die eine rasche Überwachung der Preisentwicklung Anfang 2002 ermöglichen.

4. Etwaige Preisänderungen werden in einer einmaligen Aktion vor allem für Waren und Dienstleistungen vorgenommen, für die verkaufspsychologisch wirksame (oder runde) Preise festgelegt werden. Neue verkaufspsychologisch wirksame Euro-Preise können durch Anpassung nach oben wie nach unten gebildet werden. Zur Zeit spricht nichts dafür, daß die Anpassung allein nach oben erfolgt. Überdies ist es bei vergleichbaren früheren Gelegenheiten (z.B.: Umstellung des Pfund Sterling auf das Dezimalsystem) nicht zu einem signifikanten Preisanstieg gekommen.

5. Die Kommission glaubt nicht, daß ein solches Risiko besteht. Sollte eine vorübergehende Preiserhöhung eintreten was aus den vorstehend erläuterten Gründen und nach Umfragen bei verschiedenen Wirtschaftsverbänden unwahrscheinlich ist so wird sich diese in sehr engen Grenzen halten, da etwaige Anpassungen nach oben statistisch durch etwaige Anpassungen nach unten ausgeglichen werden. Es würde sich also nicht um eine inflationäre Entwicklung handeln, die durch einen kontinuierlichen Auftrieb sämtlicher Preise gekennzeichnet ist. Die Preisanpassung dürfte die Kaufkraft der Bürger folglich nicht gefährden.

(1) ABl. L 130 vom 1.5.1998.

(2) ABl. C 303 vom 24.10.2000.

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