EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 92000E004029

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4029/00 von Caroline Jackson (PPE-DE) an die Kommission. Anforderungen für den Lkw-Führerschein.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 112–113 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

European Parliament's website

92000E4029

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4029/00 von Caroline Jackson (PPE-DE) an die Kommission. Anforderungen für den Lkw-Führerschein.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0112 - 0113


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4029/00

von Caroline Jackson (PPE-DE) an die Kommission

(21. Dezember 2000)

Betrifft: Anforderungen für den Lkw-Führerschein

Einer der Fahrer, die am 28. November in einen Unfall auf der Autobahn M4 zwischen London und Bristol verwickelt waren, war ein 20-jähriger Belgier, der am Steuer eines Lkws saß. Im Vereinigten Königreich ist es nicht möglich, daß jemand im Alter von 20-Jahren einen Lkw-Führerschein besitzt. Kann die Kommission erklären, warum Fahrer in einem bestimmten Land fahren dürfen, auch wenn die Anforderungen, denen sie entsprechen, weniger streng sind als die, die für die Bürger des betreffenden Landes gelten? Kann die Kommission ferner mitteilen, ob sie beabsichtigt, die Anforderungen für die Fahrerlaubnis für Lkws zu harmonisieren?

Antwort von Frau de Palacio im Namen der Kommission

(6. März 2001)

Die Vorschriften hinsichtlich des Mindestalters von im Güterkraftverkehr eingesetzten Fahrern sind in der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr(1) niedergelegt. Insbesondere ist in Artikel 5 der Verordnung des Rates das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis für Lastkraftwagen festgelegt.

b) - 21 Jahre oder

- 18 Jahre, falls der Fahrer Inhaber eines Befähigungsnachweises über den erfolgreichen Abschluß einer von einem der Mitgliedstaaten anerkannten Ausbildung für Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über das Mindestniveau der Ausbildung für Fahrer von Transportfahrzeugen im Strassenverkehr ist.

Gemäß diesem Artikel ist es möglich, daß ein 20-jähriger belgischer Führerscheininhaber im Vereinigten Königreich einen Lastkraftwagen führt, wenn er Inhaber eines in einem Mitgliedstaat anerkannten Befähigungsnachweises ist. Diese Bestimmung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates hat unmittelbare Wirkung.

Was die Harmonisierung der Qualifikationen der Führer von Lastkraftwagen betrifft, so hat die Kommission am 2. Februar 2001 dem Parlament und dem Rat einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ausbildung von Berufskraftfahrern im Güter- oder Personenkraftverkehr(2) vorgelegt.

(1) ABl. L 370 vom 31.12.1985.

(2) KOM(2001) 56 endg.

Top