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Document 92000E004009

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4009/00 von Alexander de Roo (Verts/ALE) an die Kommission. Treibhäuser in dem unter die Habitat-Richtlinie fallenden Gebiet Cabo de Gata.

    ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 109–109 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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    92000E4009

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4009/00 von Alexander de Roo (Verts/ALE) an die Kommission. Treibhäuser in dem unter die Habitat-Richtlinie fallenden Gebiet Cabo de Gata.

    Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0109 - 0109


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4009/00

    von Alexander de Roo (Verts/ALE) an die Kommission

    (21. Dezember 2000)

    Betrifft: Treibhäuser in dem unter die Habitat-Richtlinie fallenden Gebiet Cabo de Gata

    Ist der Kommission bekannt, daß die spanische Regierung vorgeschlagen hat, den Naturpark Cabo de Gata in Almeria/Andalusien als unter die Habitat-Richtlinie fallendes Gebiet auszuweisen?

    Ist der Kommission auch bekannt, daß im Naturpark Cabo de Gata illegal intensive Unterglas-Landwirtschaft betrieben wird?

    Ist der Kommission ferner bekannt, daß es Pläne der Regionalregierung gibt, nach 2002 diese Treibhäuser zu legalisieren?

    Teilt die Kommission die Auffassung, daß dieser Plan den Bestimmungen der Habitat-Richtlinie zuwiderläuft?

    Antwort von Frau Wallström im Namen der Kommission

    (28. Februar 2001)

    Der Kommission sind die von dem Herrn Abgeordneten angesprochenen Fakten nicht bekannt.

    Das betreffende Gebiet wurde von Spanien als Standort von gemeinschaftlichem Interesse (ES 000046 Cabo de Gata-Nijar) zur Aufnahme ins Netz Natura 2000 gemäß Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen(1) vorgeschlagen.

    Gemäß Artikel 6.3 dieser Richtlinie muß jedes Projekt, das für die Verwaltung eines Standortes von Natura 2000 nicht notwendig ist und dieses erheblich beeinträchtigen könnte, einer Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen unterzogen werden.

    Die Kommission hat sich an die spanischen Behörden gewendet und Informationen über das betreffende Projekt angefordert, um die Einhaltung der Richtlinie 93/43/CEE im vorliegenden Fall zu überprüfen.

    (1) ABl. L 206 vom 22.7.1992.

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