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Document 92000E003982

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3982/00 von Carlos Carnero González (PSE) an die Kommission. Möglicher Informationsaustausch zwischen der Europäischen Kommission und den Vertretern der Vereinten Nationen für Äquatorialguinea.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 99–100 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92000E3982

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3982/00 von Carlos Carnero González (PSE) an die Kommission. Möglicher Informationsaustausch zwischen der Europäischen Kommission und den Vertretern der Vereinten Nationen für Äquatorialguinea.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0099 - 0100


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3982/00

von Carlos Carnero González (PSE) an die Kommission

(20. Dezember 2000)

Betrifft: Möglicher Informationsaustausch zwischen der Europäischen Kommission und den Vertretern der Vereinten Nationen für Äquatorialguinea

Ich hatte am 23. November 2000 die Gelegenheit, in Madrid mit Herrn D. Gustavo Gallón Giraldo, dem Vertreter der Vereinten Nationen für Äquatorialguinea, zusammenzutreffen.

So etwas ist zwar noch nie dagewesen, aber Herr Giraldo hielt sich in Madrid auf, weil ihm von der Regierung Äquatorialguineas die Einreisegenehmigung für seine dienstliche Reise verweigert worden war.

Der Vertreter der UNO bereitet derzeit gerade im Hinblick auf die Tagung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen im Frühjahr seinen nächsten Bericht über die Lage in Äquatorialguinea vor.

Ist die Kommission nicht der Meinung, daß ein offizieller und regelmäßiger Kontakt mit dem UNO-Vertreter für Äquatorialguinea eingerichtet werden sollte?

Gibt es bereits einen solchen Dialog oder soll er, wenn dem nicht so ist, in Zukunft eingerichtet werden?

Ist die Kommission der Auffassung, daß ein Informations- und Meinungsaustausch mit Herrn Giraldo über die Lage in Bezug auf die demokratischen Grundsätze und die Menschenrechte in diesem Land stattfinden könnte?

Wäre es nicht interessant, ihn offiziell nach Brüssel einzuladen, um das Bild zu ergänzen, das sich die EU nach dem Gespräch zwischen Romano Prodi und Teodoro Obiang gemacht hat?

Gedenkt die Kommission, von Malabo eine Erklärung für die oben erwähnte Verweigerung einer Einreisegenehmigung nach Guinea zu verlangen?

Liegt der Bericht der im Herbst nach Guinea entsandten Delegation schon vor?

Antwort von Herrn Nielson im Namen der Kommission

(21. Februar 2001)

Die Kommission unterhält bereits regelmäßige Kontakte zu dem Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte, das die Sekretariatsgeschäfte für den Sonderbeauftragten der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen für Äquatorialguinea, Gustavo Gallon Giraldo, wahrnimmt. Dieser ständige Dialog ermöglicht einen wechselseitigen Austausch von Informationen.

Die Kommission teilt und unterstützt die Haltung und Ansichten der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen sowie die des Sonderbeauftragten bezüglich der Lage in Äquatorialguinea. In diesem Zusammenhang hat die Kommission mit Nachdruck gefordert, daß die Regierung Äquatorialguineas sich verpflichtet, ihren Empfehlungen Folge zu leisten.

Im übrigen wurde in der Pressemitteilung, über das Treffen zwischen Kommissionspräsident Prodi und Präsident Obiang, ausdrücklich erklärt, daß: die Lage in Äquatorialguinea in einem Jahr beurteilt werden soll und die Teilnahme des Sonderbeauftragten der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen sowie der Sonderberichterstatter ausdrücklich gewünscht werde.

Alle Informationen, über die die Kommission verfügt, wurden dem Sonderbeauftragter bereits übermittelt. Ferner wurde auf sein Schreiben vom 2. Oktober 2000 bezüglich der Aktivitäten der Kommission in Äquatorialguinea im Bereich der Menschenrechte bereits schriftlich geantwortet.

Die Kommission hat in ihrem Schreiben an den Präsidenten der Republik vom 14. September 2000 erneut auf die Bedeutung der Mission des Sonderbeauftragten sowie der anderen thematischen Berichterstatter hingewiesen.

Nachdem die Kommission erfahren hatte, daß die Regierung Äquatorialguineas im Verlauf des Jahres 2000 den Sonderbeauftragter der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen nicht wieder eingeladen hatte, Äquatorialguinea zu besuchen, hat die Kommission am 15. Dezember 2000 erneut ein Schreiben an die Botschaft Äquatorialguineas gerichtet, in dem sie ihre Besorgnis über diesen Sachverhalt zum Ausdruck brachte.

Die Berichte für die drei Bereiche der gemeinsamen Mission Gemeinschaft interparlamentarische Union für den Zeitraum September/Oktober 2000 stehen zur Verfügung. Dennoch wurde die endgültige Synthese, die als Grundlage für einen Finanzierungsvorschlag dienen soll, noch nicht abgeschlossen.

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