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Document 92000E003954

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3954/00 von Gorka Knörr Borràs (Verts/ALE) an die Kommission. Minderheitensprachen in der Slowakei.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 90–91 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92000E3954

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3954/00 von Gorka Knörr Borràs (Verts/ALE) an die Kommission. Minderheitensprachen in der Slowakei.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0090 - 0091


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3954/00

von Gorka Knörr Borràs (Verts/ALE) an die Kommission

(13. Dezember 2000)

Betrifft: Minderheitensprachen in der Slowakei

Gemäß der Stellungnahme der Kommission von 1997 zum Beitrittsantrag der Slowakei liegt der Anteil der verschiedenen Minderheiten an der Bevölkerung bei 18-23 %.

Das derzeitige Gesetz über die Minderheitensprachen sieht vor, daß der Bevölkerungsanteil der Minderheiten in der Verwaltungshauptstadt der betreffenden Region bei über 20 % liegen muß, damit diese Sprachen den Status gleichberechtigter Amtssprachen erhalten. Ist die Kommission der Auffassung, daß es eine Diskriminierung von sprachlichen Minderheiten geben kann, wenn ihr Bevölkerungsanteil in einer Verwaltungshauptstadt unter 20 % liegt?

Antwort von Herrn Verheugen im Namen der Kommission

(1. Februar 2001)

In den letzten beiden Jahresberichten(1) der Kommission wurde festgestellt, daß die Slowakei bei der Entwicklung einer positiven Minderheitenpolitik sowie bei der Erarbeitung der nötigen Rechtsvorschriften und der Gründung und Unterhaltung der entsprechenden Institutionen erhebliche Fortschritte erzielt hat.

Das Gesetz über Minderheitensprachen ist in diesem Zusammenhang als ein wichtiger Schritt zu sehen, mit dem das nationale Recht wieder den geltenden internationalen Standards angeglichen und den spezifischen Empfehlungen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), des Europarates und der Kommission entsprochen wird. Die Kommission begrüßt auch die Verabschiedung des slowakischen Aktionsplans zur Verhinderung jeder Form von Diskriminierung sowie die Initiative der slowakischen Regierung zur Formulierung eines Gesetzes gegen jegliche Diskriminierung.

Indessen klaffen nach der Beobachtung der Kommission die Formulierung der Politik und ihre Umsetzung in der Praxis immer noch auseinander. In ihrem letzten Jahresbericht appellierte sie denn auch an die Slowakei, ihre Anstrengungen bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen in verschiedenen Bereichen zu verstärken, die nötigen Haushaltsmittel aufzustocken und mehr für den Schutz der Minderheiten auf lokaler Ebene zu tun.

(1) KOM(2000) 711 endg., KOM(1999) 511 endg.

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