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Document 92000E003937

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3937/00 von Wolfgang Ilgenfritz (NI) an die Kommission. Parteienförderung.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 88–88 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92000E3937

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3937/00 von Wolfgang Ilgenfritz (NI) an die Kommission. Parteienförderung.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0088 - 0088


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3937/00

von Wolfgang Ilgenfritz (NI) an die Kommission

(13. Dezember 2000)

Betrifft: Parteienförderung

Die Kommission hat im Haushaltsvorentwurf für das Jahr 2001 wiederum eine eigene Zeile für Zuschüsse an europäische Parteien vorgesehen. Diese Zeile wurde mit einem p.m.-Vermerk versehen, da offenbar auf Grund der fehlenden Rechtsgrundlagen, aber auch anderer Einflussfaktoren, eine betragsmässige Fixierung unterblieben ist.

Nachdem die jeweiligen nationalen Parteien sehr hohe Förderungen aus den nationalen Budgets erhalten, richtet der Fragesteller folgende Fragen an die Kommission:

1. Gibt es bereits Berechnungen bzw. Erhebungen, in welcher Höhe diese Budgetzeile im Jahr 2001 voraussichtlich dotiert wird?

2. Ist der Kommission der Zeitpunkt bekannt bzw. lässt sich jetzt schon abschätzten, ab wann die europäischen Parteien mit diesen Zuwendungen im Jahr 2001 rechnen können?

3. Werden alle europäischen Parteien Zuschüsse erhalten, oder sind bereits genauere Kriterien bekannt, nach denen die Auswahl jener Parteien erfolgt, die Zuschüsse erhalten sollen? Stehen eventuell schon Parteien fest, die mit Sicherheit Zuschüsse erhalten sollen? Gibt es vielleicht sogar schon Listen, auf denen diese Parteien aufgeführt sind?

4. Haben nationale Parteien bereits auf Basis anderer Haushaltslinien Zuschüsse im laufenden Jahr bzw. in den Vorjahren erhalten? Wenn ja, welche österreichischen Parteien erhielten Zuschüsse?

5. Ist es denkbar, daß die im Budget vorgesehene Haushaltslinie für Zuschüsse an europäische Parteien auch im Haushaltsjahr 2001 nicht dotiert (kein Betrag eingesetzt) wird, aber aus anderen Haushaltslinien Mittel im Jahr 2001 den nationalen Parteien zur Verfügung gestellt werden?

Antwort von Herrn Prodi im Namen der Kommission

(27. Februar 2001)

1. und 2. Wie der Herr Abgeordnete ausführt, hat das Parlament im Haushaltsplan 2001 eine neue Linie (B3-500N) geschaffen, die auf Grund der nach wie vor fehlenden Rechtsgrundlage den p.m.-Vermerk trägt.

Die Kommission hat inzwischen einen Vorschlag für eine Verordnung(1) über die Satzung und die Finanzierung europäischer politischer Parteien auf der Grundlage von Artikel 308 (ex-Artikel 235) des EG-Vertrags vorgelegt. Dieser Vorschlag, zu dem das Parlament Stellung nehmen muß, bedarf der der einstimmigen Annahme durch den Rat, bevor die Verordnung in Kraft treten kann.

3. Der Verordnungsvorschlag enthält klare Kriterien, die politische Parteien erfuellen müssen, wenn sie Zuschüsse erhalten wollen:

- sie müssen eine Satzung haben;

- Satzung und Tätigkeiten müssen grundlegenden Anforderungen genügen. Es muß gewährleistet sein, daß die Parteien demokratische Grundsätze, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit achten.

- europäische Parteien müssen selbst oder über ihre Mitgliedsparteien im Europäischen Parlament bzw. über ihre nationalen oder regionalen Komponenten in mindestens fünf Mitgliedstaaten vertreten sein oder aber bei den letzten europäischen Wahlen mindestens 5 % der Wählerstimmen in einem Drittel der Mitgliedstaaten erhalten haben.

4. Wie der Rechnungshof in Punkt 46 seines Berichts (Nr. 13/2000)(2) feststellt, haben einige Fraktionen seit jeher gleichgesinnte Parteigliederungen sowohl finanziell als auch durch Sachleistungen unterstützt. Es handelt sich hier um eine Angelegenheit des Parlaments.

(1) KOM(2000) 898.

(2) ABl. C 181 vom 28.6.2000.

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