EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 92000E003929

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3929/00 von Béatrice Patrie (PSE) an die Kommission. Verwendung von Agrarerzeugnissen zu anderen als zu Ernährungszwecken.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 86–87 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

European Parliament's website

92000E3929

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3929/00 von Béatrice Patrie (PSE) an die Kommission. Verwendung von Agrarerzeugnissen zu anderen als zu Ernährungszwecken.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0086 - 0087


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3929/00

von Béatrice Patrie (PSE) an die Kommission

(13. Dezember 2000)

Betrifft: Verwendung von Agrarerzeugnissen zu anderen als zu Ernährungszwecken

Die Entwicklung der Verwendung von nachwachsenden Agrarerzeugnissen zu anderen Zwecken als zur Ernährung bildet für die EU gegenwärtig ein enormes Potential. Sie würde ermöglichen, auf einen Schlag die CO2-Emissionen zu verringern, unsere Abhängigkeit vom Erdöl und den Mangel an pflanzlichen Proteinen in Europa abzubauen. Überhaupt würde sie die Ersetzung riesiger Mengen von umweltverschmutzenden Erzeugnissen mineralischen Ursprungs durch solche pflanzlichen Ursprungs ermöglichen (Schmiermittel, Lösungsmittel, Farben, biologische Kraftstoffe, Schädlingsbekämpfungsmittel usw.), die den Vorteil haben, biologisch abbaubar, nicht giftig und erneuerbar zu sein.

Allerdings ist festzustellen, daß die Agenda 2000 diesen Bereich nicht zur Kenntnis nimmt. Selbst wenn die Kommission bereits Initiativen zur Entwicklung des Einsatzes erneuerbarer Ressourcen zu anderen Zwecken als zur Ernährung eingeleitet hat, fehlt bei diesen jedoch eine umfassende Strategie und eine Koordinierung zwischen den einzelnen Generaldirektionen.

Der Ausschuss der Regionen (Stellungnahme 2000/C226/06) sowie eine bedeutende Anzahl von Vertretern der Marktteilnehmer im Bereich der erneuerbaren Rohstoffe haben vor kurzem die Kommission aufgefordert, sobald wie möglich im Rahmen ihrer Dienststellen eine Task-force für den nicht-alimentären Sektor einzurichten, die es ermöglichen würde, diesbezüglich ein strategisches Gesamtkonzept auszuarbeiten und eine in sich schlüssige Politik zu betreiben.

Wie gedenkt die Kommission, auf diese gemeinsame Forderung des Ausschusses der Regionen und der Marktteilnehmer des betreffenden Sektors zu reagieren? Beabsichtigt die Kommission, kurz- oder mittelfristig eine solche Task-force einzusetzen? Werden gegenwärtig Vorschläge für die Regelung des Einsatzes von pflanzlichen Erzeugnissen für andere als Ernährungszwecke von den zuständigen Dienststellen geprüft?

Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission

(7. Februar 2001)

Die Kommission hält derzeit die Einsetzung einer Task Force für den Non-Food-Sektor nicht für zweckmäßig oder sinnvoll. Im Kontext des UN-Übereinkommens über Klimaänderungen wurde in dem im Dezember 1997 unterzeichneten Protokoll von Kyoto gefordert, daß bis zum Jahr 2005 Fortschritte bei der Reduktion der Treibhausgasemissionen in allen Wirtschaftsbereichen erzielt werden müssen. Die Gemeinschaft hat sich dabei verpflichtet, im Zeitraum 2008-2012 den Ausstoß gegenüber 1990 um 8 % zu senken.

Um diesen Verpflichtungen nachzukommen, hat die Kommission mit ihrer Mitteilung Politische Konzepte und Massnahmen der EU zur Verringerung der Treibhausgasemissionen das europäische Programm zur Klimaänderung angenommen(1). Wie die Kommission in dieser Mitteilung ausführte, sollten Arbeitsgruppen zu verschiedenen Problembereichen für die wichtigsten Wirtschaftszweige eingesetzt werden. In diesem Rahmen wurden bereits eine Arbeitsgruppe für Landwirtschaft und eine weitere für Forstwirtschaft gebildet, denen Vertreter der Kommission, Sachverständige der Mitgliedstaaten sowie Vertreter der Industrie und der berufsständischen Organisationen angehören. Sie befassen sich mit den erneuerbaren Energieträgern und in diesem Zusammenhang auch mit den Verwendungsmöglichkeiten nachwachsender Rohstoffe zu Non-Food-Zwecken.

Diese Arbeitsgruppen befassen sich also mit den wichtigsten Elementen der verschiedenen Gemeinschaftspolitiken zur Durchführung des Kyoto-Protokolls und entwickeln sie weiter. Die Ergebnisse ihrer Arbeiten könnten in konkrete Beschlüsse der Kommission zu den einzelnen Politikbereichen münden, wie beispielsweise über Anpassungen oder Änderungen der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zur Verringerung der Treibhausgasemissionen.

Mit der Einsetzung einer ständigen Arbeitsgruppe für erneuerbare Energieträger (1999) hat die Kommission außerdem ein Forum für einen regelmäßigen Informationsaustausch zwischen Industrie, Erzeugern und berufsständischen Organisationen geschaffen.

Die Ergebnisse der Agenda 2000 stellen einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Wege zur Angleichung der Preise für nachwachsende Rohstoffe an das Preisniveau auf dem Weltmarkt dar. Dadurch stehen nachwachsende Rohstoffe, und insbesondere Getreide und Ölsaaten, zu wettbewerbsfähigen Preisen für Anwendungen außerhalb des Ernährungsbereichs, d.h. zur Energieerzeugung, zur Verfügung.

Im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik sind weitergehende Maßnahmen wegen der bestehenden Einschränkungen insbesondere auf der Ebene der Welthandelsorganisation (WTO) und des Haushalts schwierig. Auch wenn die Verwendung nachwachsender Rohstoffe als erneuerbare Energieträger aus energie- und umweltpolitischen Überlegungen als Priorität angesehen wird, müsste die Differenz zu den Preisen für die konkurrierenden fossilen Brennstoffe durch steuerliche Maßnahmen verringert werden, wie es die Kommission bereits (mit dem Scrivener-Vorschlag) vorgeschlagen und in dem Grünbuch über die Versorgungssicherheit neu gefordert hat(2).

Außerdem wurde in der Agenda 2000 ein Basisstillegungssatz von 10 % festgesetzt. Aufgrund von Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1251/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 zur Einführung einer Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen(3) können die stillgelegten Flächen für die Erzeugung von Rohstoffen genutzt werden, die in der Gemeinschaft zu nicht in erster Linie für Lebensmittel- oder Futtermittelzwecke bestimmten Erzeugnissen verarbeitet werden, sofern eine wirksame Kontrolle gewährleistet ist, ohne daß dies Einfluss auf die Beihilfegewährung hat. Die Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 2461/1999 der Kommission festgelegt(4). Im Rahmen dieser Regelung wurden etwa 20 % der stillgelegten Flächen, d.h. bis zu 1 Mio. ha, für den Anbau nachwachsender Rohstoffe genutzt. Dadurch konnte die Industrie von sehr wettbewerbsfähigen Preisen für die landwirtschaftlichen Rohstoffe profitieren, um neue Absatzmärkte zu erschließen.

Außerdem wird die Verwendung nachwachsender Rohstoffe für Non-Food-Zwecke auch im Rahmen der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes gefördert. In den Plänen der Mitgliedstaaten für die Entwicklung des ländlichen Raumes im Zeitraum 2000-2006, die der Kommission zur Genehmigung vorgelegt wurden, sind z.B. Beihilfemaßnahmen für die Nutzung von Biomasse im Rahmen der Beihilfen für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben, für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und die Förderung und Entwicklung ländlicher Gebiete vorgesehen.

Im Rahmen der staatlichen Beihilfen hat die Kommission im Bereich des Umweltschutzes außerdem konkrete Maßnahmen (insbesondere Steuervorschriften und Verordnungen) für Energieeinsparungen und die Förderung der erneuerbaren Energien bewilligt.

(1) KOM(2000) 88 endg.

(2) KOM(2000) 769 endg.

(3) ABl. L 160 vom 26.6.1999.

(4) Verordnung (EG) Nr. 2461/1999 der Kommission vom 19. November 1999 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1251/1999 des Rates in bezug auf die Nutzung stillgelegter Flächen für die Erzeugung von Ausgangserzeugnissen, die in der Gemeinschaft zur Herstellung von nicht unmittelbar zu Lebens- oder Futtermittelzwecken bestimmten Erzeugnissen dienen. ABl. L 299 vom 20.11.1999.

Top