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Document 92000E003926

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3926/00 von Cristina Gutiérrez-Cortines (PPE-DE) an den Rat. Europäischer Sozialfonds und Ausbildung von Lehrkräften.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 84–84 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92000E3926

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3926/00 von Cristina Gutiérrez-Cortines (PPE-DE) an den Rat. Europäischer Sozialfonds und Ausbildung von Lehrkräften.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0084 - 0084


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3926/00

von Cristina Gutiérrez-Cortines (PPE-DE) an den Rat

(20. Dezember 2000)

Betrifft: Europäischer Sozialfonds und Ausbildung von Lehrkräften

In der Verordnung mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds (Verordnung (EG) Nr. 1260/1999(1)) sind verschiedene Interventionsbereiche im Rahmen des Europäischen Sozialfonds genannt, unter anderem Förderung und Verbesserung der Berufsbildung und Förderung der allgemeinen Bildung als Teil einer Politik des lebensbegleitenden Lernens.

Kann der Rat in diesem Zusammenhang folgende Fragen beantworten:

1. Wie hoch ist der Gesamtbetrag der für Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen bereitgestellten Mittel?

2. In welcher Höhe werden Beihilfen für die Ausbildung von Lehrkräften im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung in Spanien gewährt?

(1) ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 1.

Antwort

(24. April 2001)

Der Rat möchte die Frau Abgeordnete darauf aufmerksam machen, daß Beschlüsse über die Höhe der Beihilfen, die in Spanien im Rahmen des Europäischen Sozialfonds für Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen oder für die Ausbildung von Lehrkräften im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung gewährt werden, nicht in seine Zuständigkeit fallen.

In der Tat ist aufgrund der von der Frau Abgeordneten erwähnten Verordnung mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds die Kommission dafür zuständig, im Benehmen mit dem betreffenden Mitgliedstaat über die Beteiligung der Strukturfonds zu entscheiden.

Daher sieht sich der Rat außerstande, auf die Anfrage der Frau Abgeordneten zu antworten.

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