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Dokument 92000E004026

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4026/00 von Graham Watson (ELDR) an die Kommission. Runderneuerte und aufgearbeitete Reifen.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, s. 83–83 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92000E4026

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4026/00 von Graham Watson (ELDR) an die Kommission. Runderneuerte und aufgearbeitete Reifen.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0083 - 0083


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4026/00

von Graham Watson (ELDR) an die Kommission

(21. Dezember 2000)

Betrifft: Runderneuerte und aufgearbeitete Reifen

Welchen Standpunkt vertritt die Kommission bezüglich des Verbots des Imports runderneuerter und aufgearbeiteter Reifen durch die brasilianische Regierung, insbesondere jetzt, wo die Erzeugnisse die EG-Typgenehmigung aufweisen?

Gemeinsame Antwort von Herrn Lamy im Namen der Kommission auf die Schriftlichen Anfragen E-3925/00, E-4014/00 und E-4026/00

(6. Februar 2001)

Den der Welthandelsorganisation (WTO) notifizierten nationalen Handelsbestimmungen Brasiliens zufolge ist die Einfuhr gebrauchter Ausrüstungsgegenstände, Maschinen und Verbrauchsgüter ausdrücklich verboten, wovon einzig und allein Spenden ausgenommen sind.

Die brasilianischen Zollbehörden befassten die Justizbehörden mit der Frage der Einfuhr runderneuerter Reifen; das Gericht kam zu der Schlussfolgerung, daß die Erteilung einer Genehmigung für derartige Einfuhren im Widerspruch zu den brasilianischen Handelsvorschriften steht. Sie hoben daher unverzüglich die Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für derartige Waren auf. In diesem Zusammenhang sollte Mit der Handelsvorschrift Portaria MDIC/SECEX Nr. 8 vom 25. September 2000 sollte das Gerichtsurteil umgesetzt werden.

Der Kommission ist dieser Sachverhalt bekannt und sie ist sich bewußt, welche Besorgnis er bei einigen europäischen Unternehmen hervorgerufen hat, die im Bereich der Runderneuerung, Aufarbeitung und Ausfuhr von Reifen tätig sind. Den ersten Kontakten mit den brasilianischen Behörden entnimmt die Kommission, daß die brasilianische Regierung möglicherweise gesundheits- oder verbraucherschutzbedingte Bedenken hinsichtlich der Einfuhr gebrauchter Waren hat; aufgrund des oben genannten Gerichtsurteils, mit dem der Geltungsbereich für Gebrauchtwaren auch auf runderneuerte Reifen ausgedehnt wurde, haben die brasilianischen Behörden die Vorschrift Portaria Nr. 8 erlassen, mit der die Einfuhr derartiger Reifen verboten wird. Nach einer weiteren Klärung dieser Frage mit den Vertretern der Industrie wird sich die Kommission an die brasilianische Regierung wenden um darzulegen, warum diese Produkte von der allgemeinen Kategorie der Gebrauchtwaren auszunehmen sind; gleichzeitig wird sie auch das europäische System der Typengenehmigung erläutern. Sollte eine positive Lösung nicht zustande kommen, so wird die Kommission überlegen, wie angesichts der Antwort der brasilianischen Regierung weiter zu verfahren ist.

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