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Document 92000E003887

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3887/00 von Glyn Ford (PSE) an die Kommission. Diskriminierung von Beschäftigten im Kernenergiesektor.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 77–77 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92000E3887

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3887/00 von Glyn Ford (PSE) an die Kommission. Diskriminierung von Beschäftigten im Kernenergiesektor.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0077 - 0077


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3887/00

von Glyn Ford (PSE) an die Kommission

(13. Dezember 2000)

Betrifft: Diskriminierung von Beschäftigten im Kernenergiesektor

Ist der Kommission die Arbeit von Dr. William Cramp bekannt, die zur Entwicklung des sogenannten Nuclear Precipitation Test geführt hat, durch den ermittelt werden kann, welche Personen besonders empfindlich auf Strahlung reagieren?

Vertritt die Kommission die Ansicht, daß derartige Tests nicht angewendet werden sollten, um eine Vorauswahl unter Bewerbern für eine Tätigkeit in Kernenergieanlagen zu treffen, und daß vielmehr das Arbeitsumfeld für alle sicher gemacht werden sollte, anstatt Menschen wegen ihrer individuellen biologischen Veranlagung zu diskriminieren?

Antwort von Frau Wallström im Namen der Kommission

(12. Februar 2001)

Die Arbeiten von W. Cramp sind der Kommission bekannt. Allerdings lassen nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft die Ergebnisse und Aussagen aller Arbeiten auf dem Gebiet der differenzierten Strahlenempfindlichkeit eine praktische Verwertbarkeit nicht zu.

Die Kommission teilt daher die Auffassung des Herrn Abgeordneten, daß eine Heranziehung solcher Tests zur Klassifizierung von Arbeitskräften nicht in Frage kommen sollte. Insbesondere, da die Zielrichtung dieser besonderen wissenschaftlichen Forschung über die Empfindlichkeit menschlicher Organismen gegenüber radioaktiver Strahlung die Behandlung von Krebstumoren ist.

Zum Schutz der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ionisierender Strahlen werden jährliche Expositionsgrenzwerte festgelegt. Diese Werte basieren auf jeweils dem neuesten Stand der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der biologischen Wirkung ionisierender Strahlen. Darüber hinaus werden Arbeitskräfte in der Nuklearindustrie jährlich einer ärztlichen Untersuchung unterzogen mit dem Ziel deren Tauglichkeit festzustellen.

Diese beiden Maßnahmen bilden den Kernpunkt der Europäischen Strahlenschutzgrundnormen, deren Wirksamkeit durch das hohe Schutzniveau der Arbeitskräfte verdeutlicht wird. Weitergehende Maßnahmen in dieser Richtung sind daher nach Ansicht der Kommission nicht erforderlich.

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