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Document 92000E003862

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3862/00 von Concepció Ferrer (PPE-DE) an die Kommission. Öffnung der Märkte von Drittländern.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 71–72 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92000E3862

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3862/00 von Concepció Ferrer (PPE-DE) an die Kommission. Öffnung der Märkte von Drittländern.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0071 - 0072


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3862/00

von Concepció Ferrer (PPE-DE) an die Kommission

(8. Dezember 2000)

Betrifft: Öffnung der Märkte von Drittländern

Die Europäische Union hat eine Reihe von Maßnahmen getroffen, die auf die Liberalisierung der Einfuhren für 65 Kategorien von Textil- und Bekleidungswaren aus anderen Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation gerichtet sind, um die im Übereinkommen über Textilwaren und Bekleidung vorgesehene dritte Stufe zu verwirklichen.

Zusammen mit diesen Maßnahmen wurden auch Verhandlungen mit Drittländern im Hinblick auf eine stärkere Öffnung ihrer Märkte und damit ein größeres Gleichgewicht im Handel zwischen der Europäischen Union und den Drittländern aufgenommen.

Kann die Kommission mitteilen, welche Maßnahmen vorgeschlagen wurden, um eine stärkere Öffnung dieser Märkte zu erreichen?

Antwort von Herrn Lamy im Namen der Kommission

(25. Januar 2001)

Als die Kommission dem Rat die Liste der Waren vorschlug, die in die dritte Stufe der Integration im Rahmen des WTO-Übereinkommens über Textilwaren und Bekleidung einbezogen werden sollten, war sie der Auffassung, daß angesichts der Tatsache, daß sich der Marktzugang für die Gemeinschaftsausfuhren von Textil- und Bekleidungswaren in Drittländern nicht verbessert hat, die dritte Stufe der Liberalisierung nicht über die Bestimmungen des Textilübereinkommens hinausgehen sollte. Daher gelten eine Reihe von Kontingenten weiterhin für besonders sensible Waren. Gleichzeitig wird die Möglichkeit einer weiteren Liberalisierung als Gegenleistung für einen besseren Zugang zu den Textil- und Bekleidungsmärkten von Drittländern in Auge gefasst.

Hinsichtlich des Problems des unzureichenden Marktzugangs erteilte der Rat der Kommission Verhandlungsdirektiven zur Aufnahme bilateraler Marktzugangsverhandlungen mit Drittländern im gegenseitigen Interesse. Die Verhandlungen könnten zu einem besseren Zugang zum Gemeinschaftsmarkt für Drittländer führen, der auf bilateraler Ebene sogar über den Inhalt der dritten Liberalisierungsstufe hinausgehen könnte.

Die Kommission hat alle WTO-Mitglieder, die Textilwaren ausführen, öffentlich aufgefordert, ihre Bereitschaft zur Aufnahme von Marktzugangsverhandlungen zu bekunden, und eine Reihe von Ländern haben bereits Interesse geäußert.

Bisher konnte die Kommission eine Vereinbarung mit Sri Lanka aushandeln und paraphieren. Nach dieser am 5. Dezember 2000 paraphierten Vereinbarung wird Sri Lanka die Zolltarife auf Textilausfuhren aus der Gemeinschaft senken oder auf dem jetzigen Stand festschreiben; die Gemeinschaft wird ihrerseits vier Textilkontingente, die gegenwärtig für die Ausfuhren Sri Lankas in die Gemeinschaft gelten, aussetzen.

Weitere Drittländer haben ihr Interesse an einer solchen Vereinbarung zum Ausdruck gebracht. Die Kommission führt mit diesen Ländern zur Zeit Sondierungsgespräche.

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