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Dokument 92000E003861

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3861/00 von Heidi Hautala (Verts/ALE) an die Kommission. Verunreinigung des Flusses Segura (Spanien) durch Nitrat.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, s. 70–71 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92000E3861

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3861/00 von Heidi Hautala (Verts/ALE) an die Kommission. Verunreinigung des Flusses Segura (Spanien) durch Nitrat.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0070 - 0071


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3861/00

von Heidi Hautala (Verts/ALE) an die Kommission

(8. Dezember 2000)

Betrifft: Verunreinigung des Flusses Segura (Spanien) durch Nitrat

Wie aus Studien des Libro Blanco del Agua (Weissbuch über die Gewässer) der spanischen Regierung hervorgeht, ist im Becken des Flusses Segura in dem Abschnitt, der durch die Autonomen Gemeinschaften Valencia und Murcia verläuft, sowohl das Grundwasser als auch das Oberflächenwasser hochgradig durch Nitrate verunreinigt. Dies ist auf den intensiven Einsatz landwirtschaftlicher Düngemittel, aufgrund dessen 44 880 Tonnen Nitrat jährlich in den Fluss eingeleitet werden, zurückzuführen. Aufgrund seiner geringen Wassermenge in dem genannten Flussabschnitt kann der Segura eine so hohe Schadstoffkonzentration nicht verkraften, so daß es zu einer Eutrophizierung mit bedenklichen Folgen für die Wasserqualität kommt.

1. Ist die Kommission nicht der Ansicht, daß Spanien gegen die Richtlinie 75/440/EWG(1) des Rates über die Qualitätsanforderungen an Oberflächenwasser für die Trinkwassergewinnung in den Mitgliedstaaten verstößt?

2. Hat Spanien das betreffende Flußgebiet als gefährdetes Gebiet gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 91/676/EWG(2) des Rates zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (im Folgenden Nitrat-Richtlinie) ausgewiesen?

3. Hat Spanien, sofern das Segura-Gebiet als gefährdetes Gebiet ausgewiesen wurde, die Aktionsprogramme gemäß Artikel 5 der Nitrat-Richtlinie ausgearbeitet und vorgelegt?

4. Entsprechen diese Aktionsprogramme den Anforderungen der Nitrat-Richtlinie?

5. Welche Maßnahmen wird die Kommission angesichts der Tatsache ergreifen, daß der Europäische Gerichtshof gegen Spanien bereits Urteile wegen Missachtung der Nitrat-Richtlinie verhängt hat?

(1) ABl. L 194 vom 25.7.1975, S. 26.

(2) ABl. L 375 vom 31.12.1991, S. 1.

Antwort von Frau Wallström im Namen der Kommission

(27. Februar 2001)

Der Kommission ist die Lage im Becken des Flusses Segura, das hauptsächlich aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Erzeugung wie der Schweinezucht und des Obst- und Gemüseanbaus hochgradig durch Nitrat verunreinigt ist, bekannt. Die Verwaltungsbehörde des Segura-Beckens hat drei Gebiete in der Region Valencia und acht in der Region Murcia als gefährdete Gebiete ausgewiesen, in denen die Oberflächengewässer regelmäßig eine Nitratkonzentration von über 50 Milligramm pro Liter (mg/l) aufweisen. Die Nitratkonzentration des Grundwassers übersteigt in der Region Murcia (die 95 % des Segura-Beckens ausmacht) in sieben Bereichen insgesamt oder stellenweise den Wert von 50 mg/l.

Die Region Valencia hat vor kurzem offiziell die gefährdeten Gebiete ausgewiesen und am 31. Januar 2000 ein Aktionsprogramm veröffentlicht. Dagegen hat die Region Murcia in ihrem Amtsblatt vom 11. Januar 2000 erklärt, daß es auf ihrem Gebiet keine auf die landwirtschaftliche Nutzung zurückzuführenden Nitratprobleme gebe.

Ähnliche Mängel wurden in etwa zehn spanischen Regionen festgestellt, und das Problem wird derzeit von der Kommission untersucht. Ein bereits früher eingeleitetes Verfahren, das sich auf das Fehlen von Aktionsprogrammen bezog, hat im April 2000 zu einer Verurteilung Spaniens durch den Europäischen Gerichtshof(1) geführt. Ferner mußte sich Spanien im Rahmen der Pläne für die Entwicklung des ländlichen Raums verpflichten, vor Ende 2001 sämtliche gefährdeten Gebiete auszuweisen, andernfalls könnte die Kommission die Aussetzung gemeinschaftlicher Beihilfen erwägen.

(1) Rechtsache C-274/98, Samml. S. I-2823.

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