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Document 92000E003859

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3859/00 von Diana Wallis (ELDR) an die Kommission. Gemeinschaftsweites Abhörsystem.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 68–68 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92000E3859

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3859/00 von Diana Wallis (ELDR) an die Kommission. Gemeinschaftsweites Abhörsystem.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0068 - 0068


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3859/00

von Diana Wallis (ELDR) an die Kommission

(8. Dezember 2000)

Betrifft: Gemeinschaftsweites Abhörsystem

In ihrer Antwort auf meine Anfrage E-2655/00(1) erklärte die Kommission, sie habe keinerlei Kenntnis von einem Versuch, eingebaute Abhörsysteme auf Gemeinschaftsebene einzuführen.

Artikel 20 (Echtzeit-Sammlung von EDV-Daten) und 21 (Abhören von Inhaltsdaten) des Entwurfs eines Übereinkommens des Europarates über Datennetz-Kriminalität implizieren die Einführung eingebauter Überwachungssysteme auf gesamteuropäischer und potenziell (dank der Mitwirkung der Vereinigten Staaten bei der Ausarbeitung des Entwurfs) weltweiter Ebene. Die unglaublich weitgefassten Definitionen in Artikel 1 des Entwurfs des Übereinkommens verstärken diese Drohung sogar noch. In Ihrem Non-Paper vom 2. Oktober 2000 sprach die Europäische Kommission selbst zahlreiche Befürchtungen im Hinblick auf den derzeitigen Entwurf des Übereinkommens an und wies damit auf die Tragweite dieses Vorschlags hin.

Laut dem Dokument des Europarates CJ-PD(2000)10, über den Schutz personenbezogener Daten kann man im Zusammenhang mit der Richtlinie 95/46/EG(2) angeblich behaupten, ein allgemein verbindliches Speichern von Verkehrsdaten sei für die Untersuchung von Straftaten erforderlich. Da in dem Entwurf des Übereinkommens alle EDV-Daten, die auf eine Kommunikation Bezug nehmen, als Verkehrsdaten bezeichnet werden, ist es kaum einzusehen, wie dies ohne umfassendes Überwachungssystem auferlegt werden könnte.

Kann die Kommission mitteilen, was sie zu tun beabsichtigt, um zu gewährleisten, daß das Übereinkommen nicht zur Einführung eingebauter Überwachungssysteme führt?

(1) ABl. C 113 E vom 18.4.2001, S. 143.

(2) ABl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31.

Antwort von Herrn Liikanen im Namen der Kommission

(22. Februar 2001)

Im Zusammenhang mit den laufenden Verhandlungen über ein Übereinkommen des Europarates über Cyber-Kriminalität hat die Kommission ein Non-Paper vorgelegt, in dem sie ihre Besorgnisse über Datenschutzaspekte im derzeitigen Entwurfstext zum Ausdruck bringt, wie der Herr Abgeordnete angemerkt hat.

Die Kommission wird sich auch weiterhin als Beobachter aktiv in diese Verhandlungen einschalten und den gemeinschaftlichen Besitzstand nach besten Kräften verteidigen.

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