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Document 92000E003858

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3858/00 von Daniel Varela Suanzes-Carpegna (PPE-DE) an die Kommission. Erweiterung und Regionalpolitik: Europäische Raumordnungsstrategie.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 67–68 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92000E3858

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3858/00 von Daniel Varela Suanzes-Carpegna (PPE-DE) an die Kommission. Erweiterung und Regionalpolitik: Europäische Raumordnungsstrategie.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0067 - 0068


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3858/00

von Daniel Varela Suanzes-Carpegna (PPE-DE) an die Kommission

(8. Dezember 2000)

Betrifft: Erweiterung und Regionalpolitik: Europäische Raumordnungsstrategie

Nach zweijährigen Verhandlungen mit den Bewerberländern der Luxemburg-Gruppe (Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slowenien, Estland und Zypern) wurden im April d.J. die Gespräche über die Umsetzung des die Strukturfonds betreffenden Besitzstands (Kapitel 21 der Verhandlungen) mit den sechs Ländern dieser Gruppe aufgenommen. Das Europäische Parlament hat in diesem Zusammenhang im Oktober 2000 eine Entschließung (R5-0417/2000(1) vom 4.10.2000) zur Erweiterung der Europäischen Union angenommen, in der die Forderungen des Europäischen Parlaments in Bezug auf das Beitrittsverfahren und die im Rahmen dieses Verfahrens stattfindenden Verhandlungen enthalten sind.

Kann die Kommission den ungefähren Zeitplan für die Gespräche über Kapitel 21 sowie den derzeitigen Stand der Verhandlungen und die bisher erzielten Fortschritte mitteilen? Kann die Kommission ferner mitteilen, wann sie mit der Aufnahme der Gespräche über Kapitel 21 mit den Bewerberländern der Helsinki-Gruppe (Rumänien, Slowakei, Lettland, Litauen, Bulgarien und Malta) im Rahmen der Beitrittsverhandlungen, die am 28. März d.J. begonnen haben, rechnet?

Das Europäische Parlament erklärt in Ziffer 109 der genannten Entschließung zur Erweiterung der Europäischen Union folgendes: Hält es für wichtig, das Europäische Raumentwicklungskonzept im Zuge des Erweiterungsprozesses unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips zu berücksichtigen und mit Blick auf die Reform der Strukturfonds im Jahre 2006 eng mit der Regionalpolitik zu verknüpfen, um eine angemessene Antwort auf den Entwicklungsbedarf in einer erweiterten Europäischen Union zu geben, und fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Auswirkungen der Erweiterungen auf Beschäftigung, Kohäsion und Wirtschaftsmigration zu analysieren, um frühzeitig Maßnahmen zur Vermeidung regionaler Ungleichgewichte einleiten zu können.

Kann die Kommission mitteilen, inwieweit diese Forderung des Europäischen Parlaments beim Beitrittsverfahren und den Verhandlungen mit der Luxemburg-Gruppe im Rahmen von Kapitel 21 berücksichtigt wird, insbesondere was die Europäische Raumordnungsstrategie betrifft?

Auf welche Weise wird die Europäische Raumordnungsstrategie den wirtschaftlichen, sozialen und räumlichen Zusammenhalt der unter das derzeitige Ziel 1 fallenden peripheren Küstenregionen fördern und somit der sich mit der Erweiterung der EU noch verstärkenden Randlage dieser Regionen entgegenwirken?

(1) In der Sitzung vom 4.10.2000 angenommene Texte, S. 1.

Antwort von Herrn Verheugen im Namen der Kommission

(28. Februar 2001)

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können keine verlässlichen Angaben darüber gemacht werden, wann die Verhandlungen über Kapitel 21 abgeschlossen sein werden. So lassen sich zum Beispiel in den einzelnen Bewerberländern erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Fortschritte beim Aufbau ihrer Verwaltungskapazität feststellen. Dies wird auch in den Regelmäßigen Berichten deutlich, von denen die letzten von der Kommission am 8. November 2000(1) angenommen wurden.

Die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes ist unbedingt erforderlich, wenn die Bewerberländer beim Beitritt in der Lage sein sollen, die ihnen auf der Grundlage der Bestimmungen über die Durchführung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds zugewiesenen Haushaltsmittel zu absorbieren.

Im Hinblick auf die Helsinki-Gruppe, auf die der Herr Abgeordnete verweist, hat die Kommission Positionspapiere von Lettland, Litauen, der Slowakei und Malta erhalten. Mit diesen Ländern können wahrscheinlich noch unter der schwedischen Präsidentschaft Verhandlungen über Kapitel 21 aufgenommen werden. Im Falle Rumäniens und Bulgariens steht zur Zeit noch nicht fest, ob die Verhandlungen zum selben Zeitpunkt beginnen können.

Die Diskussion über die künftige europäische Kohäsionspolitik nach 2006 einschließlich der Rolle des Europäischen Raumentwicklungskonzeptes beginnt gerade erst. Die Kommission veröffentlichte am 31. Januar 2001 den Zweiten Kohäsionsbericht(2), in dem eine Reihe von Anregungen für die Diskussion gegeben werden. Das Parlament wird an dieser Diskussion voll und ganz beteiligt. Im Hinblick auf die Regionen in äußerster Randlage ist dem Herrn Abgeordneten wohl bekannt, daß die Kommission dem Rat Vorschläge im Bereich der strukturpolitischen Maßnahmen und der ländlichen Entwicklung(3) unterbreitet hat, um ihren besonderen Erfordernissen Rechnung zu tragen.

(1) KOM(2000) 700 endg.

(2) KOM(2001) 24.

(3) KOM(2000) 732 endg.

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