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Document 92000E003848

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3848/00 von Giovanni Pittella (PSE) an die Kommission. Handel mit menschlichen Organen.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 63–64 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92000E3848

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3848/00 von Giovanni Pittella (PSE) an die Kommission. Handel mit menschlichen Organen.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0063 - 0064


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3848/00

von Giovanni Pittella (PSE) an die Kommission

(7. Dezember 2000)

Betrifft: Handel mit menschlichen Organen

- In der Europäischen Presse wurde in den letzten Tagen ausführlich über die Warnung des moldawischen Innenministers in Bezug auf den Handel mit Organen berichtet, die hauptsächlich aus armen Ländern wie Guatemala, Brasilien, Argentinien, Ecuador, Paraguay, aber auch Nordafrika und Osteuropa stammen und für den Westen und den Nahen Osten bestimmt sind.

- In Indien ist der Handel mit Organen von Lebenden legal, und im Zeitraum 1990 bis 1993 wurden über 2000 Nieren an wohlhabende Kranke in westlichen Ländern und Ländern des Nahen Ostens verkauft.

- Den veröffentlichten, aus zuverlässigen Quellen stammenden Schätzungen zufolge sollen rund 960 Kranke in den arabischen Golfstaaten, in Indien, Ägypten, Irak oder auf den Philippinen eine Niere gekauft haben, wobei sich die Preise 1998 in einer Größenordnung von 30 000 Dollar für ein Herz und 20 000 Dollar für eine im Internet gekaufte Niere bewegten. 1999 sollen diese Preise dann auf 100 000 Dollar für ein Herz und eine Bauchspeicheldrüse und 30 000 Dollar für eine Niere gestiegen sein.

- Angesichts dieser und anderer besorgniserregender Entwicklungen muß die internationale Zusammenarbeit und die Rolle von Europol zur Verbrechensbekämpfung durch spezifische und strenge Überwachungs- und Polizeimaßnahmen an den Grenzen verstärkt werden.

Die Kommission und Herr Romano Prodi als ihr Präsident werden daher um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten. Welche offiziellen Auskünfte kann die Kommission in Bezug auf den Organhandel geben, und welche Maßnahmen hat sie bereits ergriffen oder beabsichtigt sie, zu ergreifen, um der Ausbreitung dieses besorgniserregenden Phänomens entgegenzuwirken?

Antwort von Herrn Vitorino im Namen der Kommission

(15. März 2001)

Der Kommission sind die vom Herrn Abgeordneten gelieferten Informationen im Grundsatz bekannt.

Der Handel mit menschlichen Organen ist ein schweres Verbrechen, dem nur durch enge Zusammenarbeit auf internationaler Ebene begegnet werden kann. Die Entnahme von Organen ist außerdem Gegenstand des Protokolls der Vereinten Nationen (VN) über die Prävention, die Unterdrückung und die Bestrafung von Menschenhandel, das das VN-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität ergänzt. Die Kommission hat dieses Protokoll am 13. Dezember 2000 in Palermo im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet. Bislang wurde das Thema Handel mit menschlichen Organen jedoch noch nicht in den Arbeitsgruppen des Rates Justiz und Inneres erörtert.

Ferner ist seit Juli 1999 Europol voll einsatzfähig, dessen Mandat auch den Bereich Menschenhandel umfasst, zu dem der Handel mit menschlichen Organen gehört.

Nach Auffassung der Kommission müssen die Mitgliedstaaten und Europol in diesem Bereich enger zusammenarbeiten, um damit einen ersten Schritt in Richtung einer wirksameren Politik zur Bekämpfung dieser Art von Kriminalität zu gehen.

In diesem Zusammenhang muß außerdem auf Artikel 152 EG-Vertrag hingewiesen werden, der verlangt, daß die Gemeinschaft Maßnahmen zur Festlegung hoher Qualitätsstandards für Organe und Substanzen menschlichen Ursprungs sowie für Blut und Blutderivate festlegt.

Im Rahmen der neuen Gesundheitsstrategie(1), die unter anderem zur Erfuellung dieser Anforderungen ausgearbeitet wurde, sind Ziele im Bereich Organtransplantation festgelegt worden (siehe deren Anhang 2.1). Darin wird unter anderem vorgeschlagen, ein Gemeinschaftsnetz für Organe und Substanzen menschlichen Ursprungs einzurichten. In enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten wird herauszufinden sein, inwiefern ein solches Netz zur Bekämpfung des illegalen Organhandels beitragen kann.

(1) KOM(2000) 285 endg.

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