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Document 92000E003847

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3847/00 von Riitta Myller (PSE) an die Kommission. Förderung des öffentlichen Verkehrs.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 62–63 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92000E3847

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3847/00 von Riitta Myller (PSE) an die Kommission. Förderung des öffentlichen Verkehrs.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0062 - 0063


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3847/00

von Riitta Myller (PSE) an die Kommission

(7. Dezember 2000)

Betrifft: Förderung des öffentlichen Verkehrs

Die Förderung des öffentlichen Personenverkehrs ist ein zentraler Faktor bei dem Versuch, eine Verkehrspolitik zu verwirklichen, die der nachhaltigen Entwicklung Rechnung trägt. Der öffentliche Personenverkehr verringert die Umweltbelastung und schafft soziale Gerechtigkeit; er muß daher als soziale Dienstleistung betrachtet werden, deren Unterstützung aus öffentlichen Mitteln gerechtfertigt ist. Der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Grundsätze bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge für den Personenverkehr auf der Schiene, der Straße und auf Binnenschifffahrtswegen hat zu Befürchtungen Anlass gegeben, daß die Möglichkeiten des öffentlichen Verkehrs verringert werden. Die Öffnung des Eisenbahnverkehrs für den Wettbewerb würde zum Beispiel in einem Land mit großen Entfernungen, wie Finnland, die Qualität solcher Dienstleistungen verringern. Ebenso würde die Einschränkung der öffentlichen Beihilfen für besondere Gruppen von Reisenden die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Verkehrs für Pendler gefährden und daher den Einsatz von Privatkraftfahrzeugen entsprechend erhöhen. Wie beabsichtigt die Kommission zu gewährleisten, daß mit der Verkehrspolitik der EU die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung, des Umweltschutzes und der regionalen und sozialen Gleichheit gefördert werden?

Antwort von Frau de Palacio im Namen der Kommission

(9. März 2001)

Die Kommission ist ganz der Meinung der Frau Abgeordneten, daß eine stärkere Nutzung des öffentlichen Verkehrs einer der ausschlaggebenden Faktoren einer nachhaltigen Entwicklung, des Umweltschutzes und des sozialen wie auch regionalen Zusammenhalts im Sinne des Artikels 161 (ex-Artikel 130d) EG-Vertrag ist.

Auch teilt sie die Ansicht, daß ein rein marktorientierter Ansatz in diesem Bereich nicht angebracht wäre. Ein solcher Ansatz würde zweifellos neben anderen Problemen die Gefahr bergen, daß Betreiber in sozialer und ökologischer Hinsicht wichtige Dienste einschränken.

Der Vorschlag der Kommission für Anforderungen des öffentlichen Dienstes für den öffentlichen Personenverkehr(1) verfolgt jedoch einen ganz anderen Ansatz, der sich auf den Grundsatz des kontrollierten Wettbewerbs und nicht auf einen rein marktorientierten Ansatz stützt.

Die Erfahrungen in Mitgliedstaaten, die den kontrollierten Wettbewerb eingeführt haben, zeigen, daß dieser bei einer ordnungsgemäßen Verwaltung ein wirksamer Weg ist, um die Dienste attraktiver und effizienter zu gestalten. Zwar bieten einige Betreiber, die nicht unter Wettbewerbsdruck stehen, ausgezeichnete Dienste an, andere jedoch nicht und die Kosten sind allgemein hoch. Geschlossene Märkte hingegen machen einen Wandel schwierig, wo er am dringendsten nötig ist.

Das übergeordnete Ziel des Kommissionsvorschlags besteht darin, die Qualität und Effizienz des öffentlichen Verkehrs zu fördern. Der Grundgedanke ist in erster Linie, daß eine öffentliche finanzielle Unterstützung in vielen Bereichen notwendig ist.

Bei diesem Ansatz haben die Behörden weitgehende Befugnisse, wenn es darum geht, das nötige Serviceniveau und die erforderlichen Qualitätsnormen festzulegen und Betreiber auszuwählen, die diese Normen am kostengünstigsten erfuellen. Die Behörden sind durch spezielle Bestimmungen im Verordnungsentwurf angehalten, auf lange Sicht die Unterstützung für in sozialer Hinsicht wichtige Dienste in dünn besiedelten Gebieten zu garantieren.

Die Kommission erkennt an, daß erschwingliche Fahrpreise eine wichtige Rolle dabei spielen, den öffentlichen Verkehr attraktiver und für jeden zugänglich zu machen. Nichts im Verordnungsvorschlag verhindert dies. Im Fall, eine Behörde beschließt, den Fahrpreis für sämtliche Fahrgäste zu senken, schlägt die Verordnung lediglich vor, daß diese Fahrpreissenkung in einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag festgelegt werden sollte. Dadurch können die Behörden ein angemessenes Qualitäts- und Zuverlässigkeitsniveau der geleisteten Dienste sicherstellen.

Daneben ist es wichtig, sich mit der Frage der Rechtsunsicherheit zu befassen. In den letzten 10 Jahren sind erstmals Betreiber auf den Plan getreten, die öffentliche Verkehrsdienste in mehr als einem Mitgliedstaat anbieten. Dies hat der Frage der Gewährung von staatlichen Beihilfen und Exklusivrechten in diesem Bereich eine starke europäische Bedeutung gegeben und hat zu Rechtsunsicherheit geführt. Die vorgeschlagene Verordnung wird durch die Schaffung eines klaren rechtlichen Rahmens eine wirksame Lösung bieten und gleichzeitig sicherstellen, daß die verkehrspolitischen Ziele uneingeschränkt beachtet werden und die öffentlichen Verkehrsbetreiber besser in die Lage versetzt werden, mit dem Privatauto konkurrieren.

Aus diesen Gründen betrachtet die Kommission den Verordnungsentwurf als einen wichtigen Beitrag dazu, diejenigen lokalen und regionalen Verkehrssysteme auszubauen, die helfen, die heutigen Probleme wirksam zu lösen. Gesetzgeberische Maßnahmen sind jedoch nur ein Teil der Tätigkeiten der Kommission in diesem Bereich. Gleichzeitig hat die Kommission praktische Instrumente zur Unterstützung der Maßnahmen lokaler und regionaler Behörden und Betreiber eingeführt. Dazu gehören eine Datenbank guter Praxis, ein Programm, mit dem die Behörden die Qualität ihrer Verkehrssysteme in einem Benchmarkingverfahren bewerten können, sowie umfassende Forschungs- und Entwicklungsprogramme. Sie alle tragen dazu bei, die Umweltauswirkungen des Verkehrs zu verringern und den regionalen wie auch den sozialen Zusammenhalt zu stärken.

Zur Entwicklung von Strategien für die Berücksichtigung von Umweltbelangen und der nachhaltigen Entwicklung infolge des Europäischen Rates von Cardiff 1998 hat die Kommission eine Sachverständigengruppe eingesetzt, die sich aus Mitgliedern der Verkehrs- und Umweltministerien der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Diese Gruppe hat der Kommission einen Bericht mit zahlreichen Empfehlungen für Maßnahmen zugunsten eines Verkehrs, der die Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung erfuellt, vorgelegt, um den Beitrag der Kommission zur Änderung der Integrationsstrategie des Verkehrsrates zu unterstützen. Der Bericht kann unter folgender Anschrift auf dem Internet abgerufen werden: http://europa.eu.int/comm/environment/trans.

(1) ABl. C 365 E vom 19.12.2000.

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