EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 92000E003846

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3846/00 von María Sornosa Martínez (PSE) an die Kommission. Verstoß gegen die Richtlinie 97/11/EG durch den Abriss des Viertels Cabanyal-Canyamelar (Valencia).

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 61–62 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

European Parliament's website

92000E3846

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3846/00 von María Sornosa Martínez (PSE) an die Kommission. Verstoß gegen die Richtlinie 97/11/EG durch den Abriss des Viertels Cabanyal-Canyamelar (Valencia).

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0061 - 0062


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3846/00

von María Sornosa Martínez (PSE) an die Kommission

(7. Dezember 2000)

Betrifft: Verstoß gegen die Richtlinie 97/11/EG durch den Abriss des Viertels Cabanyal-Canyamelar (Valencia)

In ihren Antworten auf die schriftlichen Anfragen E-2416/00, E-2417 und E-2418 gab die Kommission an, daß die Stadterneuerungsarbeiten im Viertel Cabanyal-Canyamelar in Valencia als städtebauliche Arbeiten klassifiziert sind und die Entscheidung über die Notwendigkeit einer Studie über die Auswirkungen auf das Kulturerbe daher in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der spanischen Behörden fällt.

Die Kommission hat jedoch außer Acht gelassen, daß gemäß den Anhängen I und II zur Richtlinie 97/11/EG(1) über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten Anlagen wie Parkplätze oder Einkaufszentren zu den Bauten zählen, über deren Auswirkungen zwingend eine Studie erstellt werden muß. Die geplante Verlängerung der Avenida Blasco Ibáñez bis zum Meer umfasst auch die Planung derartiger Bauten, wie sie in den Anhängen zur genannten Richtlinie angeführt sind.

Wie der Kommission aus den früheren Anfragen bekannt ist, würden bei der Durchführung des Plans zur Verlängerung der Avenida Blasco Ibáñez 1 500 Gebäude der Altstadt aus dem 19. Jahrhundert eingerissen, die bislang von der Regierung der Region Valencia aufgrund ihrer Einzigartigkeit und ihrer kulturellen Bedeutung geschützt waren. Zu den Gebäuden, die abgerissen werden sollen, gehört beispielsweise auch eines der wichtigsten Wahrzeichen unseres Kulturerbes, die Lonja de los Pescadores, die eine der ältesten Markthallen Europas und die älteste in Spanien ist.

Ist die Kommission nicht der Ansicht, daß die Verlängerung der Avenida Blasco Ibáñez angesichts ihrer Auswirkungen auf Gebäude von kulturellem und historischem Interesse im Viertel Cabanyal-Canyamelar einen Verstoß gegen die Richtlinie 97/11/EG darstellen würde?

(1) ABl. L 73 vom 14.3.1997, S. 5.

Antwort von Frau Wallström im Namen der Kommission

(28. Februar 2001)

Auf Grundlage der von der Frau Abgeordneten vorgelegten Information ist die Kommission zur Auffassung gelangt, daß besagtes Projekt unter Anhang II der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten(1) fallen könnte, sofern der Antrag auf Genehmigung vor dem 14. März 1999 eingebracht wurde. In diesem Falle obliegt die Entscheidung dem Mitgliedstaat, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muß oder nicht.

Sollte der Genehmigungsantrag zu einem späteren Zeitpunkt eingebracht worden sein, fällt das Projekt unter Anhang II der Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG(2). In diesem Fall obliegt die Entscheidung über die Durchführung einer UVP gleichfalls dem Mitgliedstaat, der gegebenenfalls Schwellenwerte oder Kriterien aufstellt oder auch Einzelfallentscheidungen trifft, in allen Fällen die in Anhang III festgesetzten Kriterien anwendet.

(1) ABl. L 175 vom 5.7.1985.

(2) ABl. L 73 vom 14.3.1997.

Top