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Document 92000E003799

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3799/00 von Michl Ebner (PPE-DE) an die Kommission. Pfandbelastung von Einwegflaschen in Deutschland.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 55–55 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92000E3799

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3799/00 von Michl Ebner (PPE-DE) an die Kommission. Pfandbelastung von Einwegflaschen in Deutschland.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0055 - 0055


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3799/00

von Michl Ebner (PPE-DE) an die Kommission

(7. Dezember 2000)

Betrifft: Pfandbelastung von Einwegflaschen in Deutschland

Vor kurzem haben sich die Umweltminister Deutschlands darauf geeinigt, ein Pflichtpfand für Dosen und Einwegflaschen einzuführen. Diese Regelung soll ab Sommer 2001 in Kraft treten, um der Quote für Mehrwegprodukte und der Dosenflut Herr zu werden. Der Verbraucher wird demnach aufgefordert, die Flaschen an die Firma zurückzugeben, die ihre Erzeugnisse in Einwegflaschen verkauft. Tatsächlich entsteht hieraus ein Problem für Firmen, die Getränke in Einwegflaschen nach Deutschland importieren und die Flaschen anschließend wieder zurücknehmen müssen, obwohl die Gesetzgebung des eigenen Staates dies nicht vorsieht.

Kann die Kommission mitteilen, ob durch eine solche einzelstaatlich getroffene Regelung nicht ein Marktmechanismus in Gang gesetzt wird, der dem freien Binnenmarkt und Warenverkehr entgegenwirkt und ob diese Maßnahme grundsätzlich EU-konform ist?

Gemeinsame Antwort von Frau Wallström im Namen der Kommission auf die Schriftlichen Anfragen E-3799/00 und E-3974/00

(28. Februar 2001)

Die deutsche Umweltministerkonferenz verabschiedete im Oktober 2000 eine gemeinsame Erklärung, in der sie eine Änderung der geltenden deutschen Verpackungsverordnung befürwortet und den Bundesumweltminister Jürgen Trittin beauftragt, einen Änderungsentwurf zur Einführung der Pfandpflicht für eine Reihe von Getränkeverpackungen auszuarbeiten.

Da das Bundesumweltministerium diesen Entwurf noch nicht vorgelegt hat, handelt es sich bei der Änderung der Verordnung derzeit lediglich um eine politische Zielsetzung der Umweltministerkonferenz. Darüber hinaus wird dieser Entwurf nach Abschluß des formalen Beratungsverfahrens, das noch nicht einmal begonnen hat, sicherlich noch Änderungen erfahren.

Daher wäre es zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfrüht, von Konflikten zwischen einer möglichen Änderung der deutschen Verpackungsverordnung und dem bestehenden Gemeinschaftsrecht auszugehen. Die Kommission wird diese Angelegenheit allerdings genau verfolgen und den Verordnungsentwurf prüfen, sobald er vorliegt.

In Bezug auf die bestehende deutsche Verpackungsverordnung, die unter anderem bei Getränkeverpackungen eine Mindestmehrwegrate von 72 % vorsieht, hat die Kommission im Juli 2000 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland übermittelt. Nach Ansicht der Kommission verstoßen die deutschen Vorschriften im Hinblick auf natürliche Mineralwasser, die an der Quelle abzufuellen sind, gegen die Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle(1) in Verbindung mit Artikel 28 (Ex-Artikel 30) des EG-Vertrages, weil darin ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem freien Warenverkehr dieser Produkte und dem Umweltschutz verfehlt wurde.

(1) ABl. L 365 vom 31.12.1994.

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