EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 92000E003789

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-3789/00 von Cecilia Malmström (ELDR) an die Kommission. Ausführungen von Frau de Palacio, Kommissionsmitglied, vom 16. November 2000 zum Bericht Cashman.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 50–50 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

European Parliament's website

92000E3789

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-3789/00 von Cecilia Malmström (ELDR) an die Kommission. Ausführungen von Frau de Palacio, Kommissionsmitglied, vom 16. November 2000 zum Bericht Cashman.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0050 - 0050


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-3789/00

von Cecilia Malmström (ELDR) an die Kommission

(29. November 2000)

Betrifft: Ausführungen von Frau de Palacio, Kommissionsmitglied, vom 16. November 2000 zum Bericht Cashman

In ihren Ausführungen zum Bericht Cashman in der Plenarsitzung vom 16. November 2000 kam Frau Loyola de Palacio del Valle-Lersundi, Kommissionsmitglied, auf das Sterilisieren von Menschen in Schweden zu sprechen. Sie vertrat mit dem Hinweis auf die Sterilisationsdebatte die Auffassung, daß es selbst in einem Land, das nach größtmöglicher Offenheit strebt, Probleme geben kann.

In Schweden ist der Grundsatz des öffentlichen Zugangs zu Dokumenten in der Verfassung geschützt. Dieser Grundsatz bedeutet, daß Dokumente öffentlich sind und Einsichtnahme verlangt werden kann, sofern nicht eine der Ausnahmen, die näher präzisiert sind, Anwendung findet. Der Öffentlichkeitsgrundsatz, der bis ins Jahr 1766 zurückgeht, hat mit sich gebracht, daß die schwedische Verwaltung von Transparenz und öffentlicher Einsichtnahme geprägt ist. Ferner gibt es deutliche Beweise dafür, daß weitreichende Offenheit zu weniger Korruption beiträgt.

Wie das Kommissionsmitglied waren auch wir bestürzt, als wir erfuhren, daß im Rahmen des schwedischen Gesundheitswesens Zwangssterilisation vorgekommen ist. Hingegen teilen wir nicht die Auffassung der Kommissarin, daß die Anwendung von Sterilisation heimlich hätte geschehen sollen und daß daraus der Schluss gezogen werden könne, daß es kein perfektes System für Transparenz in der Verwaltung gibt. Gerade dank der transparenten Verwaltung in Schweden kam es doch dazu, daß der Einsatz von Sterilisation entdeckt und debattiert werden konnte!

Wir finden es schockierend, daß ein Kommissionsmitglied sich dafür entschieden hat, ein einzelnes Mitgliedsland in einer Parlamentsaussprache zu kritisieren, nicht zuletzt wenn die Behauptungen auf fehlerhafter Grundlage basieren. Hält der Präsident der Kommission es für angebracht, in einer Aussprache über die Offenheit in der Verwaltung auf ein leicht zu identifizierendes Land und einen tragischen Teil von dessen Geschichte hinzuweisen, in dem Bemühen geltend zu machen, daß das betreffende Land in demokratischer Hinsicht problematisch sei? Was hat die Frage der Sterilisation mit der aktuellen Debatte über den öffentlichen Zugang zu EU-Dokumenten zu tun?

Antwort von Frau de Palacio im Namen der Kommission

(10. Januar 2001)

Die Kommissarin hat deutlich gemacht, das ihre Bemerkungen im Parlament nicht dazu bestimmt waren, die Bemühungen um mehr Transparenz in den Gemeinschaftsorganen aufzuhalten oder einen bestimmten Mitgliedstaat zu kritisieren. Das Gegenteil ist der Fall. Es sollte lediglich hervorgehoben werden, daß in Bezug auf den Begriff Transparenz in der Gemeinschaft unterschiedliche Rechtsvorschriften und Traditionen gelten und daß diese sämtlichst respektiert werden müssen. Es gibt kein einheitliches Transparenzmodell. Darüber hinaus können und müssen alle Mitgliedstaaten und Parlamentsabgeordneten mit ihren Erfahrungen zur Verbesserung der Transparenz in den Organen der Gemeinschaft beitragen.

Unter diesen Umständen ist der beste Weg, um hinsichtlich des Vorschlags der Kommission über den Zugang zu Dokumenten Fortschritte zu erzielen, einen Dialog zu führen und den Versuch zu unternehmen, die Bedenken der anderen zu verstehen, statt zu versuchen, den eigenen Standpunkt durchzusetzen. Dies und nichts anderes wollte die Kommissarin sagen.

Jedoch hat die Kommissarin Verständnis dafür, daß ihre Worte, wenn sie nicht im Kontext gesehen werden, leicht missverstanden werden können, und bedauert dies. Die Kommission hofft jedoch, daß diese Antwort zur Klärung der Situation beiträgt. Die Kommission und Schweden stimmen in der Frage, wie die Transparenz in den Gemeinschaftsorganen verbessert werden kann, in vieler Hinsicht überein. Daher ist die Kommission überzeugt, daß der Kommissionsvorschlag über den Zugang zu EU-Dokumenten, der gegenwärtig geprüft wird, vom Parlament und von der schwedischen Präsidentschaft große Unterstützung findet, da Schweden zu Recht als Mitgliedstaat mit einer langen Tradition auf diesem Gebiet geschätzt wird, und bei den Bemühungen zur Verbesserung der Transparenz in der Gemeinschaft eine führende Rolle übernommen hat. Die Kommission sieht dem Beitrag Schwedens mit großem Interesse entgegen.

Top