Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 92000E003781

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3781/00 von Bart Staes (Verts/ALE) an die Kommission. Unlauterer Wettbewerb im Sektor Freizeiterholung.

    ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 46–47 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    92000E3781

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3781/00 von Bart Staes (Verts/ALE) an die Kommission. Unlauterer Wettbewerb im Sektor Freizeiterholung.

    Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0046 - 0047


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3781/00

    von Bart Staes (Verts/ALE) an die Kommission

    (4. Dezember 2000)

    Betrifft: Unlauterer Wettbewerb im Sektor Freizeiterholung

    Die Provinzverwaltung Antwerpen will 440 Mio. belgische Franken in die Erneuerung des Campinggeländes auf der Provinzialdomäne Zilvermeer Mol investieren. Die Kommission soll über den EFRE 110 Mio. Francs zu diesem Betrag beisteuern. Diese EFRE-Beihilfe kann als unlauterer Wettbewerb gegenüber den privaten Betreibern von Campinggeländen in der Provinz Antwerpen betrachtet werden.

    Sieht die Kommission in der EFRE-Beihilfe für die Erneuerung des Campinggeländes auf der Provinzialdomäne Zilvermeer Mol (110 Mio. belgische Franken) einen unlauteren Wettbewerb gegenüber den privaten Campingplatzbetreibern in der Provinz Antwerpen?

    Wenn ja, wird sie die EFRE-Förderung dieses Vorhabens zurückziehen, um zu verhindern, daß gegenüber den privaten Campingplatzbetreibern in der Provinz Antwerpen unlauterer Wettbewerb betrieben wird?

    Wenn nein, welche Argumente führt die Kommission dafür an, daß die EFRE-Förderung für die Erneuerung des Campinggeländes auf der Provinzialdomäne Zilvermeer Mol (110. Mio. belgische Franken) nicht als unlauterer Wettbewerb gegenüber den privaten Campingplatzbetreibern in der Provinz Antwerpen betrachtet werden kann?

    Antwort von Herrn Barnier im Namen der Kommission

    (7. März 2001)

    Nach Angaben der flämischen Behörden war die Möglichkeit, das Zilvermeer-Campinggelände zu erneuern, bei Gesprächen auf lokaler Ebene zur Vorbereitung des Ziel-2-Programms für die Provinz Antwerpen erwähnt worden. Die Verhandlungen über dieses Programm sind noch nicht abgeschlossen. Ein Projektantrag für dieses Gelände wurde bisher nicht eingereicht.

    Nach der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds(1), insbesondere Artikel 8 Absatz 3, sind für die Durchführung der Maßnahmen die Mitgliedstaaten auf der geeigneten Gebietsebene zuständig. Das heißt, sofern das Zilvermeer-Projekt beantragt wird, obliegt es in erster Linie der flämischen Verwaltungsbehörde, den Antrag zu bewerten und über eine Förderung aus Mitteln des künftigen Ziel-2-Programms für die Provinz Antwerpen zu entscheiden.

    Nach Artikel 34 Absatz 1 Buchstabe g) der genannten Verordnung trägt die Verwaltungsbehörde die Verantwortung dafür, daß alle Maßnahmen, die im Rahmen des Programms gefördert werden, mit den Gemeinschaftspolitiken vereinbar sind. Dies gilt insbesondere auch für die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft über staatliche Beihilfen. Sofern für die Verwaltungsbehörde nicht eindeutig geklärt ist, ob ein bestimmtes Projekt mit den Gemeinschaftsvorschriften über staatliche Beihilfen im Einklang steht, sollte sie sich von der für Beihilfen zuständigen nationalen oder regionalen Behörde oder von der Kommission beraten lassen.

    (1) ABl. L 161 vom 26.6.1999.

    Top