EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 92000E004006

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4006/00 von Carles-Alfred Gasòliba i Böhm (ELDR) an die Kommission. Verwendung von Silberjodid.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 43–44 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

European Parliament's website

92000E4006

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4006/00 von Carles-Alfred Gasòliba i Böhm (ELDR) an die Kommission. Verwendung von Silberjodid.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0043 - 0044


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4006/00

von Carles-Alfred Gasòliba i Böhm (ELDR) an die Kommission

(21. Dezember 2000)

Betrifft: Verwendung von Silberjodid

Die Landwirtschaft in Trockengebieten (Trockenfrüchte, Oliven) in den Bezirken von El Maestrat und Els Ports in der Autonomen Region Valencia wird durch das unerklärliche Ausbleiben der Sommergewitter in der letzten Zeit, ohne die die Ernte vertrocknen wird, erheblich beeinträchtigt. Die Trockenheit ist voraussichtlich auf den menschlichen Eingriff in die Natur zurückzuführen. Jedes Mal, wenn ein Gewitter naht, versprühen die Flugzeuge in der Region Silberjodid, um Hagelstürmen vorzubeugen.

Mehrere Landwirtschafts- und Umweltverbände haben darauf hingewiesen, daß diese Substanz möglicherweise toxisch ist und in hohem Maße die Umwelt und die Ernten schädigt.

Dem Boletín Oficial del Estado (Regierungsanzeiger) Nr. 28790 vom 11. August 2000 zufolge hat das spanische Landwirtschaftsministerium die Voraussetzungen für die Gewährung einer Reihe von Beihilfen zur Unterstützung der Bekämpfung der Hagelstürme mit Hilfe von Silberjodid geschaffen.

Ist die Kommission darüber informiert?

Kann die Kommission mitteilen, ob die Verwendung dieser Substanz verboten ist und wenn ja, welche Maßnahmen sie zu ergreifen beabsichtigt?

Gemeinsame Antwort von Frau Wallström im Namen der Kommission auf die Schriftlichen Anfragen E-3764/00 und E-4006/00

(1. März 2001)

Nach Kenntnis der Kommission produziert und/oder importiert die Gemeinschaft weniger als 10 Tonnen Silberiodid pro Jahr. Im Einzelfall werden über diesen Stoff Informationen gesammelt und die Risiken abgeschätzt. Dies geschieht aufgrund der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates vom 23. März 1993 zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer

Altstoffe(1), d.h. von Stoffen, die sich vor dem September 1981 in der Gemeinschaft im Verkehr befanden und im Europäischen Verzeichnis der im Handel erhältlichen Stoffe (EINECS) stehen. Da im EINECS zahlreiche erfasst sind (über 100 000), wurde durch die Verordnung eine Prioritätenliste eingeführt. Insgesamt wurden vier Listen mit vorrangigen Stoffen veröffentlicht, bei denen eine Risikoabschätzung durchzuführen ist. Die Kommission kann dem Herrn Abgeordneten mitteilen, daß Silberiodid in keiner der vier Listen aufgeführt ist. Gleichwohl könnte die Gemeinschaft beschließen, in Zukunft die Übermittlung von Informationen über diesen Stoff zu verlangen, um ihn aufgrund der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 oder anderer Rechtsvorschriften der Gemeinschaft zu bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Begrenzung der Risiken zu ergreifen. Dies könnte eine Einschränkung des Inverkehrbringens und der Verwendung dieses Stoffs einschließen.

Silberiodid gegen Hagelschlag gilt im übrigen nicht als Pflanzenschutzmittel (Pestizid) im Sinne der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln(2).

Außerdem haben die Hersteller, Vertreiber und Importeure eines chemischen Stoffs bei dessen Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung die Richtlinie 67/548/EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe(3) zu beachten. Diese Bestimmungen gelten auch für Silberiodid, selbst wenn es zur Zeit nicht im Anhang dieser Richtlinie genannt ist.

Die spanische Regierung hat der Kommission die Subventionierung des Einsatzes von Silberdioxid gegen Hagelschlag, die laut dem spanischen Staatsblatt Nr. 28790 vom 11. August 2000 vorgesehen ist, nicht gemeldet, wie es nach Artikel 88 (vormals Artikel 93) EG-Vertrag erforderlich wäre. Die Kommission wird die spanische Regierung auffordern, diese Subventionen aufgrund des genannten Artikels zu notifizieren.

(1) ABl. L 84 vom 5.4.1993.

(2) ABl. L 230 vom 19.8.1991.

(3) ABl. B 196 vom 16.8.1967.

Top