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Document 92000E003764

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3764/00 von María Sornosa Martínez (PSE) an die Kommission. Subventionen der spanischen Regierung für die Verwendung von Silberiodid gegen Hagelschlag.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 43–43 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92000E3764

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3764/00 von María Sornosa Martínez (PSE) an die Kommission. Subventionen der spanischen Regierung für die Verwendung von Silberiodid gegen Hagelschlag.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0043 - 0043


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3764/00

von María Sornosa Martínez (PSE) an die Kommission

(4. Dezember 2000)

Betrifft: Subventionen der spanischen Regierung für die Verwendung von Silberiodid gegen Hagelschlag

Das spanische Landwirtschaftsministerium hat vor kurzem eine neue Haushaltslinie für Subventionen freigegeben, um auf Silberiodid basierende Maßnahmen gegen Hagelschlag zu finanzieren, eine Substanz, die u.a. die Verbände der Landwirte als äußerst schädlich sowohl für die Umwelt als auch für die Ernten betrachten. Die Maßnahme der spanischen Regierung wurde mit Zustimmung der Versicherungsgesellschaften durchgeführt, die die Verwendung dieses Schwermetalls vorziehen, damit sie nicht für durch Hagelschlag entstandene mögliche Schäden aufkommen müssen.

Die Nebelerzeugung mit Silberiodid zur Verhinderung von Hagelschlag (durch die Ausstreuung von kleinen Flugzeugen aus oder durch das Abschießen von Raketen in die Atmosphäre) hat nachgewiesenermaßen nicht nur schwerwiegende Auswirkungen auf die Umwelt, sondern kann auch infolge der Kristallisierung des Kondenswassers in den Wolken zu einer Verringerung der Niederschläge führen (Angaben des Amtes für Naturschutz Seprona).

Trotz dieser von den Vereinigungen der Landwirte vorgebrachten Argumente billigte der Landwirtschaftsminister der spanischen Regierung im August d.J. die Subventionen für die Antihagel-Systeme unter Verwendung von Silberiodid.

Wie gedenkt die Kommission einzugreifen, um die Verwendung dieses Schwermetalls zu verhindern, das äußerst schädlich für die Landwirtschaft und die Umwelt in der Gemeinschaft ist?

Gemeinsame Antwort von Frau Wallström im Namen der Kommission auf die Schriftlichen Anfragen E-3764/00 und E-4006/00

(1. März 2001)

Nach Kenntnis der Kommission produziert und/oder importiert die Gemeinschaft weniger als 10 Tonnen Silberiodid pro Jahr. Im Einzelfall werden über diesen Stoff Informationen gesammelt und die Risiken abgeschätzt. Dies geschieht aufgrund der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates vom 23. März 1993 zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer

Altstoffe(1), d.h. von Stoffen, die sich vor dem September 1981 in der Gemeinschaft im Verkehr befanden und im Europäischen Verzeichnis der im Handel erhältlichen Stoffe (EINECS) stehen. Da im EINECS zahlreiche erfasst sind (über 100 000), wurde durch die Verordnung eine Prioritätenliste eingeführt. Insgesamt wurden vier Listen mit vorrangigen Stoffen veröffentlicht, bei denen eine Risikoabschätzung durchzuführen ist. Die Kommission kann dem Herrn Abgeordneten mitteilen, daß Silberiodid in keiner der vier Listen aufgeführt ist. Gleichwohl könnte die Gemeinschaft beschließen, in Zukunft die Übermittlung von Informationen über diesen Stoff zu verlangen, um ihn aufgrund der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 oder anderer Rechtsvorschriften der Gemeinschaft zu bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Begrenzung der Risiken zu ergreifen. Dies könnte eine Einschränkung des Inverkehrbringens und der Verwendung dieses Stoffs einschließen.

Silberiodid gegen Hagelschlag gilt im übrigen nicht als Pflanzenschutzmittel (Pestizid) im Sinne der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln(2).

Außerdem haben die Hersteller, Vertreiber und Importeure eines chemischen Stoffs bei dessen Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung die Richtlinie 67/548/EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe(3) zu beachten. Diese Bestimmungen gelten auch für Silberiodid, selbst wenn es zur Zeit nicht im Anhang dieser Richtlinie genannt ist.

Die spanische Regierung hat der Kommission die Subventionierung des Einsatzes von Silberdioxid gegen Hagelschlag, die laut dem spanischen Staatsblatt Nr. 28790 vom 11. August 2000 vorgesehen ist, nicht gemeldet, wie es nach Artikel 88 (vormals Artikel 93) EG-Vertrag erforderlich wäre. Die Kommission wird die spanische Regierung auffordern, diese Subventionen aufgrund des genannten Artikels zu notifizieren.

(1) ABl. L 84 vom 5.4.1993.

(2) ABl. L 230 vom 19.8.1991.

(3) ABl. B 196 vom 16.8.1967.

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