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Document 92000E003761

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3761/00 von Bart Staes (Verts/ALE) an die Kommission. Städtische Umwidmung auf europäischer Ebene und der Fall des Häuserblocks Bologna 2 in Calderara di Reno.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 41–41 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92000E3761

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3761/00 von Bart Staes (Verts/ALE) an die Kommission. Städtische Umwidmung auf europäischer Ebene und der Fall des Häuserblocks Bologna 2 in Calderara di Reno.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0041 - 0041


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3761/00

von Bart Staes (Verts/ALE) an die Kommission

(4. Dezember 2000)

Betrifft: Städtische Umwidmung auf europäischer Ebene und der Fall des Häuserblocks Bologna 2 in Calderara di Reno

In der Gemeinde Calderara di Reno (Bologna) in der Region Emilia-Romagna (Italien) gibt es einen gewaltigen Häuserblock, der unter dem Namen Bologna 2 bekannt ist. Dieser Häuserblock ist gekennzeichnet durch einen unaufhaltsamen strukturellen und sozialen Abstieg. Der Häuserblock Bologna 2 und seine unmittelbare Umgebung sind fest in der Hand krimineller Banden, die hier Prostitution, Drogenhandel, Waffenhandel usw. betreiben.

Die Einwohner und Händler, die sich vehement für die Zurückeroberung dieses Bereichs einsetzen, leben in ständiger Lebensgefahr, und die Interventionen der Ordnungskräfte und der Staatsanwaltschaft führen zu keinen dauerhaften Ergebnissen.

Calderara di Reno ist eine Kleinstadt mit etwa 10 000 Einwohnern und verfügt nicht über ausreichende Mittel, um diese Problemzone aus eigenen Kräften zu sanieren.

Kann die Kommission angeben:

- Welche Initiativen auf europäischer Ebene bestehen, um heruntergekommene städtische Gebiete umzuwidmen, insbesondere in Bezug auf kleinere Städte und/oder Gemeinden, die gegebenenfalls in einem Verband zusammengeschlossen sind?

- Inwieweit gibt es Gemeinschaftsinitiativen, die eine Finanzierung von städtischen Umwidmungsplänen und gleichzeitig Maßnahmen zur sozialpolitischen Sanierung heruntergekommener Stadtviertel und städtischer Bereiche vorsehen?

Antwort von Herrn Barnier im Namen der Kommission

(25. Januar 2001)

Die Europäische Union kann städtischen Gebieten, die mit sozioökonomischen Problemen konfrontiert sind, im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative URBAN II eine finanzielle Unterstützung gewähren. Gebiete, die eine Umstellung durchlaufen, sind darüber hinaus im Rahmen von Ziel 2 der Strukturfonds förderfähig.

Die Europäische Kommission hat am 28. April 2000 eine Mitteilung mit den Leitlinien für die Gemeinschaftsinitiative URBAN II angenommen, die auf die wirtschaftliche und soziale Wiederbelebung der krisenbetroffenen Städte und Stadtrandgebiete zur Förderung einer dauerhaften Städteentwicklung abzielt(1). Im Programmplanungszeitraum 2000-2006 stehen für diese neue Initiative Mittel in Höhe von insgesamt 700 Mio. aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Verfügung.

Die für eine Förderung im Rahmen dieser Initiative in Betracht kommenden städtischen Gebiete sollten eine Bevölkerung von mindestens 20 000 Einwohnern haben, wobei diese Mindestzahl in begründeten Fällen bis auf 10 000 Einwohner herabgesetzt werden kann. Die Gebiete müssen mindestens drei der in Randnummer II.11 der Mitteilung genannten Prekaritätskriterien erfuellen wie z.B. eine hohe Langzeitarbeitslosenquote, eine hohe Kriminalitätsrate oder eine in besonderem Maße geschädigte Umwelt.

Die Kommission erinnert daran, daß es gemäß der genannten Mitteilung Sache des betreffenden Mitgliedstaats ist, Vorschläge für Programme im Rahmen der Initiative URBAN II einzureichen.

Da die Gemeinde Calderara di Reno nicht in einem Ziel-2-Gebiet liegt, kann sie im Rahmen dieses Ziels keine finanzielle Unterstützung erhalten.

(1) ABl. C 141 vom 19.5.2000.

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