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Document 92000E003759

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3759/00 von Gilles Savary (PSE) an die Kommission. Haltung der Kommission zu den IATA-Tarifkonsultationen.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 40–41 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92000E3759

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3759/00 von Gilles Savary (PSE) an die Kommission. Haltung der Kommission zu den IATA-Tarifkonsultationen.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0040 - 0041


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3759/00

von Gilles Savary (PSE) an die Kommission

(4. Dezember 2000)

Betrifft: Haltung der Kommission zu den IATA-Tarifkonsultationen

Das IATA-System für Tarifkonsultationen im Personen- und Frachtverkehr ist ein wesentliches Element des von dieser Organisation eingerichteten Teilstreckenverkehrs-Systems, das eine koordinierte und integrierte Abwicklung des Flugverkehrs auf internationaler Ebene ermöglicht und dessen Vorteile für die Verbraucher seit langem anerkannt sind. Dieses System ist von den Mitgliedstaaten und dann auch von der Kommission stets unterstützt worden, wobei Letztere die Ansicht vertrat, daß diese Praktiken in Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 EG-Vertrag Gegenstand von Gruppenfreistellungen von der Anwendung des Artikels 81 Absatz 1 sein können.

Die Verordnung (EWG) 1617/93, geändert durch die Verordnungen (EWG) 1523/96(1) und (EWG) 1083/1999(2) beschränkt die Gruppenfreistellung jetzt auf die Tarifkonsultationen im Passagierverkehr. Ein 1997 von der IATA bei der Kommission gestellter Antrag auf Einzelfreistellung für Tarifkonsultationen im Frachtverkehr ist bislang ohne Antwort geblieben.

Welches sind die Absichten der Kommission bezüglich der Verlängerung der Gruppenfreistellung für Tarifkonsultationen im Passagierverkehr? Spiegeln diese Absichten die Position der Industrie, der Verbraucher und der Mitgliedstaaten wider?

Weshalb hat sich die Kommission noch nicht zu dem Antrag auf Einzelfreistellung für Tarifkonsultationen im Frachtverkehr geäußert, obwohl dieser Antrag bereits vor über drei Jahren gestellt worden ist? Welches sind die diesbezüglichen Absichten der Kommission?

(1) ABl. L 190 vom 31.7.1996, S. 11.

(2) ABl. L 131 vom 27.5.1999, S. 27.

Antwort von Herrn Monti im Namen der Kommission

(5. Februar 2001)

Das Tarifkonsultationssystem des internationalen Luftverkehrsverbands IATA wurde nach dem Zweiten Weltkrieg zu einem Zeitpunkt eingeführt, als es im Luftverkehr kaum Konkurrenz gab. Heute ist die Marktlage eine völlig andere: Der Luftverkehr ist seither in der Europäischen Gemeinschaft, in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderswo liberalisiert worden mit der Folge, daß mittlerweile auf vielen Flugstrecken wirksamer Wettbewerb herrscht.

Die Kommission befasst sich zur Zeit mit der Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen sie die Passagiertarifkonsultationen im Rahmen der IATA für einen weiteren Zeitraum nach Artikel 81 Absatz 3 EG-Vertrag vom Kartellverbot freistellen soll. Die Generaldirektion Wettbewerb wird in den kommenden Wochen eine Mitteilung veröffentlichen, in der sie die Unternehmen der Branche, die Verbraucher und interessierte Dritte auffordert, sich zum Nutzen der IATA-Passagiertarifkonsultationen in einem wettbewerbsorientierten Markt und zu möglichen Alternativen zu äußern.

Die Kommission bestätigt, daß die IATA 1997 die individuelle Freistellung der Frachttarifkonsultationen vom Kartellverbot beantragt hat, weshalb für die diesbezüglichen Abmachungen ein Schutz vor Geldbußen besteht. Als die Kommission die Gruppenfreistellung für Frachttarifkonsultationen 1996 widerrief, begründete sie dies damit, daß solche Konsultationen nicht mehr für das Interlining unerlässlich sind und hohe Tarife bewirken, die zu Lasten der Nutzer gehen. Die

Kommission prüft derzeit den Antrag der IATA auf Erteilung einer Einzelfreistellung. Ihre Untersuchungen nehmen wegen des komplizierten Sachverhalts einige Zeit in Anspruch. Die Fakten, die der Kommission bislang vorliegen, reichen für eine individuelle Freistellung vom Kartellverbot nicht aus. Eine abschließende Entscheidung in dieser Sache wird noch im ersten Halbjahr 2001 ergehen.

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