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Document 92000E003756

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3756/00 von Daniel Varela Suanzes-Carpegna (PPE-DE) an die Kommission. Europäische Raumstrategie und die abgelegenen Ziel 1-Meeresregionen der EU.

    ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 39–40 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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    92000E3756

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3756/00 von Daniel Varela Suanzes-Carpegna (PPE-DE) an die Kommission. Europäische Raumstrategie und die abgelegenen Ziel 1-Meeresregionen der EU.

    Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0039 - 0040


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3756/00

    von Daniel Varela Suanzes-Carpegna (PPE-DE) an die Kommission

    (4. Dezember 2000)

    Betrifft: Europäische Raumstrategie und die abgelegenen Ziel 1-Meeresregionen der EU

    Auf der informellen Ratstagung der für Raumordnung zuständigen Minister, die im Mai 1999 in Potsdam stattfand, nahmen die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission das Dokument Europäische Raumstrategie an, das eine strategische Vision zur Raumordnung auf Gemeinschaftsebene darstellt und auch die diesbezüglichen Perspektiven im Hinblick auf die Erweiterung der EU behandelt.

    In seiner Entschließung zur Raumordnung und zum Europäischen Raumentwicklungskonzept (SDEC) vom 2. Juli 1998 lenkte das Europäische Parlament in den Ziffern 17 und 18 die Aufmerksamkeit auf das Erfordernis, Politiken zur Entwicklung und Aufwertung der europäischen Häfen anzupacken, und zwar ganz besonders der in den Randregionen und Regionen in äußerster Randlage der EU gelegenen Häfen sowie auf das Erfordernis, eine umfassende Schifffahrtspolitik in Gang zu setzen, um die Verbindungen innerhalb und außerhalb Europas durch eine Förderung des Seeverkehrs als eines umweltfreundlichen Verkehrsmittels zu stärken, das zur Entlastung des Landverkehrs beiträgt, jedoch vor allem in jenen Regionen in Randlage oder äußerster Randlage derzeit unzureichend ausgebaut ist.

    In welcher Weise wurden die obengenannten Bemerkungen des EP in der Europäischen Raumstrategie berücksichtigt?

    Welche Optionen vermischen sich in der Europäischen Raumstrategie, um dem wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der abgelegenen Meeresregionen, die unter das Ziel Nr. 1 der EU fallen, Impulse zu verleihen?

    Ist die Kommission nicht der Ansicht, daß eine umfassende Seepolitik der EU in grundlegender Weise zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der abgelegenen Ziel-1-Meeresregionen beitragen könnte, indem sie deren Besonderheit genauso berücksichtigt wie der Gründungsvertrag der Europäischen Gemeinschaft die Besonderheit der EU-Regionen in äußerster Randlage berücksichtigt?

    Antwort von Herrn Barnier im Namen der Kommission

    (19. Februar 2001)

    Das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK), das im Mai 1999 auf der Tagung der für Raumordnung zuständigen Minister in Potsdam angenommen wurde, bildet einen der Orientierung dienenden Rahmen für die sektoralen Politiken der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten.

    Was die Rolle der Häfen anbelangt, so bestätigt das EUREK, daß die Errichtung eines europäischen Netzes von großen Seehäfen einschließlich regionaler Subsysteme von Häfen [mldr] im Interesse aller Regionen [wäre]. In Bezug auf die peripheren und ultraperipheren Regionen sollte gemäß dem EUREK der Zugang zu den Netzen, insbesondere zur Anbindung insularer, eingeschlossener und peripherer Gebiete an die zentralen Gebiete, verbessert werden.

    Das Gebiet der Gemeinschaft ist durch eine sehr starke Konzentration der Wirtschaftstätigkeiten und der Bevölkerung auf einen zentralen Teil gekennzeichnet. Eine wichtige Option des EUREK ist die Förderung einer ausgewogenen und polyzentrischen Entwicklung der Gemeinschaft. Zu diesem Zweck unterstützt es den Auf- und Ausbau mehrerer dynamischer weltwirtschaftlicher Integrationszentren als ein wichtiges Instrument zur Beschleunigung der wirtschaftlichen Entwicklung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU [mldr], insbesondere auch in den gegenwärtig als strukturschwach (Ziel-1- und Ziel-6-Gebiete) eingestuften Regionen.

    Zahlreiche Küstengebiete im Süden der Union fallen unter Ziel-1. Im Rahmen dieses Ziels sowie der Gemeinschaftsinitiative Interreg, die der Zusammenarbeit zwischen Küstenregionen hohe Bedeutung beimisst, betreibt die Gemeinschaft eine aktive Politik zugunsten dieser Regionen. In anderen Bereichen wie z.B. der Politik für den Nahverkehr, dem Programm PACT und der Politik für die Seehäfen, einschließlich deren Stellung im Rahmen der transeuropäischen Verkehrsnetze, berücksichtigt die Kommission ebenfalls die Bedürfnisse dieser Regionen, denen bei der Förderung einer ausgewogeneren Entwicklung der Gemeinschaft eine wesentliche Rolle zukommt.

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