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Document 92000E003718

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3718/00 von Cristiana Muscardini (UEN) an die Kommission. Terrorismus, Gewalt und schwarzer Humor auf Websites.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 34–35 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

European Parliament's website

92000E3718

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3718/00 von Cristiana Muscardini (UEN) an die Kommission. Terrorismus, Gewalt und schwarzer Humor auf Websites.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0034 - 0035


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3718/00

von Cristiana Muscardini (UEN) an die Kommission

(30. November 2000)

Betrifft: Terrorismus, Gewalt und schwarzer Humor auf Websites

Das Internet entwickelt sich immer mehr zur Begegnungsstätte für alle möglichen Schändlichkeiten. Neben den Websites, die pädophile Abbildungen und Gewaltpornographie verbreiten, wimmelt es nur so von Websites, die entsetzliche Szenen von Attentaten und Explosionen darstellen, welche auf das Konto der verschiedenen Gruppierungen des internationalen Terrorismus gehen, wobei eindeutig der Vorzug Gewalttaten mit ideologischem oder fundamentalistischem Hintergrund gilt. Auf weiteren Websites werden Zeichentrickfilme verbreitet, die sich durch schwarzen Humor von unglaublicher Gewalt auszeichnen und in denen Menschen mit einem Schuss auf die Stirn kaltblütig getötet werden; in einer anderen Trickdarstellung wird ein gewisser Ricky Martin gequält und zerstückelt; fette Küken tanzen, bis sie bersten, und niedliche kleine Hunde werden mit Tritten geköpft.

Auch wenn diese Art der Kommunikation unter die freie Meinungsäußerung fällt, wird die Kommission dennoch um Beantwortung folgender Fragen ersucht:

1. Ist sie nicht der Ansicht, daß diese anhaltende Verbreitung von Gewaltdarstellungen, die gegen die Menschenwürde verstoßen und die völlige Missachtung eines Mindestmaßes an Selbstkontrolle erkennen lassen, Normen unterworfen werden muß, die im internationalen Rahmen zu vereinbaren sind?

2. Hält sie es nicht für zweckmäßig, das demnächst unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen stattfindende Weltforum der Kommunikation dazu zu nutzen, Vorschläge für die erforderlichen Regelungen für das Internet zu unterbreiten, um u.a. unerfreuliche Darstellungen ähnlich denen zu vermeiden, wie sie auf der Website unioneeuropea geboten werden?

Antwort von Herrn Liikanen im Namen der Kommission

(31. Januar 2001)

Die Kommission verfolgt seit der Verabschiedung der Mitteilung über illegale und schädigende Inhalte im Internet(1) und des Grünbuches über den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde in den audiovisuellen und den Informationsdiensten(2) im Oktober 1996 konsequent ihr Konzept zum Umgang mit illegalen und schädlichen Inhalten im Internet. Dank des abgestimmten Vorgehens der Mitgliedstaaten und der EU-Institutionen konnten so bedeutende Forschritte erzielt werden.

Die Hauptverantwortung für den Umgang mit illegalen Inhalten liegt bei den zuständigen Polizei- und Justizbehörden. Auch die Unternehmen können zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften beitragen, insbesondere indem sie illegale Inhalte aus dem Umlauf entfernen und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften Informationen und ihr Know-how zur Verfügung stellen.

Das Internet ist jedoch ein globales Kommunikationsmittel, das an Landesgrenzen nicht halt macht. Zur internationalen Kooperation gehört, daß die Ordnungskräfte in geeigneter Form zusammenarbeiten, auch über bestehende Kommunikationskanäle wie Europol und Interpol. Im Ergebnis der von der Kommission genau verfolgten Arbeiten in der Gruppe der acht wichtigsten Industrienationen (G8) sowie im Rahmen des Entwurfs einer Konvention des Europarates, zeichnet sich hier eine verstärkte Zusammenarbeit ab.

Schädliche Inhalte sind sowohl Inhalte, die an sich zwar erlaubt sind, die aber nur beschränkt verbreitet werden dürfen (z.B. nur an Erwachsene) als auch Inhalte, die von bestimmten Benutzern für inakzeptabel gehalten werden oder die von den jeweils Verantwortlichen (Eltern und Lehrer) als schädlich für in ihrer Obhut stehenden Minderjährige betrachtet werden, obwohl ihre Veröffentlichung nach dem Grundsatz der Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt ist.

Bei Maßnahmen auf internationaler Ebene ist zu berücksichtigen, daß in den verschiedenen Ländern unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, was schädlich ist und inwieweit die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden darf. Es erscheint daher unwahrscheinlich, daß eine Vereinbarung über einheitliche Regeln für Internet-Inhalte erreicht werden kann.

Der beste Ansatz für den Umgang mit schädlichen Inhalten besteht vielmehr aus einer Kombination aus Selbstregulierung der Branche innerhalb eines bestimmten rechtlichen Rahmens, aus verstärkter Förderung technischer Mittel zum Schutz der Kinder, aus Diensten, die geeignete Inhalte für Kinder anbieten, sowie aus Erziehungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen.

Der Aktionsplan zur Förderung der sicheren Nutzung des Internet(3) sieht vier Aktionsbereiche vor: ein europäisches Hotline-Netz (zur Entgegennahme von Meldungen über illegale Inhalte), die Selbstkontrolle der Branche, Filterung und Bewertung der Inhalte sowie Erziehung und Sensibilisierung. Derzeit laufen 20 Projekte.

Nach der Empfehlung des Rates über Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde(4) sind die Mitgliedstaaten ebenfalls gehalten, geeignete Rahmenbedingungen für die Selbstregulierung zu schaffen.

(1) KOM(96) 487 endg. http://europa.eu.int/ISPO/legal/de/internet/communic.html.

(2) KOM(96) 483 endg. http://europa.eu.int/en/record/green/gp9610/protec.htm.

(3) Entscheidung Nr. 276/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Januar 1999 über die Annahme eines mehrjährigen Aktionsplans der Gemeinschaft zur Förderung der sicheren Nutzung des Internet durch die Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte in globalen Netzen. ABl. L 33 vom 6.2.1999 http://europa.eu.int/ISPO/iap/decision/de.html.

(4) Empfehlung des Rates 98/560/EG vom 24. September 1998 zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Industriezweigs der audiovisuellen Dienste und Informationsdienste durch die Förderung nationaler Rahmenbedingungen für die Verwirklichung eines vergleichbaren Niveaus in Bezug auf den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde, ABl. L 270 vom 7.10.1998 http://europa.eu.int/eur-lex/de/lif/dat/1998/de_398X0560.html.

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