EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 92000E003709

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3709/00 von Mark Watts (PSE) an die Kommission. Entsendung einer Delegation der Kommission nach Thailand im Hinblick auf die Gewinnung von Geflügelfleisch.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 29–30 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

European Parliament's website

92000E3709

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3709/00 von Mark Watts (PSE) an die Kommission. Entsendung einer Delegation der Kommission nach Thailand im Hinblick auf die Gewinnung von Geflügelfleisch.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0029 - 0030


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3709/00

von Mark Watts (PSE) an die Kommission

(29. November 2000)

Betrifft: Entsendung einer Delegation der Kommission nach Thailand im Hinblick auf die Gewinnung von Gefluegelfleisch

Die Kommission hat einen Bericht über den Besuch einer Delegation des Lebensmittel- und Veterinäramts in Thailand vom 6. bis 17. Dezember 1999 im Hinblick auf die Gewinnung von Gefluegelfleisch (DG(SANCO)/1214/1999-MR endg.) veröffentlicht. In Absatz 3.6.3. wird festgestellt, daß der Umgang mit Behältnissen, die lebende Vögel enthalten, die Entladung der Behältnisse sowie das Aufhängen der Vögel an den entsprechenden Haken im Schlachthof mit der gebotenen Sorgfalt erfolgt. An gleicher Stelle wird dann jedoch ausgeführt, daß die Betäubungsgeräte in den meisten Einrichtungen nicht ordnungsgemäß eingestellt waren und daß die zuständige Zentralbehörde die elektrischen Parameter für die Betäubung nicht festgelegt hat. In Absatz 5.6 wird angemerkt, daß die Betäubung eingehender zu überwachen sei.

Kann die Kommission erläutern, inwiefern die Betäubungsgeräte nicht ordnungsgemäß eingestellt waren? Welche Schritte unternimmt die Kommission, um die zuständige Zentralbehörde in Thailand zu veranlassen, die im Bericht der Kommission aufgeführten Mängel bei der Betäubung zu beheben?

Antwort von Herrn Byrne im Namen der Kommission

(28. Februar 2001)

Bei den Besuchen des Lebensmittel- und Veterinäramts der Kommission wird die Betäubung des für den menschlichen Verzehr geschlachteten Gefluegels mit besonderer Aufmerksamkeit geprüft. Solche Besuche sind in allen Mitgliedstaaten und einer Reihe von Drittländern durchgeführt worden. Dabei wurden relativ häufig Unzulänglichkeiten festgestellt, die sich wie folgt unterteilen lassen: unzulängliche Überwachung; konstruktionstechnische Mängel des Wasserbetäubungsgeräts (zu kurz, zu breit, falsche Strömungsrichtung usw.); fehlerhafte Einstellung (zu niedrige Stromstärke, kein Stromstärke-, nur Spannungsanzeiger).

Wie der Herr Abgeordnete sehr richtig ausführt, wurden diese Mängel beim Inspektionsbesuch in Thailand (6.-17. Dezember 1999) festgestellt.

Die Leitung der einzelnen Betriebe hat daraufhin unverzüglich reagiert, mitunter über Nacht, in dem sie die Betäubungsvorrichtung neu eingestellt oder ggfs. repariert oder falls nicht möglich neues Betäubungsgerät bestellt hat. Außerdem wurden Angaben über die während des Besuchszeitraums getroffenen Maßnahmen zur Schulung und Belehrung des zuständigen Personals mitgeteilt.

Die zuständige Behörde Thailands hat die Kommission nach dem Besuch darüber informiert, daß die elektrischen Parameter für die Betäubung der einzelnen Gefluegelarten nunmehr amtlich festgelegt worden sind und eine sorgfältigere Überwachung während der Betriebsdauer eingeführt worden ist. Die Kommission beabsichtigt, diese Zusicherungen bei einem künftigen Inspektionsbesuch in Thailand nachzuprüfen.

Top