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Document 92000E003633

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3633/00 von Marco Cappato (TDI) an den Rat. Bericht zur Richtlinie 95/46/EG und ihre eventuelle Revision.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 22–23 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92000E3633

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3633/00 von Marco Cappato (TDI) an den Rat. Bericht zur Richtlinie 95/46/EG und ihre eventuelle Revision.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0022 - 0023


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3633/00

von Marco Cappato (TDI) an den Rat

(22. November 2000)

Betrifft: Bericht zur Richtlinie 95/46/EG und ihre eventuelle Revision

Die Richtlinie 95/46/EG(1) des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, die am 25. Oktober 1998 in Kraft getreten ist, führt in Artikel 33 folgendes aus: Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig, und zwar erstmals drei Jahre nach dem in Artikel 32 Absatz 1 genannten Zeitpunkt, einen Bericht über die Durchführung dieser Richtlinie vor und fügt ihm gegebenenfalls geeignete Änderungsvorschläge bei. Dieser Bericht wird veröffentlicht. Die Kommission prüft insbesondere die Anwendung dieser Richtlinie auf die Verarbeitung personenbezogener Bild- und Tondaten und unterbreitet geeignete Vorschläge, die sich unter Berücksichtigung der Entwicklung der Informationstechnologie und der Arbeiten (Anmerkung d. Üb.: hier liegt offenbar ein Übersetzungsfehler vor. Im italienischen Text heißt es: progressi, was sinnvoller ist.) über die Informationsgesellschaft als notwendig erweisen könnten.

Ist der Rat der Auffassung, daß eine Änderung der Richtlinie notwendig ist? Falls ja welche Änderungen sind notwendig, und in welchen Zeitraum? Innerhalb welcher Fristen gedenkt der Rat, den Richtlinienvorschlag KOM(2000) 385 zu prüfen und sich dazu zu äußern?

(1) ABl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31.

Antwort

(24. April 2001)

Der Rat hat noch nicht die Frage erörtert, ob eine Änderung der allgemeinen Richtlinie 95/46/EG erforderlich ist und worin diese Änderungen gegebenenfalls bestehen sollten. Er wird dies tun, sobald ihm der erste Bericht der Kommission über die Durchführung dieser Richtlinie und ihre etwaigen Vorschläge hierzu übermittelt werden. Nach den Artikeln 32 und 33 der Richtlinie wird ein derartiger Bericht voraussichtlich vor Ende Oktober 2001 vorgelegt.

Die Kommission hat dem Rat im Übrigen am 28. August 2000 einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre im Bereich der elektronischen Kommunikation (Dok. KOM(2000) 385) übermittelt. Mit diesem Vorschlag sollen keine wesentlichen Änderungen an der Richtlinie 97/66/EG vorgenommen werden, sondern lediglich ihre Bestimmungen an die technische Entwicklung angepasst und aktualisiert werden, wobei insbesondere die Neutralität der Vorschriften gegenüber den verwendeten Technologien sowie ein hohes Schutzniveau gewährleistet werden sollen. Dieser Vorschlag gehört zu einem Rechtsetzungspaket, das die Kommission dem Rat im Hinblick auf die Reform des Rechtsrahmens für den Telekommunikationssektor Ende August 2000 übermittelt hat. Der Rat hat umgehend mit der Prüfung der vier Vorschläge dieses Pakets begonnen. In Bezug auf den oben genannten Vorschlag ist nach dem gegenwärtigen Arbeitsprogramm vorgesehen, diesen Punkt auf die Tagesordnung für die Ratstagungen am 5./6. April und 27./28. Juni 2001 für eine Aussprache zu setzen, die dem Stand der fachlichen Beratungen in der Arbeitsgruppe des Rates entsprechen wird.

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