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Document 92000E003539

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3539/00 von Raffaele Costa (PPE-DE) an den Rat. Krise des Euro ‐ Revision des Zeitpunkts der Umstellung der Währungen der Mitgliedstaaten auf Euro und Verringerung des Personalstands der Europäischen Zentralbank.

ABl. C 187E vom 3.7.2001, p. 16–16 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92000E3539

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3539/00 von Raffaele Costa (PPE-DE) an den Rat. Krise des Euro ‐ Revision des Zeitpunkts der Umstellung der Währungen der Mitgliedstaaten auf Euro und Verringerung des Personalstands der Europäischen Zentralbank.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0016 - 0016


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3539/00

von Raffaele Costa (PPE-DE) an den Rat

(13. November 2000)

Betrifft: Krise des Euro Revision des Zeitpunkts der Umstellung der Währungen der Mitgliedstaaten auf Euro und Verringerung des Personalstands der Europäischen Zentralbank

- Die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank (EZB) bedeutet, daß ihre Direktoren für die Ergebnisse der Anstrengungen zur Erhaltung der Kaufkraft des Euro verantwortlich sein sollten.

- Der Euro verzeichnet nicht nur im Verhältnis zum Dollar, sondern auch zu den anderen wichtigen Währungen eine gravierende Abwertung.

- Die Übergangsphase vom Euro, der nur als Buchgeld existiert, zur Bargeldwährung Euro ist ein sehr sensibler Prozess.

- Die Einleitung dieser letzten Phase könnte durch die Vertrauenskrise, von der die öffentliche Meinung derzeit gekennzeichnet ist, ernsthaft gefährdet werden.

- Es ist daher notwendig, den Märkten ein starkes Signal zu geben, um eine konkrete Trendwende herbeizuführen.

1. Wäre es nach Ansicht des Rates in diesem Zusammenhang nicht angebracht, den EZB-Rat, das Direktorium und den Erweiterten Rat der EZB dazu aufzufordern, dem Europäischen Parlament einen ausführlichen Bericht über die Lage des Euro vorzulegen? Wäre es insbesondere nicht angebracht, den Termin der Umstellung der nationalen Währungen auf Euro zu revidieren?

2. Vertritt der Rat nicht auch die Auffassung, daß der Personalstand der EZB von 770 auf 300 gesenkt werden sollte, was ausreichen würde, um die nötigen Arbeiten auszuführen?

3. Ist der Rat nicht der Ansicht, daß die Bürger der Euro-Länder, die das Opfer ungeeigneter Politiken sind, ihrer Unzufriedenheit durch Volksabstimmungen Luft machen könnten?

Antwort

(24. April 2001)

1. Artikel 113 Absatz 3 (ex-Art. 109 b) des Vertrags legt fest, daß die EZB dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission sowie dem Europäischen Rat einen Jahresbericht über die Währungspolitik im vergangenen und im laufenden Jahr unterbreitet.

Gemäß dem Vertrag sind die nationalen Währungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten seit Beginn der dritten Stufe der EWU am 1. Januar 1999 zu den in der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 des Rates vom 31. Dezember 1998 unwiderruflich festgelegten Umrechungskursen durch den Euro ersetzt worden.

2. Es ist nicht Aufgabe des Rates, die Zahl der von der EZB beschäftigen Personen festzulegen.

3. Gemäß dem Vertrag ist ausschließlich das EZBS, das aus der EZB und den nationalen Zentralbanken besteht und dessen vorrangiges Ziel es ist, die Preisstabilität zu gewährleisten, dafür zuständig, die Geldpolitik der Gemeinschaft in voller Unabhängigkeit festzulegen und auszuführen.

Der Vertrag untersagt daher der EZB und den nationalen Zentralbanken, hinsichtlich der Wahrnehmung dieser grundlegenden Aufgabe Weisungen von Organen der Gemeinschaft oder von den Mitgliedstaaten entgegenzunehmen, selbst wenn sie in einer etwaigen Volksabstimmung zu der betreffenden Frage zum Ausdruck gebracht würden.

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