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Document 92000E002296

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2296/00 von Concepció Ferrer (PPE-DE) an die Kommission. Einheitliches EU-Patent.

    ABl. C 72E vom 6.3.2001, p. 191–192 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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    92000E2296

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2296/00 von Concepció Ferrer (PPE-DE) an die Kommission. Einheitliches EU-Patent.

    Amtsblatt Nr. 072 E vom 06/03/2001 S. 0191 - 0192


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2296/00

    von Concepció Ferrer (PPE-DE) an die Kommission

    (11. Juli 2000)

    Betrifft: Einheitliches EU-Patent

    Die wissenschaftliche Forschung und vor allem der technologische Fortschritt sind treibende Faktoren für das Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit unserer KMU. Deshalb ist ein effizienter und adäquater Schutz des geistigen Eigentums erforderlich.

    Das gegenwärtige europäische Patentsystem ist nicht nur kompliziert, wenn man an die Handhabung seitens der verschiedenen Mitgliedstaaten denkt, sondern auch kostspielig. Die hohen Patengebühren werden im allgemeinen als eines der Haupthindernisse für seine breite Nutzung in Europa angesehen. In diesem Sinn sei angemerkt, daß 45 % der in Europa ausgestellten Patente amerikanischen Ursprungs sind, während nur 15 % der in den Vereinigten Staaten anerkannten Patente europäischen Ursprungs sind. Der Schutz des geistigen Eigentums ist kompliziert, teuer und bruchstückhaft.

    Kann die Kommission erläutern, welche Maßnahmen sie vorgeschlagen hat, um diese Situation zu bereinigen und falls ja, auf welche Weise und wann sie diese Maßnahmen durchzuführen gedenkt?

    Antwort von Herrn Bolkestein im Namen der Kommission

    (13. September 2000)

    Das Gemeinschaftspatent bildet einen Schwerpunkt bei der Arbeit der Kommission. Im Anschluss an die Schlussfolgerungen der Staats- und Regierungschefs auf den Europäischen Räten von Lissabon und Feira hat die Kommission am 5. Juli 2000 ihren Vorschlag für eine Verordnung über das Gemeinschaftspatent angenommen(1). Die vorgeschlagene Verordnung ist auf die Schaffung eines Gemeinschaftspatents ausgerichtet, das erschwinglich sein und der Industrie den vollen Rechtsschutz gewähren soll. Der diesbezügliche Vorschlag der Kommission ist sowohl ehrgeizig als auch ausgewogen.

    Der endgültige Zeitplan für die Einführung des Gemeinschaftspatents ist von vielen Faktoren abhängig, nicht zuletzt von der erfolgreichen Überarbeitung des EG-Vertrags in bezug auf ein neues, zentrales Rechtsprechungsorgan der Gemeinschaft, das sich mit Streitigkeiten über die Gültigkeit und Verletzung von Gemeinschaftspatenten befassen soll. Ein integriertes Rechtsprechungssystem, das dem einheitlichen Gemeinschaftspatent die größtmögliche Rechtssicherheit gewährt, ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Erfolg des Gemeinschaftspatents.

    (1) KOM(2000) 412 endg.

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