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Dokument 92000E002137

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2137/00 von María Sornosa Martínez (PSE) an die Kommission. Stand des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Spanien wegen unkorrekter Umsetzung der Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge.

    ABl. C 72E vom 6.3.2001, s. 181–182 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Europa-Parlamentets website

    92000E2137

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2137/00 von María Sornosa Martínez (PSE) an die Kommission. Stand des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Spanien wegen unkorrekter Umsetzung der Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge.

    Amtsblatt Nr. 072 E vom 06/03/2001 S. 0181 - 0182


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2137/00

    von María Sornosa Martínez (PSE) an die Kommission

    (30. Juni 2000)

    Betrifft: Stand des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Spanien wegen unkorrekter Umsetzung der Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge

    Anfang März 2000 bekundete die Kommission ihre Absicht, dem Königreich Spanien eine Frist von zwei Monaten einzuräumen, um den Behörden dieses Landes die Möglichkeit zu geben, die Unregelmäßigkeiten zu beseitigen, die zur Eröffnung eines Verfahrens wegen unkorrekter Umsetzung der Richtlinie 93/37/EWG(1) zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge geführt haben. Die Klage ging konkret auf ein Verfahren zur Auswahl des Unternehmens zurück, das mit dem Bau einer neuen Strafanstalt in Segovia betraut werden sollte. Mit dieser Maßnahme wurde das spanische Modell der Auftragsvergabe an kaufmännische Unternehmen mit staatlicher Beteiligung in Frage gestellt, ein Modell, daß von zahlreichen unabhängigen Regierungen genutzt wird.

    Nach Ablauf der den spanischen Behörden eingeräumten Frist und in Anbetracht der Tatsache, daß die Liste mit den beim Europäischen Gerichtshof anhängigen spanischen Rechtssachen (Stand vom 18/05/2000) keinen Hinweis auf die Eröffnung des Verfahrens enthält, möge die Kommission folgende Fragen beantworten:

    Kann die Kommission angeben, ob sie Spanien tatsächlich beim Gerichtshof in Luxemburg wegen Nichterfuellung der Richtlinie 93/37/EWG verklagt hat und falls ja, wie der Stand dieses Verfahrens ist?

    Hat die Kommission von den spanischen Behörden neue Schriftsätze erhalten? Kann sie angeben, welche?

    (1) ABl. L 199 vom 9.8.1993, S. 54.

    Antwort von Herrn Bolkestein im Namen der Kommission

    (7. September 2000)

    Am 22. Dezember 1999 hat die Kommission beschlossen, beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Zusammenhang mit der Ausschreibung von Bauaufträgen für die Strafanstalt in Segovia durch die Sociedad Estatal de Infraestructuras y Equipamientos Penitenciarios (SIEPSA) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien einzuleiten.

    Die betreffende Ausschreibung wurde in der nationalen Presse, nicht jedoch im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht und verstiess gegen die Bestimmungen der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge. Die spanischen Behörden bestreiten, dass diese Richtlinie auch für SIEPSA gilt, weil es sich dabei

    um eine staatliche Gesellschaft handelt, die dem Privatrecht unterliegt. Die SIEPSA ist jedoch ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne der Richtlinie, insofern sie die in Artikel 1 der Richtlinie enthaltenen Bestimmungen erfuellt, insbesondere die Tatsache, dass sie gegründet wurde, um im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfuellen, die nicht gewerblicher Art sind.

    Die Kommission traf die Entscheidung, den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften anzurufen, nachdem Spanien am 22. November 1999 auf die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission vom 25. August 1999 geantwortet hatte. Die in dieser Antwort enthaltenen Argumente waren nicht geeignet, die Einschätzung der Kommission zu ändern.

    Die Klageschrift wurde vor kurzem beim Gerichtshof eingereicht.

    Op