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Document 92000E002064

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2064/00 von Luciana Sbarbati (ELDR) an die Kommission. Rolle der Firmen für die Projektberatung- und überwachung bei der Durchführung des Programms LIFE-Natur.

    ABl. C 72E vom 6.3.2001, p. 174–175 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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    92000E2064

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2064/00 von Luciana Sbarbati (ELDR) an die Kommission. Rolle der Firmen für die Projektberatung- und überwachung bei der Durchführung des Programms LIFE-Natur.

    Amtsblatt Nr. 072 E vom 06/03/2001 S. 0174 - 0175


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2064/00

    von Luciana Sbarbati (ELDR) an die Kommission

    (16. Juni 2000)

    Betrifft: Rolle der Firmen für die Projektberatung- und überwachung bei der Durchführung des Programms LIFE-Natur

    Aus dem Standardantragsformular für die Projekte LIFE-Natur geht hervor, daß die Kommission von externen Beratungsgruppen bei der Überwachung der Projekte und der Überprüfung der formellen und administrativen Korrektheit der Vorschläge unterstützt wird. Die Beratungsfirmen können keine Unterstützung beim Entwurf eines Projekts liefern oder an der institutionellen oder finanziellen Ausarbeitung dieses Projekts mitarbeiten und müssen Transparenz und Unparteilichkeit garantieren, um ihre Aufgabe korrekt erfuellen zu können.

    Kann die Kommission mitteilen:

    - welche Voraussetzungen die Beratungsfirmen erfuellen müssen, damit sie für geeignet erklärt werden, einen Vertrag für die Durchführung des Programms LIFE-Natur auszuarbeiten;

    - welche Rolle eine Beratungsfirma entsprechend den Vertragsbestimmungen spielen muß;

    - ob es Aufgabe der Beratungsfirma ist, Stellungnahmen zu Strategien und Zielen der Projektmaßnahmen abzugeben;

    - welche Kosten als gerechtfertigt für solche Verträge anzusehen sind?

    Kann die Kommission mitteilen, ob es möglich ist, daß die Verantwortlichen einer Beratungsfirma Beziehungen zu Gesellschaften oder Einrichtungen unterhalten, die im Rahmen von LIFE-Natur-Projekten unterstützt werden, oder in solchen Gesellschaften oder Einrichtungen strategische Posten besetzen?

    Kann die Kommission schließlich mitteilen, welche Maßnahmen ergriffen werden, um dafür zu sorgen, daß die Prinzipien der Unparteilichkeit und Transparenz gegenüber all denjenigen eingehalten werden, die am Programm LIFE-Natur beteiligt sind?

    Antwort von Frau Wallström im Namen der Kommission

    (11. Juli 2000)

    Externe Unternehmen, die damit beauftragt sind, die Kommission im Rahmen von LIFE-Natur zu unterstützen, werden in einer öffentlichen Ausschreibung ausgewählt. Als Auswahlkriterien dienen dabei unter anderem die Berufserfahrung, die fachliche Kompetenz, Zusammensetzung und Sprachkenntnisse des Teams sowie die Unabhängigkeit von den Bietern.

    Dem Vertrag zufolge unterstützt der Berater die Kommission in der Phase der Vorlage von Finanzierungsanträgen bei ihren Kontakten mit den Bietern und den Behörden. Hierzu gehören erforderlichenfalls auch ergänzende technische und wissenschaftliche Informationen, die bei der Auswertung der Projektvorschläge von Nutzen sein können. Der Berater begleitet die Umsetzung der Vorhaben (Bewertung der durchgeführten Maßnahmen, technische Beratung bei den Tätigkeitsberichten der Mittelempfänger, Erstellung eines halbjährlichen detaillierten Follow up-Berichts sowie bei Beendigung der Vorhaben eine Bewertung der Ergebnisse im Hinblick auf die ursprünglich angestrebten Ziele). Der Berater ist zudem die Schnittstelle zwischen der Kommission, den Mittelempfängern, den nationalen Behörden und den lokalen Gemeinschaften und er berät die Mittelempfänger bei der Erstellung der Dokumente, die der Kommission vorzulegen sind. Er ermutigt ferner den Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Vorhaben.

    Die von den externen Beratern abgegebenen Stellungnahmen sind für die Kommission bestimmt, die entscheiden muß, wie bei den einzelnen Vorhaben vorzugehen ist (Zahlungen, Ersuchen um zusätzliche Informationen und Änderung der Ziele einer Maßnahme). Die förderfähigen Ausgaben des externen Teams setzen sich in erster Linie aus Personal- und Reisekosten zusammen.

    Die externen Teams und ihre einzelnen Mitglieder sind der strikten Anforderung absoluter Unabhängigkeit gegenüber den Mittelempfängern von LIFE-Natur unterworfen. Sie dürfen von diesen weder eine Entschädigung irgendeiner Art erhalten noch bei diesen eine leitende Stellung innehaben, auch wenn diese ehrenhalber wahrgenommen wird.

    Die Kommission bemüht sich im Rahmen der vorhandenen personellen Möglichkeiten um eine optimale Gleichbehandlung der Unternehmen, die bei LIFE-Natur Vorschläge einreichen. So stehen beispielsweise die in den Mitgliedstaaten ausgerichteten Informations- und Fortbildungsveranstaltungen zu LIFE-Natur jedem offen. Die Kommission und die externen Teams erteilen keinerlei Informationen über die Förderfähigkeit oder die Qualität eines Vorschlags, an dem noch gearbeitet wird; sie akzeptieren grundsätzlich keine Einladungen zur Besichtigung des Standortes eines Vorhabens, ehe die Kommission über eine Finanzierung des betreffenden Vorhabens entschieden hat.

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