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Document 92000E001479

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1479/00 von Karin Riis-Jørgensen (ELDR) an die Kommission. Untersuchung des Energiegetränks Red Bull.

    ABl. C 72E vom 6.3.2001, p. 62–63 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    92000E1479

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1479/00 von Karin Riis-Jørgensen (ELDR) an die Kommission. Untersuchung des Energiegetränks Red Bull.

    Amtsblatt Nr. 072 E vom 06/03/2001 S. 0062 - 0063


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1479/00

    von Karin Riis-Jørgensen (ELDR) an die Kommission

    (11. Mai 2000)

    Betrifft: Untersuchung des Energiegetränks Red Bull

    Das dänische Veterinär- und Lebensmitteldirektorat hat mitgeteilt, daß die Kommission das Problem betreffend Red Bull vor dem Hintergrund der Schlußfolgerung vorläufig auf sich beruhen läßt, zu dem der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuß der Kommission gelangt ist, der aufgefordert worden war, die Verwendung von Glukuronolakton, Taurin und Koffein in Energiegetränken zu beurteilen.

    Der Wissenschaftliche Ausschuß erklärte, daß keine hinreichenden Informationen vorliegen, um bewerten zu können, ob es gesundheitlich akzeptabel ist, die genannten Stoffe in jenen Mengen zuzusetzen, wie dies bei Energiegetränken der Fall ist.

    Kann die Kommission mitteilen, ob es zutrifft, daß keine hinreichenden Informationen vorliegen, um bewerten zu können, ob es gesundheitlich akzeptabel ist, Glukuronolakton, Taurin und Koffein in Energiegetränken zuzusetzen? Kann die Kommission ferner mitteilen, ob der Fall Red Bull aufgrund der Schlußfolgerung, zu der der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuß der Kommission gelangt ist, vorläufig nicht weiter verfolgt wird?

    Kann die Kommission, sofern es Zweifel daran gibt, inwieweit die besagten Zusatzstoffe in Energiegetränken gesundheitlich akzeptabel sind, erklären, weshalb Red Bull auf dem Markt noch immer neben anderen Getränken erhältlich ist?

    Antwort von Herrn Byrne im Namen der Kommission

    (26. Juli 2000)

    Die Frau Abgeordnete wird auf die Antwort der Kommission auf die mündliche Anfrage H-323/00 von Herrn Cashman in der Fragestunde des Parlaments vom April 2000(1) zum gleichen Thema verwiesen. Außerdem sei klargestellt, daß die Kommission vorläufig beschlossen hat, das Vertragsverletzungsverfahren zu verschieben.

    (1) Debatten des Europäischen Parlaments (April 2000).

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