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Dokument 92000E001247

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1247/00 von Pasqualina Napoletano (PSE) an die Kommission. Entführung somalischer Kinder, die bei italienischen Pflegefamilien leben.

    ABl. C 72E vom 6.3.2001, s. 31–32 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Europa-Parlamentets website

    92000E1247

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1247/00 von Pasqualina Napoletano (PSE) an die Kommission. Entführung somalischer Kinder, die bei italienischen Pflegefamilien leben.

    Amtsblatt Nr. 072 E vom 06/03/2001 S. 0031 - 0032


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1247/00

    von Pasqualina Napoletano (PSE) an die Kommission

    (11. April 2000)

    Betrifft: Entführung somalischer Kinder, die bei italienischen Pflegefamilien leben

    In den letzten Jahren gab es zahlreiche Fälle von Kindesentführung. Dabei handelte es sich vor allem um somalische Kinder, die bei italienischen Pflegefamilien leben und von ihren (leiblichen oder vermeintlichen) Eltern entführt und rechtswidrig in andere Länder (darunter verschiedene Mitgliedstaaten der Europäischen Union) verbracht wurden.

    In einigen Fällen ist es gelungen, diese Kinder wieder ausfindig zu machen, doch ihre früheren Pflegefamilien hatten große Schwierigkeiten sicherzustellen, daß die Rechte der ihnen anvertrauten Minderjährigen von den Justizbehörden einiger Mitgliedstaaten der Union geschützt werden.

    Es besteht der begründete Verdacht, daß diese Minderjährigen nicht von ihren leiblichen Eltern, sondern von Dritten entführt wurden, die aus ihrer Situation Profit schlagen wollten.

    Insbesondere gab es zahlreiche Probleme aufgrund der Tatsache, daß das Haager Kindesentführungsübereinkommen formell und materiell nicht korrekt angewandt wurde. Dies erschwerte es dann zu überprüfen, wie die Kinder behandelt werden, in welchem gesundheitlichen Zustand sie sich befinden, das Besuchsrecht auszuüben und die Rückführung der Minderjährigen zu erwirken, wie dies in dem Übereinkommen vorgesehen ist. Das ist darauf zurückzuführen, daß bei den Justizbehörden einiger Unterzeichnerstaaten die Tendenz besteht, in der Sache der Sorgerechtsentscheidungen zu urteilen, was in offenkundigem Widerspruch zum Geist des Übereinkommens steht, das hingegen die Neuprüfung des Sachverhalts der Sorgerechtsentscheidungen nur in besonderen Fällen vorsieht.

    Die Kommission wird daher um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

    - Welche Maßnahmen gedenken die Institutionen der Union zu ergreifen, um eine wirksame justitielle Zusammenarbeit im Bereich des Sorgerechts und der internationalen Kindesentführung zu gewährleisten?

    - Welche Maßnahmen gedenken sie zu ergreifen, um eine Harmonisierung der in den Mitgliedstaaten im Bereich der Anerkennung des Sorgerechts für Minderjährige geltenden Bestimmungen zu gewährleisten?

    - Welche Maßnahmen gedenken sie zu ergreifen, um zu gewährleisten, daß die bestehenden internationalen Abkommen (Haager Übereinkommen u.a.) von den Behörden der Mitgliedstaaten tatsächlich und uneingeschränkt beachtet werden?

    Antwort von Herrn Vitorino im Namen der Kommission

    (23. Mai 2000)

    Die Kommission plant zur Zeit keine Maßnahmen zur Gewährleistung der justitiellen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Kindesentführung.

    Bei der Frage der Harmonisierung der einzelstaatlichen Bestimmungen zur Anerkennung des Sorgerechts ist darauf hinzuweisen, daß die Kommission in ihrem Anzeiger verschiedene Maßnahmen zur gegenseitigen Anerkennung von Gerichtsbeschlüssen in zivilrechtlichen Angelegenheiten, u.a. in Familienangelegenheiten, vorsieht. Diese Problematik wird auch auf einem unter Beteiligung der Kommission durchgeführten Seminar an 3. und 4. Juli 2000 in Paris erörtert. In diesem Zusammenhang plant der französische Vorsitz vorrangig eine Initiative zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels in Familiensachen (Besuchsrecht).

    Was die Beachtung des Haager Übereinkommens durch die Mitgliedstaaten anbelangt, teilt die Kommission mit, daß sie nicht befugt ist, die Mitgliedstaaten zu dessen ordnungsgemäßer Anwendung zu verpflichten.

    Op